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Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (VI)

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von optimizer, 11. September 2015.

  1. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (VI)

    Natürlich. In Deutschland herrscht Vertragsfreiheit. Verträge bedürfen grundsätzlich nicht der Schriftform.

    Schweigen ist rechtlich gesehen grundsätzlich keine Zustimmmung oder Ablehnung. Es gibt aber Ausnahmen bei Rechtsgeschäften. Widerspreche ich nicht der Annahme des Receivers, akzeptiere ich ihn stillschweigend. Grundlage wäre § 151 BGB oder in der Rechtssprechung eine sog. "konkludente Erklärung"

    https://de.wikipedia.org/wiki/Schl%C3%BCssiges_Handeln

    Abgesehen davon halte ich dieses "Smartcard only"-, AGB- und "zugelassenen Receiver"-Geschwätz für obsolet, da es sich hier um einen PayTV-Vertrag handelt, dessen Wesen es ist, dass der Veranstalter dem Kunden alles zur Verfügung stellen muss, damit er das Programm (auch zukünftig) entschlüsseln kann. Gegen die Smartcard wehrt sich ja auch keiner, auch sie ist Hardware, auch sie ist nur geliehen.

    Für mich ist daher sowohl Pairing selbst als auch die Zusendung des Receivers/Modul vertragsrechtlich abgesichert. Deswegen läuft auch die Argumentation "nicht bestellt" ins Leere, denn dies erfolgt im Rahmen des Abonnements = Dauerschuldverhältnis.

    Diese Problematik besteht real gar nicht, sie wurde hier von einem User auf ziemlich waghalsigen Argumentationsketten konstruiert. Ich gebe ihm daher auf dieser Basis auch keine Erfolgschancen.

    Einzig beim Thema "Leihreceiver" ist Sky mMn angreifbar, weil hier Haftungsverhältnisse zum Nachteil des Kunden entstehen.
     
    Zuletzt bearbeitet: 15. Oktober 2015
  2. someone1981

    someone1981 Junior Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (VI)

    sehr gut zusammengefasst :)
     
  3. Kobain

    Kobain Silber Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (VI)

    Es existiert aber bereits ein Vertrag. Den kann man natürlich erweiteren, verändern, wie Du richtig schreibst es herrscht Vertragsfreiheit, allerdings gehören dazu immer 2.
     
  4. Teoha

    Teoha Lexikon

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (VI)

    Ja, auch durch konkludentes Handeln, schon hast Du "2". Und das tut der Empfänger, wenn er den Receiver stillschweigend in den Keller stellt. (Wie gesagt, da im Rahmen einer bestehenden Geschäftsbeziehung und NICHT wenn dir ein unbekannter Weinhändler 6 Flaschen zuschickt)
     
    Zuletzt bearbeitet: 15. Oktober 2015
  5. Kobain

    Kobain Silber Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (VI)

    Er hat KEINEN Vertrag MIT Empfangsgerät. Er hat ausdrücklich darauf verzichtet. Ansonsten hätte er den Vertrag ja so nicht ab geschlossen. Was Ihr hier beschreibt ist ein Vertrag MIT Empfangsgerät. Da greift die Argumentation dann auch.

    Was Ihr wollt ist eine einseitige Willenserklärung durchzusetzen. Das geht SO nicht. So etwas geht mit Änderungskündigungen. Sky hat den Weg gewählt, weil man Angst hat Kunden zu verlieren. Selbst Sky geht aber nicht so weit diese unbestellte Ware letztendlich aufzuzwingen, sondern probiert es durch mehrmaliges Zusenden. Und schenken kann Sky so lange sie lustig sind.
     
    Zuletzt bearbeitet: 15. Oktober 2015
  6. PaulchenP

    PaulchenP Junior Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (VI)

    Wenn Du die neu zugeschickte Sim-Karte mit der neu zugeschickten Smartkarte von Sky (NDS) vergleichen würdest, wäre es zutreffender.

    Fakt ist doch, dass Dir der Mobilfunkanbieter nicht vorschreibt in welchem Handy du diese neue Simkarte zukünftig zu nutzen hast.
    Stell Dir einfach mal vor dein Mobilfunkanbieter würde dir vorschreiben Du darfst die neu zugesendete Simkarte ab jetzt nur noch in einem ganz bestimmten zertifizierten Handy nutzen. Der Stand der Technik von diesem zertifizierten Handy wäre ca.10 alt.
     
  7. maliilam

    maliilam Institution

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (VI)

    Er hat auch keinen Vertrag darüber, dass er bis zum Aboende ohne Empfangsgerät Sky empfangen kann.

    Und nun?
     
  8. Uwe Seeler

    Uwe Seeler Senior Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (VI)

    Sky Marketingabteilung hätte das nicht besser schreiben können.:eek:
     
  9. Eike

    Eike von Repgow Premium

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (VI)

    Diese Diskussionen sind doch abgegrast und besprochen.

    Wenn Sky seine Verschlüsselung wechselt oder modifiziert, dann sind sie verpflichtet die Hardware zu stellen damit das Programm vom Kunden weiterhin genutzte werden kann.

    Ein Anspruch des Kunden auf sein eigenes freies Gerät, was die Entschlüsselung der Programme angeht, ist nirgends manifestiert.

    Alles was um diesen Sachverhalt herum geschrieben und angeweifelt wurde, ist pures Palabere.

    Mag sein das einige daraus einen Zwang zu Leihhardware sehen der rechtswiedrig sei, aber diese Sichtweise ist bislang nicht erklagt und erstritten wurden. Und das wird auch schierig werden.
     
    Zuletzt bearbeitet: 15. Oktober 2015
  10. onzlaught

    onzlaught Platin Member

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    eigene Satanlage
    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (VI)

    Und sogar der Mißbrauch des Cardsharings läßt sich auf SIM Karten übertragen.

    Ich finde es somit unverantwortlich, ungepairte SIM Karten zu verteilen, dort entstehen enorme Schadennsummen.
    Die einzige Alternative die ich dort sehe, ist das Pairing der SIM Karte mit einem Nokia 3110 o.ä. auf keinen Fall ein Gerät, das von aussen Datenzugriffe auf das Gerät und/oder die Karte zuläßt.