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Migrationspolitik

Dieses Thema im Forum "Politik" wurde erstellt von Eike, 26. Juni 2017.

  1. offenbach

    offenbach Silber Member

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    Was eigentlich selbstverständlich sein sollte:
    Historiker Winkler: „Rettung verpflichtet nicht, Menschen einwandern zu lassen“ - WELT
     
  2. Fakeaccount

    Fakeaccount Guest

    Redfield, grummelzack und +los gefällt das.
  3. Hannah Wells

    Hannah Wells Guest

  4. grummelzack

    grummelzack Platin Member

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  5. Hannah Wells

    Hannah Wells Guest

    Vorgegeben ist:
    Die Rettung aus Lebensgefahr ist erfolgt, aber deren Heimatländer nehmen sie nicht zurück.
    Also was nun?
    Zurück ins Wasser mit ihnen? Auf den Rettungsschiffen verdursten lassen?
    Danach zukünftig lebensrettende Maßnahmen einstellen, trotz der Aussage: "Retten ja, zweifelslos"?

    Ich bitte um Lösungsvorschläge.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 16. Juli 2018
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  6. Gast 144780

    Gast 144780 Guest

  7. Nelli22.08

    Nelli22.08 Lexikon

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    125 cm Gilbertini Stab HH120
    Schau ins Seerecht. Da ist alles geregelt.
     
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  8. Fragensteller

    Fragensteller Wasserfall

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    Na, wir sind ja nicht so schlau wie Du. Was ist also zu tun?
     
  9. Hannah Wells

    Hannah Wells Guest

    Vermutlich steht dort sinngemäß "Zurück in die Heimat mit ihnen" oder "Ab zum nächstgelegenen Hafen".
    Geht aber nicht, da deren Heimatländer sie frecherweise einfach nicht zurück nehmen und nichteuropäische Häfen in der Nähe die Rettungsschiffe nicht mal anlegen lassen.

    Die Anwendung internationalen Seerechts fällt also schon mal aus.

    Womit wir wieder bei #13405 und auch grummelzack's Appell wären:
    Neue Vorschläge bitte.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 16. Juli 2018
  10. Eike

    Eike von Repgow Premium

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    Warum retten? Sie sind selbst verschuldet von Schleppern gegen Geld in Seenot gebracht worden.

    Eltern die wissentlich auch noch Ihre Kinder in Gefahr bringen, müsste man eigentlich auch die Kinder wegnehmen denn sie haben sich nicht als Erziehungsfähig erwiesen.
    Zum Wohle der Kinder für eine bessere Zukunft: Zur Adoption freigeben.
     
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