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Urteil: Illegaler Sky-Vertreiber erhält Freiheitsstrafe

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 12. Februar 2016.

  1. DF-Newsteam

    DF-Newsteam Moderator Mitarbeiter

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    Im Streit zwischen Sky und einem Card-Sharing-Betreiber aus Niedersachsen hat der Pay-TV-Anbieter einen weiteren Sieg eingefahren. Das Landgericht Verden verurteilte den Betreiber wegen illegaler Verbreitung von Sky zu einer Freiheitsstrafe und bestätigte damit ein Urteil von 2013.

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  2. ahsiss

    ahsiss Guest

  3. KLX

    KLX Lexikon

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    In dem Sinn wurde das Urteil des AG von Dezember 2013 meiner Ansicht nach nicht bestätigt, da dieser erstens nun Bewährung erhalten hat und zweitens die Freihheitsstrafe um 6 Monate verringert wurde.
     
  4. Popper

    Popper Gold Member

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    Nur 1 Jahr Freiheitsstrafe? Viel zu lasch.
     
  5. satmanager

    satmanager Institution

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    ... und damit das Urteil ein Witz ist und keine Abschreckung (wobei die Geldstrafe, sicherlich im 6-stelligen Bereich, wohl eh egal ist da er das nie bezahlen kann und wohl "3 Finger heben" wird - wäre aber trotzdem interessant, leider ungenannt) !

    Was du aber hier schreibst dachte ich mir ebenfalls als ich es gelesen habe, das im Beitrag passt nicht ganz zu dem was da jetzt passiert ist .....
     
  6. Smolle

    Smolle Gold Member

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    Vor 3 Jahren habe ich ein Arbeitskollege davon abgehalten sich mit diese Art einzulassen. 25€ für Komplett wollte der wohl haben. Die Besuchen ein Zuhause und erklären einem ganz genau wie das geht. Wie Vertreter. Irgendwie abgefahren. Das passt doch voll und ganz in unserer heruntergekommene Gesellschaft.
     
    Sky Beobachter gefällt das.
  7. KTP

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    vorhanden
    Komisch wie das DF schreibt,denn die tatsächliche Schlagzeile steht bei SatelliFax etwas anders:

    Zitat Anfang:

    Das Landgericht Verden hat einen 53-jährigen Mann aus Leese in Niedersachsen wegen des illegalen Vertriebs von Sky über das Internet zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr, ausgesetzt zur Bewährung, verurteilt.

    Zitat Ende !

    Also keine Freiheitsstrafe,sondern nur Bewährung !
     
  8. KLX

    KLX Lexikon

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    Es stimmt schon das mit der Freiheitsstrafe auf Bewährung. Wenn der sich, wenn das Urteil rechtskraft erlangt, in der Bewährungszeit (so 2 bis 3 Jahre) wieder durch etwas strafbar macht, kann möglicherweise seine Bewährung widerrufen werden und muss die verhängte Freiheitsstrafe im Knast absitzen.
     
    Zuletzt bearbeitet: 13. Februar 2016
  9. snowking

    snowking Junior Member

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    Für mich vor allem ein bitterer Beigeschmack wenn Sky von "unsere ehrlichen Kunden" spricht und jemanden verklagt, wenn man bedenkt wie die selbst mit ihren Kunden umgehen. Da hätte Sky ja schon dutzende male Selbstanzeige erstatten müssen.
     
  10. Eegel

    Eegel Talk-König

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    Das hat bald ein Ende wenn das ECM-PAIRING kommt dann war es das endgültig mit Cardsharing .