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Gesetz gegen Besuch von Terrorwebseiten in Frankreich gekippt

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 10. Februar 2017.

  1. DF-Newsteam

    DF-Newsteam Moderator Mitarbeiter

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    Im Kampf gegen den Terror gab es für Frankreich einen Rückschlag: Ein Gesetz, das den Besuch von terroristischen Webseiten mit Gefängnisstrafen ahnden sollte, wurde als verfassungswidrig eingestuft und wieder gekippt.

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  2. Lady on a Rooftop

    Lady on a Rooftop Talk-König

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    Letztlich profitieren mal wieder die Staats- und Volksfeinde von dieser Entscheidung.
     
    Zuletzt bearbeitet: 11. Februar 2017
  3. Rumborak

    Rumborak Neuling

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    Es ist aber auch ein beruhigendes Signal, dass der französische Rechtsstaat noch funktioniert.
     
    NFS, Kai F. Lahmann, Martyn und 2 anderen gefällt das.
  4. sunday2

    sunday2 Gold Member

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    u.a.
    "Der Verfassungsrat erklärte, dass der Artikel die Unschuldsvermutung verletze, weil der Besuch unabhängig von den Absichten des Nutzers bestraft werde."
    Wenn jemand regelmäßig solche Seiten besucht, welche Absichten hat er dann wohl? Die verbreitete Naivität in westlichen Demokratien ist schon haarsträubend, aber Hauptsache der Rechtsstaat ist so lahmarschig ausgelegt, dass potentielle Gefährder nichts zu befürchten haben. Der Fall Amri lässt grüßen.
    Mit der Begründung dürfte man eigentlich auch den Besuch von Seiten mit Kinderpornografie nicht unter Strafe stellen. Wie hat man denn da den so milden Rechtsstaat verbogen, um das hinzukriegen?
     
    hvf66 gefällt das.
  5. JensUHD

    JensUHD Junior Member

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    Das wäre wie ein Gesetz das den Besuch einer Wahlveransraltung der AfD oder Linken verbieten würde.
     
    NFS und Kai F. Lahmann gefällt das.
  6. Gast 15930

    Gast 15930 Guest

    Oder wie ein Gesetz, dass den Besuch einer Wahlkampfveranstaltung der CDU verbieten würde.
     
  7. Gast 15930

    Gast 15930 Guest

    Mit Verlaub: War das Bier nicht gut?
     
  8. Schnellfuß

    Schnellfuß Guest

    "terroristische Webseiten", was es nicht alles gibt.

    Wie kann eine Webseite Terror ausüben? :D

    Als nächstes wird der Besuch einer Geisterbahn auf dem Jahrmarkt strafbar....
     
  9. NFS

    NFS Institution

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    Der Besuch von Orten, die als Ziel von Terroranschlägen dienen können, ist doch bereits strafbar. :p