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Mittelmeerroute so stark frequentiert wie nie

Dieses Thema im Forum "Politik" wurde erstellt von avd700, 28. Juni 2016.

Status des Themas:
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  1. avd700

    avd700 Talk-König

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  2. Wuslon

    Wuslon Guest

    Du Held.
     
  3. Wambologe

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    Die Verpflichtungserklärung ist für solche Altfälle seit der Gesetzesänderung auf drei Jahre gedeckelt und laut eigener Aussage haben die Helfer mit einem Jahr gerechnet. Die Mehrkosten dürften zwar trotzdem erheblich sein, aber nicht allzu sehr aus dem Rahmen fallen. Sofern die ihre Geschichte für Geld verkaufen, dürften die Mehrkosten auch schnell wieder drin sein. Alle paar Monate wird wieder von dem Fall berichtet. Zudem ist es in der Tat nicht unwahrscheinlich, dass (wie @Wolfman563 anmerkt) die Kosten erlassen werden. Womöglich werden sie Hessen auch auf Schadensersatz verklagen.

    Ich glaube - wie auch hier schon mal geschrieben - dass man bei der Helfergruppe bewusst bei einer Stelle nachgefragt hat, die die eigene Sichtweise bestätigen würde und man das dann als Totschlagargument anführt... einer hat ja gesagt, wir können nix dafür. Angefragt wurde beim hessischen Innenministerium, das für den Fall nicht zuständig ist. Die Bundesregierung war dagegen schon damals der Auffassung, dass sich der Aufenthaltszweck nicht mit dem Aufenthaltsstatus ändert. Entsprechend ist das geänderte Gesetz für die Bundesregierung nicht, wie Grothe meint, eine rückwirkende Verschlechterung für Bürgen, sondern eine Besserung für Bürgen bei fortbestehend gleicher Rechtslage. Sie müssen schließlich nur noch für drei Jahre (fünf Jahre nach Stichtag) und nicht mehr unbefristet bürgen.

    Grothe ist Mitglied bei den Grünen und politisch aktiv (wenn auch nur als Stadtverordneter). Man sollte ihm schon zutrauen können zu wissen, dass die Bundesregierung und nicht das Land Hessen in der Sache verantwortlich ist. Da ist es schon ein bisschen abenteuerlich, wenn er 2014 alle Sorgen trotz anderslautender Aussagen aus dem Bundesinnenministerium wegen einer Aussage des Innenministeriums wegwischt. Darüber hinaus hat es bereits vor dem BVerwG-Urteil Anfang 2017 Urteile von Gerichten gegeben, die einen neuen Aufenthaltstitel nicht zwangsläufig als Änderung des Aufenthaltszwecks angesehen haben.
     
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  4. Wambologe

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    Auch wenn auf Personenkontrollen verzichtet wurde, heißt das nicht, dass die Grenze allgemein offen ist, sie ist allenfalls unbewacht. Tatsächlich offen ist sie nur für EU-Bürger, ebenso für Nicht-EU-Bürger, die über ein entsprechendes Aufenthalts- bzw. Niederlassungsrecht verfügen. Wären die Grenzen schon immer offen und auch weiterhin offen, könnte jeder nach Deutschland kommen und sich in letzter Konsequenz niederlassen. Ist aber nicht so einfach. Auch die Genfer Konvention besagt, dass der Grenzübertritt nicht legal ist. Die Unterzeichner verpflichten sich nur, ihn straffrei zu lassen, wenn um Schutz gesucht wird.

    §18 des AsylG listet beispielsweise auch Fälle auf, in denen die Grenze für um Asyl oder Schutz suchende Ausländer geschlossen ist: "Dem Ausländer ist die Einreise zu verweigern, wenn er aus einem sicheren Drittstaat (§ 26a) einreist, [oder] Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ein anderer Staat auf Grund von Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaft oder eines völkerrechtlichen Vertrages für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig ist."

    Gleicher Paragraph, nur in einem anderen Absatz, nennt allerdings auch die Ausnahmeregelung, die für die gemeinhin als Grenzöffnung bezeichnete Aktion herangezogen wurde. "Von der Einreiseverweigerung oder Zurückschiebung ist im Falle der Einreise aus einem sicheren Drittstaat (§ 26a) abzusehen, soweit [...] das Bundesministerium des Innern es aus völkerrechtlichen oder humanitären Gründen oder zur Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland angeordnet hat."

    Das Einreiseverbot wurde aufgehoben oder wie es andere eben nennen: Grenzöffnung.
     
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  5. Gast 144780

    Gast 144780 Guest

    @Wambologe, danke, mal wieder zwei schöne "nüchterne posts", frei von Emotionen und mehr die Sachlage beschreibend.
    Ich mag solche posts, frei von "Sozialromantik", die auch die Gesetzeslage wider geben und/oder auch manche ergangene Urteile berücksichtigen.
    Nein, ich will und kann dir gar nicht widersprechen, denn inhaltlich sind beide posts sehr gut. Habe das eigentlich nur so von dir in Erinnerung bisher.
    Auch an manche Zeiten hier denkend, wo du dem Ein-oder Anderen mal etwas "den Kopf gewaschen hattest". Ist im positiven Sinne gemeint, also mehr von der Seite der "Bewusstseinserweiterung". Und ja, auch diese posts waren seinerzeit immer sachlich deinerseits vorgetragen.

    Für mich schreibend, kann ich da nur meinen, weiter so.
    Auch wenn einem persönlich das ein-oder andere nicht unbedingt passen muss.
     
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  6. Fragensteller

    Fragensteller Wasserfall

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    Wo muss man denn das Kreuz machen, um das Grundgesetz, den Rechtsstaat, die Flüchtlingskonvention und die Menschenrechtskonvention gleichzeitig zu beerdigen?
     
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  7. uklov

    uklov Platin Member

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    CDU zum Beispiel. Zumindest für Teile des von dir genannten.
     
  8. Fragensteller

    Fragensteller Wasserfall

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    Na, da muss es glaube ich schon eher die CSU sein. Da war in der jüngsten Vergangenheit fast jedes Herzensprojekt Grundgesetz oder europarechtswidrig.
     
  9. avd700

    avd700 Talk-König

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  10. FilmFan

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    Da wir (noch) in einer Demokratie leben, hast Du die Wahl. Nur, wenn Du mit der aktuellen Regierung nicht zufrieden bist, dann solltest Du es sicherlich nicht bei einer der daran beteiligten Blockparteien (CDU/CSU/SPD/Grüne/FDP) machen.
     
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