1. Cookies optimieren die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklärst Du dich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen
    Information ausblenden
  2. Willkommen im Forum von DIGITAL FERNSEHEN - dem führenden Portal für digitales Fernsehen, Medien und Entertainment. Wenn du hier neu bist, schau dich ruhig etwas um und melde dich an, um am Forengeschehen teilnehmen zu können.
    Information ausblenden

Preiserhöhung

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Der Scheich, 2. Mai 2016.

  1. OMD

    OMD Board Ikone

    Registriert seit:
    24. Juli 2010
    Beiträge:
    4.824
    Zustimmungen:
    2.928
    Punkte für Erfolge:
    213
    Technisches Equipment:
    Alles worauf Musik von OMD empfangbar ist :-)
    Anzeige
    Hier mal interessant nachzulesen was ne Juristin der Verbraucherzentrale Bayern dazu sagt. Die sagt nämlich das was hier fast schon alle wissen, dass wer mit der Antwort von Sky nicht zufrieden ist nähere Auskünfte einfordern kann. Und die gibt Sky ja bekanntlich nicht.

    Preiserhöhung bei Sky: Muss man sich das bieten lassen?

    Und was der Pressprecher von Sky da so aufzählt: Was hat das mit unvorhersehbaren Kostensteigerungen zu tun? Was hat z.B. die kommende Bundesligaspielzeit damit zu tun? Die Kosten waren lange bekannt, nämlich damals bei Vertragsabschluss.

    Ich gehe eh davon aus das die Verbraucherzentrale Bund dem Treiben spätestens ein Ende setzt.
     
  2. Sven1549

    Sven1549 Gold Member

    Registriert seit:
    14. Juli 2007
    Beiträge:
    1.968
    Zustimmungen:
    1.074
    Punkte für Erfolge:
    163
    Nee, absichtlich vergessen habe ich gar nichts. Ich hoffe, das war jetzt keine Unterstellung von dir.
    Wenn ich so eine Erhöhung bekommen würde, dann würde ich selber die Chance nutzen den Vertrag zu kündigen. Nicht wegen den bis zu drei Euros, sondern weil ich meinen Vertrag generell gerne auch beenden würde. Nur mal zur Einordnung........

    Dennoch sind die AGBs so schwammig, dass Sky bei einem Verfahren irgendein Recht anführen könnte, welches sich erhöht hätte.. Sky hat selbst Anwälte und bei dieser Formulierung sehe ich halt keine großen Erfolgschancen.

    Dass die Erhöhung, warum auch immer, niemanden gefällt, das stelle ich doch nicht in Abrede. Ich sehe halt nur keine Erfolgschancen. Ich drücke aber jedem die Daumen, die vorzeitige Kündigung durchzudrücken. ;-)
     
  3. Hafensaenger

    Hafensaenger Senior Member

    Registriert seit:
    28. Dezember 2005
    Beiträge:
    218
    Zustimmungen:
    45
    Punkte für Erfolge:
    38
    Ich halte es schon für sinnvoller, wenn man die Angelegenheit in die Hände eines Anwalts begibt, der sich im Bereich Medien auskennt, der weiß, dass die PL weggefallen ist, 4 Sender wegfallen etc. Die Thematik einem Wald- und Wiesenanwalt, der von allem was kann aber nichts richtig, zu erklären, ist doch sehr anstregend und bringt oft nicht den gewünschten Erfolg.
     
  4. BartHD

    BartHD Talk-König

    Registriert seit:
    12. März 2011
    Beiträge:
    6.746
    Zustimmungen:
    5.788
    Punkte für Erfolge:
    273
    Technisches Equipment:
    Beruf: Terrorexperte
    Falsch, vor Gericht muss Sky nachweisen AGB verschickt zu haben, da reicht es nicht aus zu sagen "wurden verschickt". Allgemein mag es natürlich stimmen, nur vor Gericht braucht es nachweise. Wenn er sagt, er habe nie AGB zu Gesicht bekommen ist Sky in der Verantwortung dies auch Nachzuweisen. Per Briefpost ist dies natürlich nicht möglich, lediglich per Einschreiben. Somit könnte er sich schon darauf berufen, die AGB niemals zu gesicht bekommen zu haben, weshalb ein Versäumnis von Sky vorliegen würde. Was anderes wäre es, wenn er den Vertrag Online abgeschlossen hätte, da hätte er nämlich die Möglichkeit gehabt die AGB Online anzusehen.

