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BGH erlaubt Einsatz von Werbeblockern

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 19. April 2018.

  1. DF-Newsteam

    DF-Newsteam Moderator Mitarbeiter

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    Im Streit um Werbeblocker im Internet ist das Medienunternehmen Axel Springer vor dem Bundesgerichtshof (BGH) gescheitert. Der Verlag hat bereits angekündigt, sich nun an die nächst höhrere Instanz zu wenden.

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  2. brixmaster

    brixmaster MörderRadiator

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    Springer springt auf vor Wut, warum nicht bis zur Sonne ?
    Der Wege in die Sonne wäre kein Verlust, auch nicht für den Youtuber der von
    Springer wegen der Werbeumgehung existenzgefährdend verklagt wurde.

    Sehr gutes, aber eigentlich auch zu erwartendes Urteil.
     
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  3. Redfield

    Redfield Talk-König

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    Auch wenn mich die Werbung stört, kann ich kann die Argumentation vom Springer Verlag durchaus nachvollziehen.
     
  4. FilmFan

    FilmFan Lexikon

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    In Zeitungen und bei Videokassetten kann ich Werbung auch überspringen. Es ist eine Unsitte, daß man heutzutage überall mit Werbung zugedröhnt wird ohne sich dagegen wehren zu können, sei es bei BluRays, verschlüsseltem TV, Streaming, ÖPNV oder allgemein in der Öffentlichkeit. Egal wo man hinschaut, überall blinkt einem irgendwo etwas entgegen, da hilft nur noch die Augen zuzumachen, was aber im Straßenverkehr gefährlich sein kann.
     
  5. KLX

    KLX Lexikon

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    Aus Spiegel online:
    Wo wird den hier die Pressefreiheit beschnitten wenn man Werbung blockt? Oder meint man die ständig als journalistischen Artikel getarnte Werbung? Gibt es ja hier auf DF auch oft genug.
     
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  6. ***NickN***

    ***NickN*** Talk-König

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    Hier geht es in erster Linie sicher um die Masse an Werbung. Sorry, aber irgendwann is zuviel. Man erträgt ja schon einiges, weil es ganz ohne Werbung auch nicht geht. Wenn ich aber im Internet meine aufgerufene Seite nicht finde, weil ich von Popup Fenstern verschüttet werde, ist meine Schmerzgrenze überschritten.
     
  7. FilmFan

    FilmFan Lexikon

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    Ja, als ich letztens mal die Hörzu-Seite besuchen "mußte", mußte ich erst mal nahezu alles blocken, bevor die Seite überhaupt nutzbar war.
     
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  8. Smolle

    Smolle Gold Member

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    Frage mich wie die das hätten Unterbinden sollen. Die Mafiaanwälte, womit unser Land verseucht ist, haben schon in die Startlöcher gestanden.
    Und diese Bürger Krankmacher wie Bild usw hätten dadurch auch nicht mehr zugriffe.
     
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  9. RTM980

    RTM980 Junior Member

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    Ich fand dezente Werbung im Internet Ende der 90er durchaus interessant, insbesondere wenn sie sich am Thema der jeweiligen Seite orientierte. - (Bsp.: Technikwerbung auf Technik-Seiten oder Hotelwerbung auf Urlaubsseiten).

    Doch dann kamen anmierte Banner sowie Pop-Ups und Layer-Ads. Da wurde es mir - im wahrsten Sinne des Wortes - langsam zu bunt.

    Als Werbung dann auch noch personalisiert wurde, war das Maß voll. Seit mir wochenlang, nachdem ich eine Kaffeepad-Automaten gekauft hatte, weiterhin Werbung für Kaffeepad-Automaten angezeigt wurde oder die (geplante und gebuchte) Überraschungs-Kurzreise mit der Freundin aufgrund Werbebanner beinahe enttarnt wurde, ist bei mir die Grenze überschritten.

    Seither bin ich mit Werbeblockern unterwegs. Seiten, auf denen ich keinen Zugriff bekomme, besuche ich einfach nicht mehr. Wenn mich ein Thema interessiert, findet sich praktisch immer eine alternative Quelle.

    Wären die Anbieter bei dezenter - zum Inhalt der jeweiligen Seiten - grob passender Werbung geglieben, wäre ich vermutlich noch heute ohne "Blocker" unterwegs. Aber die Masse an Werbung ließ mir praktisch keine andere Wahl. - Umso mehr begrüße ich das heutige Urteil des BGH außerordentlich und hoffe, dass auch das Verfassungsgericht ähnlich urteilen wird.
     
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  10. Katoteki

    Katoteki Senior Member

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    Richtiges Urteil.
    Der Verlag braucht doch nur Besucher mit aktivem Werbeblocker blockieren.
    Das machen andere Anbieter doch auch.
    Also ich glaube nicht, dass der Springer-Verlag mit seiner Verfassungsbeschwerde durch kommt.
     
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