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EBay Sofortkauf

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von John24ffm, 27. Juli 2016.

  1. DrHolzmichl

    DrHolzmichl Talk-König

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    Seltsam, ich habe gegenteilige Erfahrungen gemacht. Ist aber auch schon etwas länger her. Aber Du hast recht: dass Du bei PayPal als Verkäufer mittlerweile gegenüber Käufern schlechter gestellt sein sollst, davon habe ich auch schon gehört. Der Käuferschutz wurde beispielsweise auf 6 Monate ausgedehnt. Dafür sind potenzielle Käufer aber i.d.R. weniger vorsichtig und Du kannst höhere Verkaufserlöse erzielen, wenn Du PayPal anbietest. Und alles geht viel schneller über die Bühne als eine Überweisung über die grottenlangsame Volksbank.

    Gruß Holz
    (y)
     
  2. Martyn

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    Mittlerweile ist es so das die Käufer eigentlich Paypal-Zahlung erwarten weil es für sie eben sicherer ist. Und als Käufer braucht man ja nichtmal unbedingt einen Paypal-Account, sondern man kann auch Kreditkartenzahlung oder Lastschrift über Paypal laufen lassen.

    Überweisung wird eigentlich von Käuferseite fast nur noch akzeptiert wenn der Warenwert unter 100€ liegt (also das Risiko überschaubar ist) und das Angebot dann mindestens 15% billiger ist als das günstigste Paypal-Angebot.
     
  3. Berliner

    Berliner Lexikon

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    Ja, es ist ein rechtskräftiger Kaufvertrag zustande gekommen. Der Käufer muss aus diesem Vertrag heraus die Ware bezahlen und abnehmen. Bei gewerblichem Verkäufer kann er sich mit Widerruf rauswinden, bei Privaten nicht. Einzige Möglichkeit wäre zu behaupten, sein kleiner 6-jähriger Sohn habe beim spielen auf "Kaufen" geklickt, aber das hat er ja schon selber ausgeschlossen (und müsste es wenn auch beweisen).

    "Wie komme ich an mein Geld"? Nun da der Käufer offensichtlich kein Interesse mehr hat, bliebe der übliche Mahnweg. (Letzte) Zahlungsfrist setzen (kann man zuammen mit "Ebay Fall" machen), ist die überschritten, ist der Käufer im Verzug. Erst dann geht das Mahnverfahren los. Nicht wenn man bisher auf dem Stand "los zahl mal" ist. Anschließend wäre dann Mahnbescheid und am Ende stünde der Vollstreckungstitel, da es einen Kaufvertrag gibt und der Käufer Zahlungspflicht hat. Je nach Wert der Ware kann sich das Verfahren (dessen Kosten am Ende der Käufer zusätzlich zum Kaufpreis zahlt) lohnen oder auch nicht. Netterweise kann man ja solchen Käufern bei Ebay keine negativen Bewertungen mehr geben. Das und die Angst vor dem Mahnverfahren/vorzuverauslagende Kosten durch den Verkäufer wissen viele Käufer und spielen daher Wild West bei Ebay.
     
    Zuletzt bearbeitet: 28. Juli 2016
  4. Berliner

    Berliner Lexikon

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    Man muss nicht ausschließen wofür überhaupt kein Anspruch da ist.
     
    Gorcon gefällt das.
  5. John24ffm

    John24ffm Silber Member

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    Danke erstmal für die Antworten, also es geht um knapp 200 € und ich bin privat Verkäufer. Ebay hatte auch schon die Gebühren von meinem Konto abgebucht. Ich nutze ausschließlich Banküberweisung als Option.

    Gruß
     
  6. Berliner

    Berliner Lexikon

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    Die Gebühren bekommst Du zurück, wenn Du einen "Fall" eröffnest. Also "nicht bezahlter Artikel".
    Probleme klären - eBay

    Dort musst Du eine letzte Zahlungsfrist (4 Werktage exkl. Wochenende reicht) eingeben. Kommt bis dahin nichts, meldest Du das in dem "Fall", Ebay schreibt die Gebühr wieder gut und schließt den Fall. Der Käufer ist aber mit dem Schließen des Falls nicht von seiner Zahlungspflicht entbunden. "Geschlossen" bzw. erledigt wird hier nicht der Kaufvertrag, sondern lediglich der Fall über einen nicht bezahlten Artikel, damit Ebay die Gebühr gutschreibt. Der Anspruch gegen den Käufer besteht unvermindert fort.
     
  7. suniboy

    suniboy Talk-König

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  8. Martyn

    Martyn Institution

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    Private Verkäufer können natürlich das Widerrufsrecht des Käufers ausschliessen. Allerdings müssen sie das dann aktiv tun, und im Angebot daraf hinweisen.

    Wird das nicht getan, hat der Käufer bei einem Privaten Verkäufer genauso ein Widerrufsrecht wie bei einem Gewerblichen Verkäufer.
     
  9. Creep

    Creep Guest

    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 28. Juli 2016
    Rownosci gefällt das.
  10. Rownosci

    Rownosci Senior Member

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    Ich habe in den letzten Monaten unser Haus entrümpelt und ettliche Artikel zunächst über ebay Kleinanzeigen und dann auch über ebay einige verkauft. Ich habe vermutlich ca. 700 EUR eingenommen.

    An ebay Kleinanzeigen störte mich, daß es nicht so viele "Abschlüsse" gibt, das heißt Fragen zu den Artikeln, letztenendes habe ich aber nicht so häufig verkauft. Alle Kleinanzeigen habe ich mit dem Vermerk versehen "Nur Überweisung, kein Paypal"
    Bei Ebay ist die Anzahl potentieller Kunden höher, dafür nimmt ebay 10 % Verkaufsprovision.

    Ich verkaufe nur per "Sofortkauf" zu einem von mir definierten Preis.
    Ich habe kein Paypal-Konto mehr und biete auch kein Paypal an. Ich habe den Eindruck, daß Kunden, die wirklich an einem Artikel interessiert sind, auch Überweisung statt Paypal akzeptieren. Somit habe ich nicht das Risiko eines Streitfalls bei Paypal.

    Bei technischen Geräten gebe ich grundsätzlich an "Privatverkauf", um die Gewährleistung auszuschließen. Ich hafte nur für die Beschaffenheit bei Übergabe an den Kunden.