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Letzte Instanz: Richter prüfen Verträge von TV-Kommissaren

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 27. August 2017.

  1. DF-Newsteam

    DF-Newsteam Moderator Mitarbeiter

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    Können Schauspieler, die über viele Jahre in einer Krimi-Serie als TV-Kommissare agierten, rausgeworfen werden? Oder haben solche altgedienten Ermittler eine Art Bestandsschutz? Diese Frage beschäftigt jetzt das Bundesarbeitsgericht in Erfurt.

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  2. Pete Melman

    Pete Melman Wasserfall

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    Smartphone: LG V40 mit internem 32bit DAC/Amp (2V) ESS Sabre.
    Völlig irre, mit was sich die Justiz befassen muss.
     
  3. Solmyr

    Solmyr Guest

    Sehe ich nicht so. Auch die Verträge mit Schauspielern sind nunmal Arbeitsverträge. Auch wenn dir das nicht gefällt.
     
  4. mischobo

    mischobo Lexikon

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    ... Arbeitverträge können aber auch jederzeit unter Beachtung der vertraglich vereinbarten Fristen gekündigt werden ...
     
  5. Pete Melman

    Pete Melman Wasserfall

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    Zitat:
    Hat ein(e) Supermarkt-Kassierer(in) auch Bestandschutz?
     
    LizenzZumLöten gefällt das.
  6. sarkom

    sarkom Gold Member

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    Bestandsschutz sicher nicht, aber bei solchen Kündigungen ist das Kündigungsschutzgesetz zu beachten (Sozialauswahl etc.).
     
  7. Pete Melman

    Pete Melman Wasserfall

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    Lest doch bitte mal den Artikel.
     
    Zuletzt bearbeitet: 27. August 2017
  8. Solmyr

    Solmyr Guest

    Was aber nichts an der Tatsache ändert, das auch Schauspieler das Recht haben, vor Gericht ihr Recht einzufordern. Genau das kritisierst du aber....
     
  9. Pete Melman

    Pete Melman Wasserfall

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    Wenn ich bei einer Firma einen Einjahresvertrag unterzeichne, der dann 20 Jahre lang jeweils um ein Jahr verlängert wird und im 21. Jahr dann nicht mehr, würde ich doch nicht vor Gericht ziehen. Da hätte ich die Befürchtung, das jemand die Leute mit den Jacken ohne Ärmel ruft.
    Das würde ja bedeuten, dass die beiden bis an ihr Lebensende beschäftigt werden müssten.
     
  10. Solmyr

    Solmyr Guest

    Also ich sehe das durchaus als berechtigt an, denn der Arbeitsvertrag scheint hier eben nicht so klar formuliert zu sein. Ansonsten hätte das Bundesarbeitsgericht die Klage nicht zur Verhandlung zugelassen.