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Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (VI)

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von optimizer, 11. September 2015.

  1. maliilam

    maliilam Institution

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (VI)

    Dass derzeit keine Sky-Box bei Dir zuhause steht.
    Nicht mehr und nicht weniger.
     
  2. Bieledörfer

    Bieledörfer Senior Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (VI)




    Selbst ohne den, dessen Namen ich nicht nennen werde, geht der Kindergarten hier weiter, und weiter, und weiter.......!


    Unfassbar.
     
  3. Brillo

    Brillo Silber Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (VI)

    Die bei Vertragsabschluss vereinbarten Bedingungen - hier Verzicht auf Hardware von Sky - gelten für die gesamte Vertragslaufzeit.

    Änderungen sind nur unter Beachtung der gesetzlichen Regeln - berechtigtes Interesse, Zumutbarkeit- zulässig.


    B.
     
    Zuletzt bearbeitet: 15. Oktober 2015
  4. Eike

    Eike von Repgow Premium

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (VI)

    Zeige den Vertrag wo es manifestiert ist.

    Wir sind nicht aufm Basar.
    Wenn alles so einfach ist, dann wird doch was erstritten worden sein?

    Sorry, diese Leiern kann doch keiner mehr hören und lesen.

    Ein Pay-TV Vertrag regelt die Empfangbarkeit des Programms, nicht mehr und nicht weniger.

    Strittig mag die Zusendung des Receivers sein, aber auch da wurde kein finales Urteil zu gefasst.
    Denn hier gibts zwei geseitige Auffassungen.
     
    Zuletzt bearbeitet: 15. Oktober 2015
  5. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (VI)

    Ich rechtfertige Sky nicht. Da habe ich absolut keinen Grund für.

    Ich gebe nur die rechtliche Realität wieder. Mag natürlich nicht jedem gefallen, das ist mir klar.
     
  6. Teoha

    Teoha Lexikon

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (VI)

    Darum geht es doch gar nicht in dem speziellen Fall. Ich versuche es nochmal zu erklären.

    Wir/ich zielten doch auf einen ganz anderen "rechtlichen" Sachverhalt. Es existiert doch ein Vertrag zwischen Sky und den Kunden oder ?.
    Wenn Sky dann einem Kunden Hardware zusendet (warum auch immer, Sky denkt ja, es ist vertraglich möglich/abgesichert), dann kann ich das nicht mit dem Fall vergleichen, wo der dubiose, unbekannte Weinhändler unbestellte Ware zusendet. Im letzteren Fall habe ich keine Verpflichtungen, weder gegenüber dem Weinhändler, noch gegenüber dem Wein. (BGB - Unbestellte Ware.....)

    Im speziellen (!!) Fall Sky und User P3k liegen die Dinge aber anders. Die sind Vertragspartner und wenn Sky etwas zuschickt, muss man reagieren. Entweder Annahme verweigern, widersprechen oder zurückschicken oder, oder........
    P3k hat aber nichts getan. :( Und imho dadurch die "vertraglich abgedeckte Vertragsänderung" (So sieht Sky das) akzeptiert. Das ist konkludentes Handeln.

    Und dann kann er nicht acht Monate später ankommen und sagen: Moment, das wollte ich so nicht.

    Dies hat erstmal gar nichts mit Leihgerät ja oder nein zu tun.
     
  7. maliilam

    maliilam Institution

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (VI)

    Wieso soll das eine Bedigung sein?

    Mal ein neutrales Beispiel: Du mietest ein Auto. Im Vertrag ist die Option "Winterreifen" nicht angekreuzt, im Ausdruck steht "Winterreifen: keine".
    Du gehst zum Auto und auf die Kiste sind trotzdem Winterreifen aufgezogen.

    Willst Du jetzt behaupten, Du hast das Recht, darauf zu bestehen, dass das Auto auf die Hebebühne kommt und Sommerreifen montiert werden?
     
  8. onzlaught

    onzlaught Platin Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (VI)

    Nimm einen Zettel, schreib "Smartcard only Vertrag" drauf
    und hefte ihn an Dein Exemplar des Skyvertrages.
    Hat die gleiche rechtliche Relevanz,
    wie den KC Eintrag bei Sky.
     
  9. Kobain

    Kobain Silber Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (VI)

    Ja es existiert ein Vertrag OHNE Gerät, das wurde in der Vertragsanbahnung/Angebot seitens Sky so vereinbart. Der Vertrag auf Grundlage dessen geschlossen. Alles klar.

    Sky kann den Kunden während der Vertragslaufzeit beschenken, der kann den zurück schicken, der kann den sich an die Wand heften. Er wird während der Vertragslaufzeit nicht Vertragsbestandteil so lange sich beide seiten nicht einig sind. Was verstehst Du daran jetzt nicht?
     
  10. Teoha

    Teoha Lexikon

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (VI)

    Richtig. Und das ist der fast allein wichtige Punkt, den SKY anders sieht als ein Teil der Kunden. Sky sagt, Sky hat ein berechtigtes Interesse und Kunden sagen es ist nicht zumutbar.

    Viel mehr gibt es gar nicht zu diskutieren, fast alles lässt sich durch diese simplen "Anschauungsunterschiede" erklären.