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60 Jahre Kartellamt: Kampf gegen Preisaufschläge und Netzabzocke

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 1. Januar 2018.

  1. DF-Newsteam

    DF-Newsteam Moderator Mitarbeiter

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    Das Bundeskartellamt sollte einst helfen, die Nachkriegs-Wirtschaft zu entflechten. Heute geht es der Bonner Behörde um Verbraucherthemen für Jedermann wie zu hohe Lebensmittelpreise und Abzocke im Internet. Zu Jahresbeginn 2018 feiert die Behörde ihren 60. Geburtstag.

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  2. suniboy

    suniboy Talk-König

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    Also ich wüßte nicht was das Kartellamt oder die Bundesnatzagentur für den Verbraucher getan haben -sobald man sich an sie wendet kommt postwendend die Antwort zurück, dass das eine zivilrechtliche Angelegenheit sei und sie nicht helfen können. Das sind schlicht entspannte Behörden wo man ab und zu medienwirksam was belangloses durchsetzt um den Steuerzahler Sand in den Augen zu streuen und ihre Daseinsberechtigung zu begründen. Vertreten fühle ICH mich durch diese Behörden nicht.
     
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  3. joegillis

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    Naja, die Aufhebung der Grundverschlüsselung der Privatsender wäre so eine Sache, die das Bundeskartellamt getan hat. Die Transparenzverordnung der Bundesnetzagentur wäre so eine Sache... usw...
    Jedem, der sich juristisch halbwegs auskennt, kennt den Unterschied zwischen Zivilrecht und Strafrecht. Es ist doch klar, dass sich der Staat nicht in zivilrechtliche Angelegenheiten einmischen darf....
     
  4. suniboy

    suniboy Talk-König

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    Was heißt denn zivilrechtlich? Es gibt nun mal Gesetze und Verordnungen die von den Betreibern einzuhalten sind und die 2 o.g. Behörden sollen gefälligst darüber wachen ob sich alle an das Recht halten. Dein Beispiel mit der Grundverschlüsselung ist ebenso Zivilrecht wie alles andere ja auch -was nicht Strafrecht ist. Wenn ich also über Tage kein Internet bzw. Schlechten Handyempfang habe, dann ist das nicht mein Zivilrecht sondern das TKG wonach ich für eine Leistumg zahle, die ich nicht bekomme. Insofern müssen Behörden die das TKG überwachen SEHR WOHL einschreiten, denn dass ist nicht mein individuelles Recht -sondern die Maßgabe des Gesetzes.

    Ansonsten könnte man die 2 Behörden gleich zu machen -es sei alles Ziviorecht. Wozu brauche ich als Verbraucher dann überhaupt so einen teuren zahnlosen Tiger...?
     
  5. joegillis

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    Das Problem ist allerdings dass hier der Anbieter noch eine Rolle spielt, bzw. dessen AGB. In der Regel ist es bei einem Aufall eines DSL-Anschlusses so, dass der Anbieter die Grundgebühr zurückerstattet. Und Mobilfunk ist nunmal von den geografischen Gegebenheiten bzw. der Netzauslastung abhängig. Der Mobilfunkbetreiber kann nunmal nichts dafür, wenn ein Haus abgerissen wird, auf dem die Antennen waren und er "Ersatz" suchen muss.
     
  6. suniboy

    suniboy Talk-König

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    Nein! Privatsache ist wenn ich mit dem Nachbar einen Vertrag über Blumengièßen abschließe während er Urlaub macht. Ganze Bereiche die sich nach bestimmten Gesetzen richten (die AGBs sind nur der unwesentliche Teil davon) bedürfen Kontrolle, da das keine zivilrechtliche Verträge sind sondern das Umsetzen von Gesetzen. Wenn diese 2 Behörden also keine Lust oder ggf. keine Instrumente haben (ala jeder muss sich selbst kümmern) um Rechtsverstöße zu verfolgen -dann sind sie überflüssig und gehören abgeschafft.
     
  7. joegillis

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    Genau das macht die BnetzA, das TKG überwachen. Habe schon mehrfach wegen diversen Verstößen (unerlaubte Werbeanrufe und Werbefaxe) online dort reklamiert. Eine Antwort kam immer, bei den Werbefaxen wurden die Rufnummern beispielsweise abgeschaltet.
     
  8. John22

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    Ich habe es selbst erlebt als das Hotel Intercontinental in Hamburg vor einigen Jahren abgerissen worden ist und damit auch die oben auf dem Dach angebrachten Antennen entfielen. Der Mobilfunkempfang verschlechterte sich drastisch. Je niedriger man stand desto schlechter der Empfang und wenn es dann noch in einem Altbau mit dicken Wänden und in den unteren Etagen war, dann waren kaum noch vernünftige Mobilfunk-Telefonverbindungen möglich. Kein anderer in der Nachbarschaft wollte eine Antenne auf dem Dach haben. Da kann auch kein Gesetz helfen außer man führt wieder einen Zwangsstaat ein, der einen Antennenaufbau erzwingt. Mobilfunkempfang ist m.E. noch nicht im Grundgesetz verankert.

    http://youhavebeenupgraded.img.boar...uploads/2012/04/IntercontinentalHamburg21.jpg
     
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  9. suniboy

    suniboy Talk-König

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    Nein, macht sie eben nicht! :mad:

    Beispiel gefälligst? Meine letzte Beschwerde bei der Bundesnetzagentur war über die fehlende Preisangabe bei Mehrwertdiensten. Eine Handwerkfirma hat bei uns Reparaturen ausgeführt und auf dem dazugehörigen Schreiben war eine 0700-xyz-Nummer als Kontakt angegeben und in Klammern dahinter "bundesweit zum Ortstarif". Anrufe dorthin um Termin und Vorgehensweise zu besprechen entpuppten sich nachher auf der Telefonrechnung (trotz Flat) als 12ct/min-Gespräche -die ich so nicht erwartet hätte.

    §66a TKG ist hier nämlich eindeutig und unmissverständlich:

    "Wer gegenüber Endnutzern Premium-Dienste, Auskunftsdienste, Massenverkehrsdienste, Service-Dienste, Neuartige Dienste oder Kurzwahldienste anbietet oder dafür wirbt, hat dabei den für die Inanspruchnahme des Dienstes zu zahlenden Preis zeitabhängig je Minute oder zeitunabhängig je Inanspruchnahme einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile anzugeben. Bei Angabe des Preises ist der Preis gut lesbar, deutlich sichtbar und in unmittelbarem Zusammenhang mit der Rufnummer anzugeben.

    ..."

    Da ich mich als Verbraucher getäuscht fühlte und auch sonst der Wettbewerb hier verzerrt wurde (ala bundesweit zum Ortstarif und dann aber 12Ct/Min) habe ich mich mit dem o.g. § bei der Bundesnetzagentur beschwert. Und? "Man sehe hier keinen Verstoß gegen das TKG". Hallo? Da kann also jeder mit "bundesweiter Ortstarif" kommen und 3,99€/Min kassieren oder was...?:mad:

    Nee du, solche halli-galli Behörden brauchen wir wirklich nicht!
     
  10. joegillis

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    0700er Rufnummern fallen (leider) nicht unter die Regelungen des §66a TKG.