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Ist die Debatte zu neuen Regeln für Telefonwerbung übertrieben?

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 17. Juli 2018.

  1. emtewe

    emtewe Lexikon

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    Eben, der Verkäufer freut sich sicher, wenn er zur Abwechslung mal auf klingonisch angesprochen wird...
    Gute Idee übrigens, da muss ich glatt meine Klingonisch-Kassetten noch einmal ausgraben...
     
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  2. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    Die meisten machen das nicht freiwillig! ;)
     
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  3. Satt18

    Satt18 Gold Member

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    Falsch. Kriminelle Stellenangebote kann man auch ablehnen. Man braucht nicht der Oma eine Flatrate verkaufen.
     
  4. zypepse

    zypepse Wasserfall

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    Ungebetene Werbeanrufe sind schlicht und einfach verboten. Wer sich darauf einlässt ist kriminell.
    Man kann ja auch nicht einfach mit Drogen handeln, nur weil man verzweifelt ist.
     
    Hannah Wells und FilmFan gefällt das.
  5. joegillis

    joegillis Board Ikone

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    Bei mir ist die Ansage "Diese Nummer ist uns nicht bekannt. Bitte rufen Sie die Auskunft an."

    Bei mir war das Callcenter eines Stromanbieters mal sehr agressiv, da habe ich dann eine Rufnumleitung in die Telefonzentrale des besagten Anbieters eingerichtet.
     
  6. roesi

    roesi Senior Member

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    Nur erfährt man von solchen Schurken bei den Angeboten erstmal nicht die wirklichen Detail was man letztendlich tun muss bevor man den Vertrag unterschrieben hat. Wenn man dann zurück treten will vom Vertrag wird mit einer Negativmeldung ans Jobcenter gedroht.
     
  7. zypepse

    zypepse Wasserfall

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    Das kann man aber dem Jobcenter sicher plausibel machen, was das für Gauner sind.
     
  8. brixmaster

    brixmaster MörderRadiator

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    Den Markt dieser Art von Bullshit Jobs Telefonverkauf kann man leicht austrocknen.
    Der Vertrag kommt erst zustande (mit den normalen Widerrufs-rechten), wenn der Kunde diesen schriftlich bestätigt.
    (bei Telefonverkäufen wo diese auf Kalt Akquise beruhen).
    Dürfte doch nicht so schwer sein oder ?

    Und wer dazu gedrängt wird, mit Methoden der legalen Erpressung, so ein Job als Telefonverkäufer zu machen.
    Der nuschelt, spricht Dialekt, oder hört schwer.
     
  9. Pete Melman

    Pete Melman Foren-Gott

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    Cass: Alpine AL65 (modifiziert)
    Dreher: Transrotor Hydraulic mit Ortofon 2M Red an SME 3009
    Tape: Sony TC765
    Fernbedienung: Harmony 950 + Hub mit
    Tablet: Samsung SM-T510 und
    Smartphone: LG V40 mit internem 32bit DAC/Amp (2V) ESS Sabre.
    Das stimmt nicht. Ich habe schon einige Käufe/Leistungen/Verträge abgeschlossen oder geändert, die ohne schriftliche Bestätigung über die Bühne gingen.
    Einzig der Widerruf innerhalb zwei Wochen ist geregelt. Da es bei mir ganz bewusst um Bestellungen, Änderungen etc. ging war das okay.
    Beispiele wären z.B. Änderung meines Mobilfunkvertrags, KNB-Vertagsabschluss, Änderung und einiges mehr.
    Nichts von alledem habe ich jemals schriftlich bestätigt.
    Dafür gibt es ja das Fernabnahmegesetz.
     
  10. brixmaster

    brixmaster MörderRadiator

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    Ja aktuell gibt es eben die Bestätigungslösung nicht.
    Und das wäre ein sinnvoller Vorschlag, der die ganzen Nepper austrocknen könnte.:)
     
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