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Justizminister fordern Lösung für Vererbung von Facebook-Konten

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 29. Januar 2018.

  1. DF-Newsteam

    DF-Newsteam Moderator Mitarbeiter

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    Mehrere Landesjustizminister fordern gesetzliche Regelungen, damit Erben Zugriff auf geschützte digitale Dienste eines Verstorbenen erhalten können - etwa ein Facebook-Profil oder ein Handy mit PIN-Code.

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  2. Solmyr

    Solmyr Guest

    Prinzipiell spricht da nichts dagegen. Allerdings sollte auch hier der Massstab sein, was der Verstorbene letzendlich verfügt hat oder wünscht....
     
  3. Lalelu12

    Lalelu12 Senior Member

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    Nun, ich sehe das ein wenig differenzierter. Facebook ist eben keine Briefpost, sprich die Kommunikation findet auf einer anderen, geschützten Ebene statt, in der Regel mit mehr Menschen, als man jemals per Brief erreichen würde.

    Ich bezweifle sehr, dass es in der Praxis tatsächlich möglich ist, das Handy eines Verstorbenen einfach so "entsperren" oder einen Computer hacken zu lassen, nur weil man wissen möchte, was darauf gespeichert war.

    Es sollte für die Hinterbliebenen generell möglich sein, Zugänge löschen zu lassen, was ich auch bei Facebook für durchaus sinnvoll halte. Wenn aber private Kommunikationsdaten explizit geschützt sind, gibt es keinen Grund, diesen Schutz per se aufzuheben - es sei denn, es geht um ein Verbrechen (und selbst hier wird es schwierig, da die Privatsphäre verbundener Personen ohne deren Wissen kompromittiert werden kann).

    Hinterbliebene erfahren ohnehin oft (ungewollt) schon zu viel aus dem persönlichen Leben des Verstorbenen, da muss nicht auch noch jedes einzelne Wort verfügbar sein, das man zu Lebzeiten privat an eine andere Personen gerichtet hat.
     
    Kai F. Lahmann, -wolf- und Martyn gefällt das.
  4. Solmyr

    Solmyr Guest

    Bei Facebook gibt es aber noch eine Art Zwischenlösung. Man kann Accounts in einen Gedenkstatus versetzen lassen. Das heisst, das Profil bleibt für Freunde erhalten, aber es kann sich niemand mehr in das Profil einloggen. Auch nicht mit dem richtigen Passwort.
     
    Kai F. Lahmann und Martyn gefällt das.
  5. joegillis

    joegillis Board Ikone

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    Wenn da nur nicht der Fall des verstorbenen Mädchens, dessen Eltern sich von den Facebook-Daten eine Antwort auf ihre quälenden Fragen erhoffen:
    Nach Tod der Tochter - Gericht weist Klage gegen Facebook ab

    Die generelle und zentrale Frage lautet doch hier: Erbrecht gegen Fernmeldegeheimnis.
     
  6. Martyn

    Martyn Institution

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    Wenn jemand unbedingt möchte das seine Hinterbliebenen Zugriff auf die Accounts haben sollen kann er ja eine Liste mit den aktuellen Passwörtern zu den wichtigen Unterlagen legen oder in einem Bankschliessfach bzw. Postfach deponieren.

    Theoretisch ist das zwar auch nicht ganz koscher weil er in dem Fall seine Kommunikationspartner auf diesen Umstand hinweisen müsste, aber in der Praxis wird da kaum jemand einen Strick draus drehen.

    Aber wenn jemand keine Passwörter hinterlässt kann man davon ausgehen das er eben nicht möchte das die Hinterbliebenen Zugriff bekommen

    Man kann eben nicht alles vererben. Auch keine Ehen / Lebenspartnerschaften oder Arbeitsverhältnisse. ;)
     
  7. joegillis

    joegillis Board Ikone

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    Der Punkt ist aber der, ob hier das Verstecken hinter dem Fernmeldegeheimnis so wie Facebook es tut noch zeitgemäß ist. Eine Email auf dem Server des Providers fällt unter das Fernmeldegeheimnis, eine Email auf Outlook oder Thunderbird fällt nicht darunter und ist daher Erbmasse.
    Der zweite Punkt ist der, dass man als Erbe auch Verträge, wie beispielsweise Telekommunikationsverträge o.ä. erbt. Die Vertragsbetreuung bzw. die Rechnungsstellung erfolgt heutzutage in der Regel per Email bzw. per Internet. Viele Firmen haben entsprechende Seiten bei Facebook, z.B. "Telekom hilft", auf denen auch Nachrichten bezüglich der Verträge hinterlegt sind.Was nun, wenn ich als Erbe an die Emails bzw. Nachrichten nicht rankomme oder an die Zugangsdaten, da Fernmeldegeheimnis?

    Hier muss definitiv eine neue zeitgemäße gesetzliche Regelung her.
     
    Zuletzt bearbeitet: 29. Januar 2018
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  8. FilmFan

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    Richtig, und wenn er möchte, daß die Hinterbliebenen Zugriff auf seine Bankschließfächer, Konten und Vermögen haben sollen, hätte er halt entsprechende Zweitschlüssel und Vollmachten zu Lebzeiten hinterlegen müssen. :rolleyes:

    Wer mit 20 Jahren stirbt und daran nicht gedacht hat, dessen Vermögen behält halt die Bank. :rolleyes:
     
  9. DVB-T2 HD

    DVB-T2 HD Foren-Gott

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    Die Sache sollte genau andersherum angegangen werden:

    Ich bin dafür, das die Hinterbliebenen eines Verstorbenen grundsätzlich das Recht haben, sämtliche Online-Konten jeder Art des Verstorbenen einsehen zu können.

    Wenn dies jemand nich will, muss er es zu Lebzeiten verbieten können, mehr nicht.
     
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  10. Solmyr

    Solmyr Guest

    Naja, aber Gedenkstatus macht Facebook normalerweise nur, wenn es vom Nutzer oder von den Angehörigen gewünscht wird. Von Angehörigen wird da normal soweit ich weiss, die Kopie des Totenscheins verlangt. Allerdings hat man aber auch als Nutzer die Möglichkeit, das in den Einstellungen festzulegen. In dem Fall stellt Facebook den Account automatisch um, sobald sie Kenntnis haben vom Ableben eines Nutzers.