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Urteil: Wikipedia darf keine Fotos von Gemälden in Netz stellen

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 23. Juni 2016.

  1. DF-Newsteam

    DF-Newsteam Moderator Mitarbeiter

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    Die Abbildung von Exponaten eines Mannheimer Museums in seinem Online-Lexikon wurde Wikipedia untersagt. Das Landgericht Berlin entschied, dass auch Reproduktionen von Gemälden urheberrechtlich geschützt sind.

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  2. Nelli22.08

    Nelli22.08 Lexikon

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    Die sollen froh sein, wenn jemand die alten Schinken überhaupt anschaut.
     
  3. Martyn

    Martyn Institution

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    Ein Foto würde ich nicht als Reproduktion sehen, da es ja qualitativ nie mit einem Gemälde vergleichbar ist, sondern nur eine Abbildung ist.
     
  4. dastbln

    dastbln Neuling

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    Für sowas belangloses sollte man dem Museeum kleine häufchen unter ihren Exponaten legen und in Zukunft auf ein Besuch verzichten!
     
  5. Urmelchen

    Urmelchen Administrator

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    Das war nicht die Frage, die vor Gericht zu klären war. Vielmehr hat wohl ein professioneller Fotograf (im Auftrag des Museums) ein Foto des Gemäldes (welches inzwischen Gemeinfrei ist) angefertigt. Von diesem Foto wurde dann eine digitale Kopie von einem Dritten gezogen und bei Wikipedia eingestellt. Die Frage war: Ist das betreffende Foto ebenfalls gemeinfrei (also eine reine Reproduktion des Werkes) oder hat der Fotograf Urheberrechtsansprüche. Und genau das hat das Gericht bejaht. Die Frage, warum Autoren von Wikipedia nicht selber ins Museum sind und fotografiert haben: Das ist wohl im betreffenden Museum verboten und wird scharf kontrolliert. Normalerweise wäre das nämlich der normale Weg. Da man hier aber auf die Profifotos zurückgegriffen hat, gab es dieses Urteil...

    Bye, Mike
     
  6. Wambologe

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    Es empfiehlt sich, sich erst einmal genau mit der Sache zu beschäftigen, bevor man kommentiert.

    1. Es geht hier gar nicht darum, ob man das Gemälde überhaupt reproduzieren darf. Das steht hier außer Frage, weil die Urheberrechte abgelaufen sind. Die Gemälde sind gemeinfrei, darüber wurde auch nicht gestritten.
    2.Es geht hier auch nicht um Fotos an sich, sondern um bestimmte Fotos.

    Über Wikimedia wurden Fotos verbreitet, die ein Fotograf des Museums geschossen hat ohne dass dieser Fotograf um Erlaubnis gefragt wurde.

    Die Wikimedia argumentiert hier, dass diese Fotos im Grunde nur das Bild zeigen, für die kein Urheberrecht mehr existiert, weshalb auch ein Foto dieses gemeinfreien Bildes kein Urheberrecht haben kann. Die Wikipedia hat also genau das Gegenteil von dem gesagt, was du jetzt hier anbringst: Dass das Foto qualitativ sehr wohl mit dem Bild bzw. einer quasi auf dem Kopierer angefertigten Kopie des Bildes vergleichbar ist und letzteres unstrittig legal wäre (da gemeinfrei).

    Das Museum argumentiert, dass der Fotograf bzw. das Museum als Urheber sehr wohl Rechte an dem Foto hat, auch wenn größtenteils nur ein urheberrechtsfreies Bild fotografiert wurde.

    Das Museum hat - erstmal - Recht bekommen.

    Nach dem Urteil könnte ein Wikimedia-User theoretisch selbst ins Museum gehen und solch eine Kopie mit der Kamera anfertigen. Das wäre auch weiterhin 100% legal. Praktisch nur nicht möglich, weil das Museum Kameraaufnahmen verbietet.
     
    reporta gefällt das.
  7. madmax25

    madmax25 Platin Member

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    Ich warte auf den Tag, wo man im Web nur noch weiße Seiten findet. *stirnklatsch*
     
  8. KLX

    KLX Lexikon

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    Es gab doch schon mal Versuche die Panoramafreiheit abzuschaffen.
     
  9. Pete Melman

    Pete Melman Wasserfall

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    Fernbedienung: Harmony 950 + Hub mit
    Tablet: Samsung SM-T510 und
    Smartphone: LG V40 mit internem 32bit DAC/Amp (2V) ESS Sabre.
    Ich würde die Klitsche komplett aus Wikipedia rausnehmen. Dann wars das mit kostenloser Werbung.
     
  10. madmax25

    madmax25 Platin Member

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    Ja genau!
    Wie dämlich kann man sein, gegen Gratis-Werbung in eigener Sache zu prozessieren?