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Preiserhöhung

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Der Scheich, 2. Mai 2016.

  1. Georg_S

    Georg_S Gold Member

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    Jetzt hätte ich mal eine Frage, wie oft kann Sky denn den Erhöhungsjoker ziehen, jährlich, halbjährlich?

    Die AGB schweigen sich dazu nämlich aus. Falls im Herbst die dicke BuLi-Rechnung kommt.
     
  2. Darklord

    Darklord Silber Member

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    Monatlich ? :D
     
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  3. Vodka-Redbull

    Vodka-Redbull Senior Member

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    ich werde der Erhöhung widersprechen und definitiv nicht kündigen! Ich bestehe auf meinen alten Preis!

    Sky darf Preise nur auf Grund von unvorhersehbaren Kostensteigerungen durchführen. Eine Preiserhöhung aus anderen Gründen ist nicht zulässig. Bei über 5% hätte man sogar ein Sonderkündigungsrecht. letztes trifft hier zwar nicht zu, aber die gestigenen Kosten müssen sie erst mal darlegen. Lizenzkosten können Sie schon mal vergesssen, die Buli Rechte sind vorhersehbar gewese, und alle anderen sind eher gefallen! Somit kommen nur Veraltungskosten etc. in Frage. Denen gegenüber stehen aber die verlorenen Premierleague Rechte und der Wegfall von Sendern. Dies müssen Sie erst mal verrechnen.

    Er bestehe jedenfalls erst mal auf eine Auflistung und Gewichtung!
     
    badboy72 und taifun1971 gefällt das.
  4. Georg_S

    Georg_S Gold Member

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    Das wäre wohl eindeutig sittenwidrig!
     
  5. Teoha

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    NEIN, die AGB schweigen nicht: Siehe 4.2
    Höchstens einmal im Kalenderjahr.
     
  6. TomG222

    TomG222 Junior Member

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    :: Verbraucherrecht.at ::: OLG Wien: Preiserhöhung durch Sky Österreich unzulässig

    In Österreich nach alten AGB einseitige kleine Preiserhöhung und die dazu gehörige AGB-Klausel vom OLG Wien für unzulässig erklärt.

    In Deutschland gab es dazu 10/2014 neue AGB, die es besser rechtfertigen sollen, weil auch Preissenkungen als Option benannt sind in den AGB (wegn Urteil BGH 2007).

    In erster Linie können sich Kundne wehren, die keine AGB im Vertrag haben. Wer telefon-Vertrag machte, hat laut aktuellem Urteil keine AGB im Vertrag. Alte AGB von früheren Verträgen spielen keine Rolle (vor Gericht Kunde hatte seit 10 Jahren immer telefonisch verlängerte Verträge). Verlängerung ist neuer Vertrag. Am Telefon keine AGB.
    Gegen Preiserhöhung sind schon Widersprüche unterwegs, die geklärt werden.
    Ohne AGB selbstverständlich Sonderkündigungsrecht. Wenn man sowieso kündigen will.
     
  7. Georg_S

    Georg_S Gold Member

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    Danke, überlesen.
     
  8. Teoha

    Teoha Lexikon

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    Ja, alles bekannt. Und ?

    Ohne den Rechtsweg zu gehen, bzw. im Minimum ein anwaltliches Schreiben zu versenden (wird imho nicht ausreichen), wird man nicht umhin kommen zu zahlen.
     
  9. cineclub

    cineclub Silber Member

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  10. Georg_S

    Georg_S Gold Member

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