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Verein der Brandenburger AfD will Rundfunkbeitrag kippen

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 14. Mai 2018.

  1. Danger Mouse

    Danger Mouse Senior Member

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    OH nein sind sie nicht! Schau einfach mal in die dafür zuständigen Gesetze! Da wird dir weitergeholfen.

    Zeig mir doch mal die Gerichtsurteile wo die Unabhängigkeit wiederlegt wird und genau gesagt wird das die ÖR nicht unabhängig sind und dann natürlich auch von allen Instanzen die das Verfahren durchlaufen hat (und nicht nur von der ersten Instanz, wenn es weiter gegeben hat)? Bin gespannt was da jetzt kommt, aber da diese Behauptung wieder mal von FilmFan gekommen ist, wird eh nichts kommen!

    Extra für dir FilmFan bitte um ein rechtskräftiges Urteil und nicht eins das nicht rechtskräftig ist. Sprich wenn ein Urteil eines Oberlandesgericht vorliegt nicht in diesen Fall dann das Urteil des Amtsgericht. Dies ist nicht rechtskräftig.
     
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  2. DVB-T-H

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    Sicher vergeblich, aber: Beispiele? Und der Begriff „Staatsfernsehen“ wurde hier ja auch schon durch mich definiert. Wenn sie eines sind, welchem Bundesministerium unterstehen sie?
     
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  3. Gast 144780

    Gast 144780 Guest

    Belies dich mal, wer die Mitglieder der KEF beruft....
     
  4. Danger Mouse

    Danger Mouse Senior Member

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    Mit dieser Logik gibt es in Deutschland nix was unabhängig ist! Selbst Richter werden vom Staat berufen!
    Setzen Sechs Holladriho
     
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  5. DVB-T-H

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    Also du möchtest, dass es keine Beaufsichtigung der Finanzierung durch den Staat gibt, also sie undemokratisch legitimiert machen können, was sie wollen? Und auch an dich: welches Ministerium?
     
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  6. Gast 144780

    Gast 144780 Guest

     
  7. Gast 144780

    Gast 144780 Guest

    Mir reicht es mit deinen rhetorischen Spielchen, das mache ich mal kurz mit. Auf Dauer wird es öde.
    Ich hatte dir den richtigen Hinweis zur KEF gegeben. Mehr sollte es nicht sein.
    Was spräche dagegen die Mitgleider der KEF von den LMA sowie der Aufsichtsgremien der ÖR zu berufen. Also ganz ohne Politiker?
    Nein geht scheinabr nicht. Symbiose bleibt Symbiose...
     
  8. grummelzack

    grummelzack Platin Member

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    Also doch. Auch das deutsche Fensehen wird staatlich kontrolliert.

    Strukturelle und direkte politische Einflussnahme
    Versuche politischer Einflussnahme auf journalistische Berichterstattung können ganz verschiedene Formen annehmen und kommen auch in Deutschland vor. Strukturell angelegt ist das Problem in den Aufsichtsgremien der öffentlich-rechtlichen Rundfunksender. 2014 hatte das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil zum ZDF-Staatsvertrag verlangt, den Anteil von Politikern und „staatsnahen Personen“ im Verwaltungs- und Fernsehrat des ZDF von seinerzeit 44 Prozent auf ein Drittel zu senken, um die Staatsferne des Senders zu garantieren.

    Damit gaben die höchsten Richter auch für andere öffentlich-rechtliche Sender ein Signal, den Einfluss der politischen Parteien zu beschneiden.Der im Juli 2016 konstituierte neue ZDF-Fernsehrat unterscheidet sich jedoch abgesehen von der geringeren Mitgliederzahl kaum vom alten. Nach wie vor ordnen sich seine Mitglieder zwei nach Parteifarben organisierten „Freundeskreisen“ zu, die alle wesentlichen Beschlüsse vorbereiten. Die laut Verfassungsgericht zulässige Staatsquote wird in den reformierten ZDF-Aufsichtsgremien voll ausgereizt, und mehrere der als "staatsfern" verbuchten Mitglieder des Verwaltungsrats sind ausgewiesene Parteipolitiker.

    Auch mehr Transparenz gibt es im reformierten Fernsehrat nur auf Initiative Einzelner – namentlich des Wirtschafts- und Rechtswissenschaftlers Leonhard Dobusch, der regelmäßig über die Sitzungen des Gremiums bloggt. Für den MDR haben sich die beteiligten Bundesländer noch immer nicht auf einen neuen Staatsvertrag einigen können, der die Karlsruher Vorgaben umsetzen würde. Vorsitzender des MDR-Rundfunkrats ist seit Ende 2015 der ehemalige sächsische CDU-Fraktionsvorsitzende Steffen Flath – als staatsfern kann man ihn nicht ernstlich bezeichnen.

    Quelle: Reporter ohne Grenzen Nahaufnahme Deutschland April 2017 pdf-Datei
    Deutschland
     
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    Ja, weil du nicht ohne Polemik reagieren kannst, also gar nicht. Ich werde den Begriff Staatsfernsehen nicht nochmal definieren. Du willst also ein gänzlich undemokratisches Verfahren?
     
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    Davon steht nichts in meinem Zitat. Also soll der Staat keinen Einfluss auf etwas haben, was jeder zahlen muss? Also erfüllt es die Definition des Staatsfernsehens?

    Übrigens: „Die Anstalt“, die du ja wegen möglicher Erweiterung des Horizonts nicht gucken möchtest, äußert sich genauso über das erwähnte Drittel.
     
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