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Dieses Thema im Forum "Lob, Kritik, Anregungen" wurde erstellt von Winterkönig, 31. Oktober 2015.

  1. liebe_jung

    liebe_jung Foren-Gott

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    Nee, da mir die "Beweislage" zu dünn ist und ich wie gesagt nicht glaube, dass MIB plötzlich beim Thema Einspeisegebühren eine 180Grad Kehrtwende gemacht hat.
     
  2. brixmaster

    brixmaster MörderRadiator

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    Das würde (wenn überhaupt) aber nur greifen, wenn die hinter dem Nick stehende Person bekannt ist.
    Und gerade diese Grabenkämpfe hinsichtlich von HD+ sind mir so oder so unverständlich.

    Und Zweitnicks sind an sich nur sinnvoll, wenn jemand hier als Supporter /offizieller Werber für eine Firma tätig wäre, und einen Nick braucht, wo er sich vom offiziellen abgrenzen kann, um da frei diskutieren zu können.
     
  3. Hugo Armani

    Hugo Armani Board Ikone

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    Das wird kein Zweitnick den ich machen werde.
    Unter diesem werde ich nichts mehr schreiben oder machen wenn der neue MIB gefunden ist.
    Wenn ich Strafanzeige stelle, wird der Name hinter dem Nick auch rauskommen.
     
  4. uklov

    uklov Platin Member

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    Was soll der Sch...?
    Alles was man Hugo Armani oder MiB vorwerfen kann, ist, dass sie vielleicht nicht die eigene Meinung vertreten.
    Von mir aus kann MiB oder Hugo Armani oder Gorcon oder sonstwer hier als Prinzessin Lillifee firmieren. Wen kümmert es?
     
  5. -wolf-

    -wolf- Foren-Gott

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    Allein die Vorstellung von Gorcon als Prinzessin Lillifee hat was .... :whistle:
     
  6. AlBarto

    AlBarto Talk-König Premium

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    Gut dass man hier so "anonym" in dem Forum unterwegs ist. Sobald eine Strafanzeige beim Forumsanbieter da ist, muss dieser die IP offen legen. Jaja. :D
     
  7. Kapitaen52

    Kapitaen52 Foren-Gott

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    Wenn eine Strafanzeige da ist, das wäre aber wohl neu.
    Bisher muß ein Gericht einen Beschluß fassen und das offenlegen der IP anordnen.
    Toll wenn bei jeder Strafanzeige jemand aktiv werden würde, besonders wenn Gründe vorliegen hier habe ich noch keinen Grund erkannt.
     
    Fliewatüüt gefällt das.
  8. AlBarto

    AlBarto Talk-König Premium

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    Dafür gibt es einen Richter der bei der Strafanzeige tätig werden kann.
     
  9. Kapitaen52

    Kapitaen52 Foren-Gott

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    Genau das habe ich doch geschrieben.

    Interessant jetzt Deine Wortwahl:
    aber so sehe ich das auch.
     
  10. Hugo Armani

    Hugo Armani Board Ikone

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    Dann solltest du dich mal mit dem $187 des StGB vertraut machen, denn du bist ebenfalls betroffen.

    Bei einer entsprechenden Klage kann man wohl davon ausgehen das die HErausgabe der IP angeordnet wird, anders ist der Straftäter ja nicht auffindbar.

    Kann ich eine Anzeige wegen übler Nachrede/ Verleumdung machen?