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Preiserhöhung

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Der Scheich, 2. Mai 2016.

  1. Sven1549

    Sven1549 Gold Member

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    Da werden wir nicht auf einen Nenner kommen. Ist aber auch ok.

    Nach meiner Auffassung ist die Zusendung der AGB von Sky für dich bindend. Es war ja schließlich nur die Vertragsbestätigung falsch. Es wurde ja kein neuer Vertrag gemacht, sondern der alte gilt immer noch und lediglich die Vertragsbeschätigung musste korrigiert werden. Aber das tangiert den eigentlichen Vertrag nicht.

    Und die andere Sache. Im von dir zugestimmten Vertrag ist eine Preiserhöhung mit dir ausgemacht. Im Regelfall nutzt Sky sie nur nicht.

    Wenn du eh daraus möchtest, dann kannst du natürlich versuchen aus dem Vertrag rauszukommen. Ich kann mir allerdings nicht vorstellen, dass dies klappt.
     
    Wolfgang38 und Ludwig II gefällt das.
  2. kfschalke

    kfschalke Senior Member

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    Die 5% Regel ist nur ein Teil. Wichtig ist der Pasus, das es sich um unvorhersehbare Kosten handeln muss und diese aufs Abo entfallen müssen.
    Dies schließt schonmal Erhöhungen für die Zukunft aus, sprich Buli-Rechte ab 2017. Da besteht das Abo evtl. nicht mehr.
    Serverkosten bei Welt ist ebenfalls grenzwertig, da die Weltkunden z. B. von den Boxset ausgeschlossen sind.
    BuliRechte und CL Rechte sind schon vor Jahren bekannt, kann nicht als unvorhersehbar gelten.
    Der Bestpreis ist gesunken, ebenfalls ein Indiez...
    PL-Rechte weg, 4 Sender weg...
    Gibt also viel, was man anführen kann, warum keine Erhöhung nötig ist und sky macht unterschiedliche Ausführungen zu den Gründen.
    Sky hat aber niemals das Recht eine ausserordentliche Kündigung abzulehnen.
    Sky kann natürlich Schadenersatz geltend machen
     
  3. taifun1971

    taifun1971 Junior Member

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    Jo, finde ich auch.

    Denn was Du danach alles wieder von Dir gibst, erweckt bei mir den Anschein, dass Du meine Beiträge entweder nicht gelesen hast und/oder in jedem Fall nicht verstanden hast.

    Aber lassen wir das. Ist müssig darüber mit Dir zu diskutieren.
     
  4. borusse

    borusse Gold Member

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    Da kannst du mal nachlesen was zwingend mit den AGB passieren muss. Sky ist und bleibt bei dem Thema ein Dilettantenverein....

    Kommt ein Vertrag also per Telefon zustande, ist im Telefonat, dass zum Vertragsabschluss führt, auf die AGB hinzuweisen, darüber hinaus sind dem Kunden spätestens bei vollständiger Erfüllung des Vertrages die AGB in Textform mitzuteilen.

    Und beides passiert bei Sky massenhaft....nicht

    Mehr hierzu bei: Einbeziehung von AGB - Finanztip
     
    taifun1971 gefällt das.
  5. Ruhrpott90

    Ruhrpott90 Junior Member

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    Nabend, bei mir wurde um "nur" 1,00 € erhöht, mein Vertag läuft bis Ende Juni 2017 !
    Da ich so oder so kündigen wollte, werde ich es am besten jetzt tun, so eine
    Kündigungswelle der Sky Kunden wäre die richtige Antwort !!!

    Wie ist es besser bzw. sicherer zu kündigen, per Brief oder E-Mail ?
    Möchte ja gern auch eine Bestätigung der Kündigung haben,
    aber nicht Monate lang darauf warten.
     
  6. seifuser

    seifuser Lexikon

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    Streaming: Simpli more,
    Netflix 4K, Paramount+,
    Prime, Sky Q, Disney+,
    Waipu, Magenta Sport
    Telekom Internet L
    115.000 / 46.000
    Sonderkündigung wegen der Preiserhöhung zum 31.07.2016 oder die normale Kündigung zum 30.06.2017, denn diese würde ich online im Kundencenter erledigen. Bestätigung kam innerhalb 36 Stunden bei mir.
    Und die Sonderkündigung würde ich im Brief per Einschreiben verschicken, damit ein Nachweis vorhanden ist.
     
  7. Hafensaenger

    Hafensaenger Senior Member

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    Hat denn hier eigentlich jemand einen fähigen Medienanwalt an der Hand, der sich mit der Materie auskennt?
     
  8. kfschalke

    kfschalke Senior Member

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    Die Angelegenheit hat nichts mit Medienrecht zu tun. Es ist einfachstes Vertrags- und Zivilrecht.
     
  9. Rohrer

    Rohrer Guest

    Es sind "Alle" hier Anwälte,...............................dank Google & Co. :D
     
  10. tomcologne

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    Den aus meiner Sicht wichtigsten Punkt hast du wohl absichtlich vergessen, oder? "...wenn sich die auf das Abonnement entfallenden Gesamtkosten auf Grund von Umständen verändern, die nach Vertragsschluss eintreten, nicht vorhersehbar waren und die nicht im Belieben von Sky stehen..."
     
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