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Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (VI)

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von optimizer, 11. September 2015.

  1. ronnster

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    Wobei der Teil gering sein dürfte, der wegen Pairing anruft, wenn er eigene Hardware benutzt. Ich gehe davon aus, dass der Teil sehr genau weiß, dass er nicht anrufen braucht deshalb und die, die unbedarft sind, eigene Hardware nutzen und bisher verdammtes Glück hatte nicht gepairt worden zu sein, noch kleiner ist. Bei allen anderen steht schon ein Receiver im Keller, bei dem die Pairingfrage ja zwangsläufig im letzten Jahr geklärt wurde.
     
  2. maliilam

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    Trotzdem ist es taktisch schlichtweg unklug und macht die Suche nach einer Fehlerursache zum Horror.

    Mal angenommen, bei vielen Kunden gibt es alle 15 Minuten einen kleinen Bildruckler.

    Bei Sky1 wird das vermutlich niemanden großartig auffallen, wenn aber plötzlich die Filmkanäle betroffen sind oder deshalb gar ein Bundesligator verpasst wird, wird das zur großen Geschichte.

    Bei zwei Umstellungen gleichzeitig muss man dann auch in beiden Bereichen nach dem Fehler suchen. Hat man nur eine gemacht, dann halbiert sich der Suchaufwand.
     
  3. southparkler

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    Interessante Änderungen in den neuen AGB vom 30.09.2016:



    1.1.1: ...
    Die Nutzung des Sky Programmangebotes ist dem Kunden ausschließlich über die von Sky zugelassenen und für die jeweilige Empfangsart und Verschlüsselung kompatiblen Empfangsgeräten (insbesondere Digital-Receiver und CI Plus-Modul) – im folgenden „Empfangsgerät“ genannt– gestattet. Sky ist berechtigt, das Programmangebot zu verschlüsseln und mit Kopierschutzverfahren und Watermarking zu versehen.
    ...
    Die Empfangbarkeit von Programmangeboten Dritter die nicht durch Sky vermarktet werden (z.B. Free-TV) über die Empfangsgeräte von Sky ist nicht Gegenstand dieser Vereinbarung.

    1.1.4 Über Ziffer 1.1.2 hinaus behält sich Sky vor, den Inhalt einzelner Kanäle, sonstiger Dienste, Programmpakete und Paketkombinationen abzuändern oder anzupassen, soweit dies aus lizenzrechtlichen Gründen (z.B. bei Rechteverlust oder dem Erwerb neuer Rechte) oder aus technischen Gründen (z.B. Wegfall von Kabeldurchleitungsrechten, geänderte Anforderungen an Verschlüsselung und Kopierschutz) erforderlich ist. In einem solchen Fall wird Sky den Kunden rechtzeitig, aber mindestens einen Monat vor Wirksamwerden der Änderung bzw. Anpassung, über die bevorstehende Änderung bzw. Anpassung informieren. Der Kunde ist berechtigt, den Abonnementvertrag auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung bzw. Anpassung schriftlich zu kündigen. Betrifft die Änderung bzw. Anpassung lediglich einen auch gesondert zu abonnierenden Bestandteil des Gesamtabonnements, ist der Kunde berechtigt, lediglich diesen Bestandteil schriftlich zu kündigen. Sky wird den Kunden auf sein Kündigungsrecht und die zu wahrende Frist hinweisen. Die Kündigung muss Sky spätestens bis zum Wirksamwerden der Änderung bzw. Anpassung zugehen.


    Die Möglichkeit des käuflichen Erwerbs von Sky-Hardware würde ersatzlos gestrichen.



    Zu Nutzung eines CI Plus-Moduls gab es keine Änderungen und auch keinen Hinweis über die neuen UHD Sender und der Nicht-Nutzbarkeit mit einem CI Plus-Modul.



    2 Obliegenheiten, allgemeine Sorgfalts- und Mitwirkungspflichten des Kunden
    2.1 Programmangebote und Zusatzdienste

    2.1.1...
    Nicht zur Nutzung der Programmangebote von Sky zugelassen sind Empfangsgeräte, die nicht vom Verschlüsselungsanbieter lizensierte Software zur Entschlüsselung beinhalten und/oder Software enthalten, die eine ungenehmigte Entschlüsselung der Programmangebote von Sky ermöglichen und/oder die eine nicht genehmigte Umgehung der digitalen Vorsperre des Jugendschutz und/oder der Kopierschutzverfahren (derzeit Macrovision, HDCP, CGMS-A) und/oder von Watermarking- oder Fingerprintingverfahren ermöglichen. Ebenso ist die Nutzung von zugelassenen Empfangsgeräten, des CI-Plus Moduls und/oder der Smartcard in Kombination mit anderen Geräten und technischen Verfahren verboten, die zu den im vorgenannten Satz aufgeführten Umgehungsmöglichkeiten führen.

    ...
    2.1.4 Für den Fall, dass der Kunde eine Smartcard entgegen den o.g. Bestimmungen (Ziffern 2.1.2; 2.1.3) zur öffentlichen Vorführung von Angeboten (insbesondere im Gastronomiesektor) und/ oder „Live-Streaming“ und/ oder zum „Cardsharing“ nutzt, ist Sky berechtigt, vom Kunden eine Vertragsstrafe zu erheben.


