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Urteil: Streaming-Anbieter muss Sky Schadenersatz zahlen

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 22. Mai 2017.

  1. DF-Newsteam

    DF-Newsteam Moderator Mitarbeiter

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    In einem zivilrechtlichen Verfahren hat das Landgericht Hamburg den Betreiber einer illegalen Live-Streaming-Plattform für Sky Inhalte und dessen technischen Dienstleister, der die dazugehörige Hardware geliefert hat, zu Schadensersatz verurteilt.

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  2. MartinP

    MartinP Talk-König

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    Edision progressiv HD

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    LG Hamburg Entscheidungen als Meßlatte für zukünftige Entscheidungen anderer Gerichte anzunehmen, ist hmmm .... interessant.

    Mal schauen, was die nächste Instanz dazu sagt ...

    Wo liegt die Grenze - muss die Telekom nun befürchten, auch Schadenersatzpflichtig für ihre Anschlussinhaber zu sein, wenn sie nicht sofort nach Kenntnisnahme illegaler Aktivitäten des Anschlussinhabers seinen Anschluss sperrt?
     
  3. -Loki-

    -Loki- Gott des Schabernacks und der List Premium

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    Hast du es überhaupt komplett gelesen ?
    Sky hat ihn informiert aber er hat nicht reagiert und deshalb hat Sky zu Recht gewonnen. Die Telekom bietet keine Plattform an über dem Kunden so streamen können.
     
  4. Kurz

    Kurz Board Ikone

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    Sky hat zu Recht gewonnen.
     
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  5. MartinP

    MartinP Talk-König

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    Wenn nun Sky der Telekom mitteilt, daß ein Telekom-Kunde z. B. seine Sky-Karte per Card-Sharing über seinen DSL-Anschluss verfügbar gemacht hat - Wäre dann die Telekom auch Schadenersatzpflichtig, wenn sie nicht direkt den Anschluss sperrt, und beim eigentlichen Schädiger ist nix zu holen?
    Was macht ein Internet-Provider, der anhand von Zeitstempel und IPv4-Adresse dank DSLite mit Carrier Grade NAT gar keine Zuordnung zu einem einzigen Kunden vornehmen kann. Vorsorglich die Internet-Anschlüsse aller Kunden unter der gleichen öffentlichen IPv4 Adresse zu diesem Zeitpunkt sperren?


    Im Bezug auf den DSL-Anschluss ist die Telekom ein "Technischer Dienstleister"....
     
  6. FilmFan

    FilmFan Lexikon

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    Sprich, jemand muß nur einen Provider über einem unliebsame "Dinge" informieren, dann muß dieser deren Anbieter sofort sperren? In was für einem Zensurstaat leben wir eigentlich? Wo setzt Du die Grenze? Ohne gerichtliche Verfügung dürfte da gar nichts laufen.
     
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  7. netzgnom

    netzgnom Talk-König

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    Deswegen gab es ja das Verfahren vor dem Landgericht
     
  8. MartinP

    MartinP Talk-König

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    Und da hat das LG Hamburg die Provider zu kritiklosen Befehlsempfänger der Inhalte-Anbieter gemacht.

    Könnte zur neuen Drohkulisse bei Streitereien über SKY-Rechnungsbeträge werden: "Entweder Du zahlst jetzt, oder wir lassen Deinen Internet-Anschluss sperren ..."
     
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  9. FilmFan

    FilmFan Lexikon

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    Nein, es gab eben kein Verfahren für die Sperre. Dieses Verfahren ging nur darum, andere für die eigene Unfähigkeit zahlen zu lassen.
     
  10. netzgnom

    netzgnom Talk-König

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    Also zwischen illegaler Verbreitung von Inhalten an Dritte und Nichtbezahlung von Rechnungsbeträgen sollte man als einigermaßen klar denkender Mensch schon unterscheiden können.

    Aber ok, geht ja gegen Sky, da kann man auch leicht abstrus argumentieren. :)
     
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