    Es spielt daher schon eine entscheidene Rolle ob der Vertrag am Telefon geschlossen wurde oder Online.
     
    taifun1971 gefällt das.
  5. unbekannt

    unbekannt Senior Member

    Registriert seit:
    12. Juli 2006
    Beiträge:
    191
    Zustimmungen:
    54
    Punkte für Erfolge:
    38
    Die AGB müssen nicht verschickt werden, es muß nur im Telefonat deutlich darauf hingewiesen werden, daß sie einfach auf der Webseite zu finden sind, und daß man mit der ersten Benutzung des Abos diesen zustimmt.
     
  6. Sven1549

    Sven1549 Gold Member

    Registriert seit:
    14. Juli 2007
    Beiträge:
    1.968
    Zustimmungen:
    1.074
    Punkte für Erfolge:
    163

    Wenn er keine AGBs bekommen hat, dann kann er ja wie gewünscht den Vertrag auflösen.

    Wenn ich mich richtig erinnere, dann hat er AGBs bekommen per Mail, nur mit einer falschen Vertragsbestätigung. Bei der Korrektur waren keine AGBs dabei. Wie das rechtlich aussieht weiß ich natürlich nicht. Wenn aber bei der Korrektur nochmals AGBs dabei sein hätten müssen, dann kann er ja den Vertrag auflösen. Ich bin kein Anwalt, ich kann das nicht beeinflussen. Es ist nur meine persönliche Meinung, dass die AGBs in der ersten Mail rechtskräftig zugestellt worden sind, da die Vertragsbestätigung korrigiert wurde und nicht der Vertrag ansich.

    Es gibt Anwaltsportale, die das mit Sicherheit fundierter einschätzen können.
     
  7. BartHD

    BartHD Talk-König

    Registriert seit:
    12. März 2011
    Beiträge:
    6.746
    Zustimmungen:
    5.788
    Punkte für Erfolge:
    273
    Technisches Equipment:
    Beruf: Terrorexperte
    Also es heißt AGB nicht AGBs, AGBs gibt es nicht. Was soll das sein?

    Rechtskräftig per Mail zugestellt gibt es nicht. Kein Gericht in Deutschland würde zum Beispiel eine Kündigung per Mail akzeptieren. Diese hat immer noch schriftlich zu erfolgen, wenn Firmen eine Kündigung per Mail annehmen, ist dies reine Kulanz. Eine eMail ist vor Gericht niemals ein rechtssicheres Medium. Mails lassen sich viel zu leicht manipulieren. Ich kann auch eMails verschicken mit deiner eMail-Adresse als Absender obwohl du diese eMail selbst nie verschickt hast, das ist gar kein Problem. Deshalb bestehen die meisten Firmen zum Beispiel bei Kündigungen auch auf eine persönliche Unterschrift.
     
  8. tomcologne

    tomcologne Board Ikone

    Registriert seit:
    3. August 2008
    Beiträge:
    3.350
    Zustimmungen:
    188
    Punkte für Erfolge:
    73
    Ich habe dieses vermutet, weil eben dieses Unterstrichene aus meiner Sicht das Relevante ist. Wir reden über Verträge mit i.d.R. 24 Monaten Laufzeit. Da sollte ein Unternehmen schon die Kosten halbwegs kalkulieren können.

    Wir haben nicht "unterschrieben", dass Sky einfach die Preise um bis zu 5% erhöhen darf, sondern, dass Sky die Preise unter bestimmten Bedingungen um bis zu 5% erhöhen darf. Da darf man wohl auch "verlangen", dass Sky dieses dann auch offenlegt. Was wohl von den Begründungen von Sky jetzt genau unvorhersehbar war...? Die neue Rabattschlacht zum Jahreswechsel mit Entertainment als Basispaket und dafür nochmals einen um 5€ günstigeren Bestpreis? Wohl kaum...

    Es mag aber sein, dass nur ich das so sehe und es nie zu einer Prüfung durch die dafür vorgesehenen Institutionen kommt.
     
  9. kfschalke

    kfschalke Senior Member

    Registriert seit:
    18. Juli 2006
    Beiträge:
    316
    Zustimmungen:
    18
    Punkte für Erfolge:
    28
    Das setzt voraus, das man die Sache inhaltlich klären will. Meist läuft es anders ab, sky bucht im August ab, Kunde bucht zurück und es kommt irgendwann zum Mahnbescheid. Da wird Widerspruch eingelegt und dagelegt, das ordnungsgemäß ausserordentlich gekündigt wurde.
     
  10. Sven1549

    Sven1549 Gold Member

    Registriert seit:
    14. Juli 2007
    Beiträge:
    1.968
    Zustimmungen:
    1.074
    Punkte für Erfolge:
    163
    Wenn es also nicht rechtskräftig ist, dann dürfte es ja kein Problem sein den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Na dann mal los.........