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Einstweilige Verfügung gegen Löschung von Facebook-Kommentar

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 12. April 2018.

  1. DF-Newsteam

    DF-Newsteam Moderator Mitarbeiter

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    Das Landgericht Berlin hat eine einstweilige Verfügung gegen die Löschung eines Facebooks-Kommentars erlassen und betritt damit juristisches Neuland in Deutschland.

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  2. Monte

    Monte Talk-König

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    Falls das die schlimmsten Stellen des Kommentars sein sollen, die hier zitiert werden, sehe ich nun keinen Grund zur Löschung. Es ist zwar sehr pauschalisierend und in meinen Augen auch ein recht dümmlicher Kommentar, aber eben ein Kommentar, der bestimmt von der Meinungsfreiheit gedeckt wird. Aber die angeblichen Gemeinschaftsstandards von Facebook sind ja ohne undurchsichtig und ihre Anwendung offenbar vom Zufallsprinzip und Tagesform bestimmt.
     
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  3. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    Sich für Facebook einen Anwalt zu nehmen ist schon echt krank. (n)
     
  4. Gast 15930

    Gast 15930 Guest

    Du glaubst nicht wegen was ich schon verklagt wurde. Zunächst kam die Abmahnung (ging in den Müll, wie 4 weitere Abmahnungen an dem Tag derselben Kanzlei, insgesamt waren es über 30 anwaltliche Abmahnungen auf die später dann mit Schutzschriften reagiert wurde), dann eine Woche später die einstweilige Verfügung (Aussge war: "Es wäre durchaus möglich, dass Herr XXX deswegen so aggressiv ist, weil er kurz vor der Insolvenz steht und nicht zahlen kann...". Gegen die wurde dann vorgegangen und am Ende tobte der Richter mit dem Anwalt der Gegenseite (zumindest laut Aussage meiner Frankfurter Anwältin, eine echte Powerfrau, ich selbst hatte ein ärztliches Attest und konnte nicht vor Gericht erscheinen). Ergebnis war, meine Meinungsäußerung durfte ich weiterhin verbreiten. Laut Richter hätte ich den Kläger in der Form auch als "Betrüger" und "Arschloch" bezeichnen dürfen, anstatt die Möglichkeit der Insolvenz zu erwähnen.

    Und vor ein paar Wochen kam auch eine Abmahnung wegen eines Facebook-Kommentars. Mittlerweile hat man da aber ein System für Schutzschriften bei jedem Gericht und kennt die Anwaltsschreiben... Abgesehen davon war meine Äußerung weder strafbar noch rechtlich angreifbar.

    Aus genau dem Gründe würde ich hier auch niemals jemanden beleidigen und wenn mich ein Kommtar noch so aggressiv machen würde. ;)
     
  5. Nordi207

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    Hier geht es um nicht weniger als die Meinungsfreiheit, in vielen Ländern gehen die Bürger dafür auf die Strasse. Die Meinung muss ja nicht jedem gefallen (mir vor allem nicht) aber
    wenn sich die Leute bei FB ausheulen wollen, bittschön.
     
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  6. timecop

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    Vielleicht sollten einige erstmal begreifen, dass Facebook kein öffentlicher Raum ist, dort gibt es einen Betreiber und der legt die Regeln fest und danach hat man sich als "Gast" dort zu richten. ;)
     
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  7. Monte

    Monte Talk-König

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    So einfach ist es eben nicht - wie das Urteil ja zeigt.
     
  8. Monte

    Monte Talk-König

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    Es geht eben um Meinungsfreiheit - so gesehen verstehe ich das sogar. Das Problem ist: Durch diese Löschung kann sich der Kommentator noch besonders wichtig fühlen - dabei ist es einfach nur wirres Geschreibsel, was man schon aushalten kann.
     
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  9. timecop

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    Wenn man aber wie schon erwähnt Gast in einem Forum oder bei Facebook ist, entscheidet der "Hausherr" was genehm ist und was nicht und das hat man sogar mit der Kenntnisnahme der Regeln, AGB etc. vor dem Beitritt und dem Verfassen von Beiträgen akzeptiert, da hat man seine Meinungsfreiheit schon am "Eingang" abgegeben, nur das wollen einige einfach nicht kapieren.
     
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  10. Monte

    Monte Talk-König

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    Dann erkläre doch mal, warum das Gericht anders entschieden hat. Haben die Richter weniger Ahnung von ihrer Materie als du?

    Das Thema ist ohnehin komplexer. Auch deine Aussage, Facebook sei kein öffentlicher Raum ist in dieser Absolutheit einfach unsinnig. Ich glaube, es gibt weltweit 2 Milliarden Nutzer. So sehr viel öffentlicher kann man also kaum sein. Und auch deine "Hausherr"-Theorie ist in ihrer Absolutheit nicht stimmig. Auch ein Hausherr kann nicht willkürlich eigene Regeln erstellen, die Gesetzen widersprechen, er hat nicht die ihm von dir angedichtete absolute Macht.
     
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