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Verhandlung über Rundfunkbeitrag beginnt

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 16. Mai 2018.

  1. DF-Newsteam

    DF-Newsteam Moderator Mitarbeiter

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    In den kommenden zwei Tagen wird am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe darüber verhandelt, ob der Rundfunkbeitrag zulässig ist.

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  2. mischobo

    mischobo Lexikon

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    ... was soll da schon bei herumkommen?
    Der einzige Unterschied zwischen Steuern und Gebühren ist, dass Gebühren im Gegensatz zu Steuern grundsätzlich zweckgebunden erhoben werden. Die Höhe von Steuern und Gebühren werden beispielsweise in den Landtagen bestimmt.
    Gebühren sind per Defintion öffentlich-rechtliche Geldleistung ...
     
  3. Lt_Spock

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    Macht schon einen Unterschied für die Erhebung, ob es sich um eine Steuer, Gebühr oder Beitrag handelt.

    Gebühren werden für eine konkrete (freiwillige) Inanspruchnahme einer öffentlichen Einrichtung oder Leistung erhoben.
    D.h. wird kein empfangsbereiter Rundfunkempfänger vorgehalten = keine Pflicht zur Gebührenzahlung

    Beiträge stellen einen Aufwandsersatz für die mögliche Inanspruchnahme einer konkreten Leistung einer öffentlichen Einrichtung dar.
    D.h. es muss immer bezahlt werden, egal ob man den Rundfunk nutzt oder nicht

    Steuern sind „... Geldleistungen, die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen
    s. Beiträge und zusätzlich werden Steuern vom Bund erhoben und nicht von den Ländern

    Es kann also durchaus interessant werden was das BGH da auskaspert
     
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  4. mischobo

    mischobo Lexikon

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    Aus dem Artikel
    ... der Rundfunkbeitrag wird zweckgebunden erhoben und ist somit keine Steuer. Daher dürfte zumindest diesbzgl. das BGH wohl wieder gegen die Kläger entscheiden.
     
  5. Andre444

    Andre444 Wasserfall Premium

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    Ich gehe mal davon aus, das alles beim Alten bleiben wird.
    Die Verhandlung ist doch nur eine Frace für den Bürger, damit es so aussieht als würde man sich um die Interessen des Bürgers kümmern.
    Der Zwangsbeitrag wird so bleiben wie er ist, machen wir uns da doch nichts vor.
     
    Zuletzt bearbeitet: 16. Mai 2018
    fernsehopa und Gast 144780 gefällt das.
  6. Gast 144780

    Gast 144780 Guest

    Ich gebe dir in der Sache recht. Kleiner Tipp am Rande: Wechsle Farce gegen faß, bevor das hiesige Empörungsbeauftragte und stramm zum ÖRR stehende tun. ;)
     
    Andre444 und mischobo gefällt das.
  7. Pete Melman

    Pete Melman Wasserfall

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  8. joegillis

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    Gebühren werden auch für die Ausstellung eines Personalausweises erhoben und den muss jeder Deutsche ab 16 besitzten (PAuswG). Wo ist da bitte die Freiwilligkeit?
     
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  9. Schüsselmann

    Schüsselmann Wasserfall

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    Ähmm, beim Bundesverfassungsgericht geht es meinen Informationen zufolge darum, ob in Sachen Rundfunkbeitrag der Gleichbehandlungsgrundsatz beachtet und eingehalten wird, sprich verfassungskonform oder verfassungswidrig.
    Bei Verfassungswidrigkeit werden ggf. angepasste Regelungen geschaffen werden müssen, der Rundfunkbeitrag als solcher steht meines Wissens gar nicht zur Debatte...
     
  10. KlausAmSee

    KlausAmSee Wasserfall

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    Das war mir neu, bisher ging ich davon aus, dass ich mich ausweisen können müsse, also ein Reisepass auch ausreicht. Entsprechend habe ich keinen Personalausweis (warum doppelt zahlen?). Wenn es eine Pflicht gäbe, würde man sicher zum Kauf eines neuen Personalausweises aufgefpordert werden.

    Zum Rundfunkbeitrag: die Hoffnung stirbt zuletzt. Solange es aber den Rundfunk-Politik-Filz gibt, gegen den wir ja eigentlich den Zwangs-ÖR haben, wird der ÖR weiterhin mit so vielen Sonderrechten ausgestattet werden wie sie sich wünschen.
     
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