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Sky Rückholangebote

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von stargate1306, 12. Juli 2015.

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  1. Black-Scorpion

    Black-Scorpion Silber Member

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    Nein Vertragsrecht.
    Wenn man schon einen auf Schlaumeier machen will dann wenigstens richtig. Und davon war in den Beiträgen nichts zu finden.
    Verteilt übrigens über mehrere Abschnitte im BGB. Und kann sich ebenfalls auch im Straf- und Steuerrecht auswirken. Also kein reines Zivilrecht wie du denkst.
     
    Zuletzt bearbeitet: 8. Januar 2017
    Ludwig II gefällt das.
  2. thunderlips

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    Schaue mit einer VU+ Ultimo.
     
  3. seifuser

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    Na dann kannst du aufhören dich zu wundern. Schau einfach im Oscam WebIF nach, bis wann die Sky Entitlements noch laufen.
    Verlängert wird die Karte ja nicht mehr durch sky, solange du keinen neuen Vertrag abschließt.
    Bei der Verlängerung wird es aber interessant welche EMM sky dir zur Aktivierung schickt.
     
  4. thunderlips

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    Wo genau finde ich das jetzt? Mit dem Interface kenn ich mich nicht so aus.
    Unter welchem Eintrag ist es?
     
  5. seifuser

    seifuser Lexikon

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    mit der IP-Adresse deiner Ultimo unter Port83
    ***.***.***.***:83
    dort gleich auf der Status-Seite rechts in der Zeile der Sky-Karte CARDOK (xx entitlements)
     
  6. thunderlips

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    Auf der Seite war ich schon :) habe es aber übersehen.
    Dort steht bei sky 30 entitlements.
    Was bedeutet das jetzt wie lange ich noch habe?
     
  7. seifuser

    seifuser Lexikon

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    30 entitlements sind doch verlinkt, Klick drauf :oops: Fertig !!
     
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  8. thunderlips

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    Ahhh jetzt. danke @seifuser
    Expire date ist der 06.02. :D
     
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  9. SteviOS

    SteviOS Junior Member

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    Der Abschluss von Verträgen ist in den §§ 145 ff BGB unter der Überschrift "Vertrag" im ersten Buch des BGB mit dem Titel "Allgemeiner Teil" geregelt. Die Willenserklärung, die man beim Vertragsschluss abgibt, ist in den §§ 119 ff BGB ebenfalls im allgemeinen Teil geregelt.

    Da ich keine Lust mehr habe mich als "Schlaumeier" und Taxi fahrender Lehrer mit fehlender "Lebenserfahrung" und "mangelndem Textverständnis" beleidigen zu lassen, ist das hier definitiv mein letzter Beitrag zu dem Thema. Tut mir Leid, dass ich versucht habe eine im Grunde unbedeutende Kleinigkeit richtig zu stellen.
     
  10. Fleiddal

    Fleiddal Neuling

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    Bisher schaue ich Sky über SAT.
    Nun habe ich mir das EntertainTV der Telekom geholt. Die Umstellung läuft gerade. Hoffentlich klappt das. Sofern das richtig gelaufen ist, muss ich bei der Telekom die Übertragung von Sky auf Entertain beantragen. Dies kann wohl schon mal zu Problemen führen. Hoffentlich nicht...
    Sky habe ich bereits vor einiger Zeit gekündigt. Vertragsende ist im November 2017.
    Erhalte ich dann wie bisher auch wieder Rückholangebote von Sky? Oder muss ich das dann über die Telekom laufen lassen?
    Wie verhält es sich eigentlich mit der Zweitkarte? Bisher betreibe ich den zweiten Sky-Receiver mit der Zweitkarte und habe den Erst-Receiver über das Wlan-Modul mit dem Internet verbunden. Dies fällt dann mit dem Media-Receiver der Telekom weg, oder? Was ist dann mit dem Zweitreceiver/-karte?

    Hat damit irgendwer Erfahrungen?

    Danke für eure Hilfe!
     
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