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UKW-Aus: Bundeskartellamt hat Lösung für Antennenstreit

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 26. April 2018.

  1. DF-Newsteam

    DF-Newsteam Moderator Mitarbeiter

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    Bereits am 11. April hätten viele UKW-Sender in Deutschland nicht mehr senden können, da die neuen Antennenbesitzer mehr Geld für ihre Investition haben wollen. Doch das Bundeskartellamt sieht einen Ausweg.

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  2. everist

    everist Talk-König

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    Es müssen doch Verträge existieren mit einer Laufzeit, innerhalb der Laufzeit sollten die Preise doch fix sein.
    Wenn ein Haus verkauft wird, kann der neue Inhaber die Mieten jaauch nicht verdoppeln...
     
  3. Roadrunner113

    Roadrunner113 Gold Member

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    Die Verträgr sind von Media Broadcast vor 1,5 Jahren fristgerecht gekündigt worden.
     
  4. anton551

    anton551 Platin Member

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    Für gewerbliche Mietverhältnisse gelten völlig andere Regeln als für Mietverhältnisse über Wohnraum.

    Das Bundeskartellamt liegt mit seiner Argumentation ganz gut.
     
  5. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    Man wollte da nur ordentlich Kohle abschöpfen, wie das immer ist bei solchen Verkäufen. (n)
     
    Sky Beobachter gefällt das.
  6. everist

    everist Talk-König

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    Ah, von der Kündigung der Sender wusste ich nichts.

    Innerhalb der Zeitspanne des Vertrags darf aber meiner Meinung nach trotz gewerblichem Mietverhältnis nicht einfach die Miete erhöht werden, außer es wäre eben im Vertrag geregelt.
     
  7. Fragensteller

    Fragensteller Wasserfall

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    Ich bin ziemlich sicher, dass das Bundeskartellamt damit auf die Nase fällt. Es ist ziemlich albern anzunehmen, dass die Anschaffungskosten nicht umgelegt werden können. Kein Unternehmen kann durch das Kartellamt verpflichtet werden, Verluste zu machen. Und natürlich haben die Erwerber einen Anspruch auf Rendite.

    Das Desaster wurde doch durch das Bundeskartellamt ausgelöst, da sie Media Broadcast als Monopolisten Preise vorgeschrieben haben, die Media Broadcast unternehmerisch für nicht mehr vertretbar hielt. Daher haben sie gesagt, sie trennen sich vom sterbenden UKW Geschäft. Und ganz überraschend sehen die Erwerber das ähnlich, dass die bisherigen Preise nicht kostendeckend sind bzw. eine nicht ausreichende Rendite erzielen. Da es nun aber keinen Monopolisten mehr gibt, kann das Bundeskartellamt jetzt sowieso kaum noch eingreifen. Das Bundeskartellamt versucht letzendlich nur, ihre ursprüngliche wohl eher falsche Berechnung der Preise weiter durchzusetzen, weil ihnen nun der geballte Hass der betrioffenen ÖR und Privatsender entgegenschlägt.
     
    Zuletzt bearbeitet: 26. April 2018
    DocMabuse1, DVB-T2 HD und sailordodo gefällt das.
  8. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    Die sind ja schon umgelegt!
     
  9. Fragensteller

    Fragensteller Wasserfall

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    Nein sind sie nicht. Es geht um die Anschaffungskosten des jeweiligen Erwerbers. Der hat eine gebrauchte Antenne zum Preis x erworben. Das geht als Anschaffungskosten in die Handelsbilanz, die müssen steuerlich über x Jahre abgeschrieben werden. Dass die Antennen bei Media Broadcast ggf. sogar schon abgeschrieben waren, spielt keine Rolle. Auch eine abgeschriebene, gebrauchte Antenne hat einen Handelswert. Man hätte sie ja auch in Tschechien kaufen können oder eine neue Antenne montieren können.

    Wird dieses Anschaffungsentgelt nicht erzielt, macht der Betreiber Verlust. Leider hat man offensichtlich beim Bundeskartellamt keine Ahnung von Betriebswirtschaft.

    Übrigens stand es ja auch den Privatsendern frei eine Antenne zu erwerben, einige haben das gemacht. Natürlich gibt es kein Recht eine Antenne zu Null Euro zu bekommen. Wenn ich meinem Vermieter nach 25 Jahren die Wohnung abkaufe kriege ich sie auch nicht für 0 Euro weil ich sie praktisch abbezahlt habe.
     
    Zuletzt bearbeitet: 26. April 2018
  10. John22

    John22 Gold Member

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    Aber sind die Erwerber nicht doch Monopolisten für das Sendegebiet, das die Antennen abdecken?