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Volker Beck mit Drogen erwischt. Rücktritt!

Dieses Thema im Forum "Politik" wurde erstellt von Jürgen 7, 2. März 2016.

  1. Fragensteller

    Fragensteller Wasserfall

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    Wenn er Geld zahlt, war es § 153a StPO.

    Im Übrigen ist es eine Auflage des Bundesverfassungsgerichts, dass bei Drogen die Strafbarkeit nur dann gerechtfertigt ist, sofern bei Besitz geringer Mengen das Verfahren eigestellt wird. Vergleiche auch § 31a Betäubungsmittelgesetz.

    Menge (Betäubungsmittelrecht) – Wikipedia

    Aber ich will den üblichen Verdächtigen nicht ihre "Die Kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen"-Verschwörungstheorie nehmen...

    Also: Scheiß Bananenrepublik! :D
     
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  2. Wambologe

    Wambologe Board Ikone

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    Das kommt in der Tat sehr häufig vor. Ich weiß nicht, wie oft ein befreundeter Supermarktbesitzer schon darüber geklagt hat, dass angezeigte Diebstähle regelmäßig wegen Geringfügigkeit eingestellt werden...
     
  3. Muhhase

    Muhhase Senior Member

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    Du bist mit hoher Wahrscheinlichkeit keine nach dem Recht "natürliche Person" in diesem Land, per definition bist du es vielleicht aber dies ist irrelevant. Den Unterschied würdest du sehr schnell merken wenn du versuchst eine Partei zu gründen. Da reicht dein Perso oder Reisepass zur Belegung deiner Identität nicht mehr aus. Diese kannst du allerdings beantragen wenn du einen triftigen Grund hast wie eine Parteigründung oder die Laufbahn eines Richters etc...

    Deine "natürlichen Person" welche du per Definition ja eigentlich ist, ist eine ( fiktife) Juristische Person vorgeschalten. Diese Juristische Person kannst du mit deinem Perso ausweisen, welchen du ja selbst sogar irgendwann beantragt hast => Dieser Vorgang war eigentlich niemals notwendig aber du hast ihn freiwillig getan. Deine natürliche Person welche du ja bist, kannst du damit allerdings nicht Ausweisen und kannst damit das Recht als "natürliche Person" somit vor keinem Gericht in Anspruch nehmen.
    Eine natürliche Person hat immer das Recht sich vor einem Gericht selbst zu Verteidigen (Völkerrecht). Dieses Recht haben aber viele Deutschen gar nicht. Kleine Amtsgerichte lassen dies noch zu aber wenn du vor höhere Instanzen kommst wirst du schnell merken wo deine Rechte hier enden, da benötigst du einen Anwalt der das Recht hat für dich als Sache zu sprechen ;)

    Wenn das Thema wirklich interessiert, wird von hier hab selber recherchieren können. Alle anderen können sich gern auslassen ;)
     
  4. dittsche

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    Sofern man ihm keinen Handel nachweisen konnte o.ä. ist der Besitz so kleiner Mengen zwar strafbar, aber die Einstellung ist übliche Praxis und so ok. Dieses "Kleinstmengenprivileg" kann natürlich auch Hr. Beck für sich beanspruchen.

    Strafrechtlich gibt es absolut nichts zu meckern.

    Dennoch ist Beck offensichtlich drogenabhängig. Drogenabhängigkeit geht nicht mit politischer Verantwortung zusammen. Er müsste sämlicher politischer Ämter verlustig gehen. Entweder freiwillig oder mittels entsprechendem Zwang.

    Drogenabhängige haben im Bundestag nichts zu suchen.
     
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  5. Rownosci

    Rownosci Senior Member

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    Da gehe ich ganz mit dittsche d'accord
    Politische Verantwortung heißt Verantwortung sowohl für Mitmenschen als auch für den Bereich Tierschutz zu tragen. insofern ist Volker Beck dazu sicher nicht geeignet. Ich bin gespannt, wie seine Partei damit umgeht.
     
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  6. FilmFan

    FilmFan Lexikon

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    Dann wäre dieser aber ziemlich leer. :rolleyes:
     
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  7. dittsche

    dittsche Board Ikone

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    Wer weiß, wer weiß :D

    Es ist doch absurd:

    Ein Sportler, der das Zeugs nimmt wird lange, im Wiederhoungsfall auf Lebenszeit gesperrt.

    Jemand der im Bundestag hockt ist erstmal fein raus ( oder in diesem immer noch fein drin ;) )
     
  8. +los

    +los Senior Member

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    Grundsätzlich ja, aber einfach nur Durchwinken was das Regime bestimmt kann man auch zugedröhnt.
     
    Zuletzt bearbeitet: 14. April 2016
  9. uklov

    uklov Platin Member

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    Vielleicht sogar nur so. :)
    Um das Gewissen ruhig zu stellen. Denn nur dem ist ein Abgeordneter ja verantwortlich. :rolleyes:
     
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  10. suniboy

    suniboy Talk-König

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    Ich denke das Urteil (ausnahmsweise) ist rechtlich nicht zu beanstanden -er ist Ersttäter, geringe Menge aber dafür eine sehr, sehr hohe Geldstrafe (7000€). Juristisch also völlig OK, jedoch nicht politisch. Mit welcher Selbstverständlichkeit gestern in den Nachrichten gesagt wurde, dass er noch krank geschrieben sei, so, als hätte er Urlaub genommen. Hallo? Gerade wo berechtigte Zweifel an einer Krankheit bestehen werden oft 0815-Arbeitnehmer ausspioniert, zum Amtsarzt geschickt und schikaniert. Dass er sein Bundestagsmandat behält finde ich auch absurd, denn gerade Abgeordente sollten stets als Vorbilder dienen und selbst wenn die Justiz nichts mehr machen kann -sollte man dringend in der Politik ein ganz anderes Maß anlegen.