    Bezüglich des Erstvertrag-Beginns wird in den neuen AGB nun erstmal die Zusendung der Zugangsaten zur Nutzung von SkyGo benannt.


    8 Vertragsdauer/Kündigung
    8.1 Die vereinbarte kostenpflichtige Erstlaufzeit des Abonnementvertrages beginnt mit Zugang der Zugangsdaten zur Nutzung von Sky Go. Sky stellt diese Zugangsdaten regelmäßig unmittelbar nach Vertragsschluss zur Verfügung, spätestens jedoch mit Zugang von Smartcard und Receiver (Hardware).


    Gerade beim Nachtfalken entdeckt und kopiert :D
     
    Zuletzt bearbeitet: 9. November 2016
    greggy und Berliner gefällt das.
  4. mickimaus

    mickimaus Senior Member

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    Huch, wo gibt es denn die ganzen Fremdwörter erklärt, es muß ja schon eine direkte Begriffs-Definition in den AGBs vorangestellt werden. Als da wären Watermarking, Kabeldurchleitungsrechte, Verschlüsselung, Verschlüsselungsanbieter hää ?, ungenehmigte Entschlüsselung, HDCP, FDJ, CGSM-A, Fingeringverfahren ;-) - welche Oma soll das alles verstehen ?
    :p
     
    b-zare gefällt das.
  5. Chris

    Chris Wasserfall

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    Sky hat natürlich Druck von den Rechteinhabern, aber es gibt Unternehmen, die hier wenig nachgiebig sind und es gibt Unternehmen, die dieser Rechtelobby sofort volle Schutzbewaffnung zusichern.

    Sind wir doch mal ehrlich - es bringen die tollsten Rechte nichts, wenn sie kein Veranstalter erwirbt, deshalb werden die Rechteinhaber auch ohne Schutzmaßnahmen verkaufen, bevor sie drauf sitzen bleiben. Wenn Sky dieser Lobby absolute Narrenfreiheit einräumt, dann landen wir bei genau der aktuellen Situation.

    Ich sage mal voraus, das in den nächsten 5 Jahren kein Kanal mehr mit alternativer Hardware aufgeht und jeder der sich daran versucht dies zu ändern kommt wie die Cardsharer groß auf der DF-Startseite, das er von sky verknackt wurde.

    Schauen wir mal wo das Ganze hinführt.
     
  6. elstrieglo

    elstrieglo Silber Member

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    Sky scheint wohl auch von Capture Cards, HDMI Splittern und diversen Screen Record Programmen noch nichts gehört zu haben, welche sogar noch gleich ins Netz auf diverse Plattformen streamen können.
    so ein Pech aber auch. :p
     
  7. maliilam

    maliilam Institution

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    Doch. Deshalb verbieten sie den Kram ja in den AGB.
     
  8. southparkler

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    Sicherlich, die AGB zeigt doch, dass Sky ganz genau weiß was auf dem Graumarkt der E2 Receiver etc. möglich ist. Die Themen werden wohl genau verfolgt.
    Die Frage die sich mir hierbei stellt, warum man nicht weiter dagegen vorgeht. Mit Sky 1 hat man doch schon eine Möglichkeit es zu unterbinden.

    Bitte nicht falsch verstehen - ich nutze selbst E2, also ich hab nix dagegen wenn es noch läuft :D

    Interessant finde ich das Sky wohl intensiv gegen die Internetstreams vorgehen möchte. Watermarking ist hier ein ziemlich guter Ansatz - ich meine Cisco hat eine Software hierzu vorgestellt die vollautomatisch solche illegalen Streams im Internet beenden soll.

    Das finde ich allerdings richtig so, es wird Zeit dass man die illegalen Streams im Netz mal abschaltet. Das schadet jedem ehrlichen Nutzer.
     
  9. maliilam

    maliilam Institution

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    Die Frage ist eher "wann".
    Sky1 ist meiner Meinung nach ein gefahrloser Testballon. Wenn klar ist, dass der unter allen erdenklichen Konfigurationen läuft (speziell die CI+-Module sind da ein großes Fragezeichen, weil es immer mal wieder Geräte geben kann, in denen das nicht wie erhofft läuft), wird der Hebel für die restlichen Sender auch sehr sicher umgelegt.

    Jupp. Eindeutige ID in Bild/Ton, die man nicht so einfach findet, geschweige denn 100% entfernt bekommt (Steganografie) und schon hat der Spuk mit den Payservern ein Ende. Denn dann braucht Sky nur noch einen Strohmann, der sich dort ein Abo holt und prompt bekommen sie die Info, welcher Kunde das Quellsignal weitergegeben hat frei Haus und zwar egal, wie abgegriffen wurde, eine gut versteckte ID übersteht sogar Abfilmen.
    Nur kann ich mir schwer vorstellen, dass das die alte Sky-Hardware (sprich CI+ und die bisherigen Boxen) das kann.

    Wie das?

    Payserver steht in Hintervordistan, den bekommt man nicht abgeschaltet. Selbst wenn deutsche Internetanbieter kooperieren sollten und solche automatisch gemeldeten Streams automatisch kappt, holt sich der Kunde irgendeinen VPN-Anbieter der nicht kooperiert und schon wird es wieder hell.
     
  10. southparkler

    southparkler Gold Member

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