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Diskussion:Sky-Streit, DVB-T 2, ÖR HD, Einspeisegebühr, Entertain, Internet bei UM

Dieses Thema im Forum "Unitymedia (Kabel BW)" wurde erstellt von billyboy9999, 10. April 2012.

  1. berry

    berry Gold Member

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    AW: Diskussion:Sky-Streit, DVB-T 2, ÖR HD, Einspeisegebühr, Entertain, Internet bei U

    Das denke ich auch. Durch die Einspeisung von ZDF Neo HD, 3sat HD und Eins Festival HD hat sich die Attraktivität des Fernsehangebots bei Unitymedia erhöht. Unitymedia macht sogar damit Werbung.
     
  2. mischobo

    mischobo Lexikon

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    AW: Diskussion:Sky-Streit, DVB-T 2, ÖR HD, Einspeisegebühr, Entertain, Internet bei U

    ... es geht hier nicht nur um die ÖR in HD, sondern um die ÖR allgemein.
    Die ÖR haben nunmal einen Versorgungsauftrag und gem. 6. Rundfunkentscheidung des BVerfG haben sich die ÖR bei der Wahl geeigneter Übertragungswege an der Anzahl der erreichbaren Haushalte zu orientieren. Kabel gehört defintiv dazu.

    Die ÖR nutzen Transportleistungen der Kabelnetzbetreiber, wofür den ÖR anteilig Kosten in Rechnung gestellt werden. Diese Entgelte werden im Rahmen der Bestimmungen des TKG gestaltet.
    Nun haben die einfach beschlossen keine Einspeiseentgelte mehr zu zahlen. Ob sie damit im Recht, muß noch geklärt werden. Grundsätzlich haben die ÖR keinen Anspruch auf eine Gratis-Einspeisung in den Kabelnetzen.

    Auch ist noch nicht geklärt, ob die Kündigung seitens den ÖR rechtens ist. Sollte sich herausstellen, dass die ÖR bei der Kündigung gegen Bestimmungen des GWB verstösst, ist die Kündigung nichtig. Die ÖR müssen in dem Fall die nicht gezahlten Entgelte zzgl. Verzugszinsen nachzahlen.

    Die Frage ist auch, ob Must-Carry heute überhaupt noch Sinn macht. Immer wieder kommt das Argument, dass die KNB sich nicht erlauben könnten, Programme der ÖR auszuspeisen. Wozu braucht es Must Carry für Programme, die die KNB sowieso einspeisen?
    Das haben die Schweizer offensichtlich erkannt und haben die Must Carry-Regelungen abgeschafft. Warum geht das in Deutschland nicht?
    Oder warum macht man es nicht so wie in den Niederlanden? Dort wurden vor ein paar Jahren die Rundfunkgebühren komplett abgeschafft. Deren ÖR zahlen keinerlei Verbreitungskosten und das auf allen Verbereitungswegen. Jeder niederländiche Plattformbetreiber hat die ÖR-Programm kostenlos zu verbreiten. Allerdings handelt es sich bei den niederländischen ÖR um gemeinnützige Stiftungen und Vereine, sodass die Verbreitungskosten als Spenden steuerlich abgesetzt werden können.

    Die Weigerungen der ÖR für die Kabelverbreitung sind eh nur Machtspielchen der ÖR, denn finanziell ist es für die ÖR im Prinzip nicht von Nachteil, wenn sie auch für die Kabelverbreitung zahlen würden, denn sie würden via KEF die Kosten erstattet bekommen ...
     
  3. mischobo

    mischobo Lexikon

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    AW: Diskussion:Sky-Streit, DVB-T 2, ÖR HD, Einspeisegebühr, Entertain, Internet bei U

    ... und wenn man die HbbTV-Angebote der ÖR in die Horizon-Platform integriert und Unitymedia Catch Up TV mit den ÖR-Programmen anbieten darf, gibt es eine Gegenleistung, die sich mit den Einspeiseentgelten aufrechnen lassen könnten ...
     
  4. RedAdair

    RedAdair Silber Member

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    AW: Diskussion:Sky-Streit, DVB-T 2, ÖR HD, Einspeisegebühr, Entertain, Internet bei U

    Ja sicher doch - HbbTV in Horizon integrieren - tickst du noch ganz sauber? Wofür wurden denn im TV Bereich gewisse Standards definiert? Richtig - um mit TV Geräten diese Dinge wie z.B. HbbTV nutzen zu können.

    Und NICHT um Unitymedia die Möglichkeit zu geben auf der einen Seite das HbbTV Signal heraus zu filtern und auf der anderen Seite eben diese Gefilterte Signal an die Horizon Box zu verknüpfen.

    Und das in allem Überfluss damit UMKBW die Einspeisung der Öff.Rechtl. schönrechnen kann.

    Der Routerzwang ist ja bis jetzt auf einem guten weg -jetzt hoffe ich mal das etwas gegen den "Boxen Zwang" gemacht wird.
     
  5. Dave X

    Dave X Gold Member

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    AW: Diskussion:Sky-Streit, DVB-T 2, ÖR HD, Einspeisegebühr, Entertain, Internet bei U

    Was ihr euch alle immer so an diesem HbbTV hochzieht... :eek:
     
  6. zyz

    zyz Board Ikone

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    AW: Diskussion:Sky-Streit, DVB-T 2, ÖR HD, Einspeisegebühr, Entertain, Internet bei U

    Es gibt halt Leute, die wollen aktuelle technische Standards und Features nutzen. Das man dann bei UMKBW falsch ist, ist klar.
     
  7. berry

    berry Gold Member

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    AW: Diskussion:Sky-Streit, DVB-T 2, ÖR HD, Einspeisegebühr, Entertain, Internet bei U

    Aber das wäre doch dann öffentliches Geld. Du redest von Machspielen der ÖR, aber es gibt, nach meinen Kenntnissen, keinen Rechtsanspruch auf Einspeisegebühren. Also wer übt dann Machtspiele aus? Ich denke, die zwei großen Kabelnetzbetreiber.
     
  8. mischobo

    mischobo Lexikon

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    AW: Diskussion:Sky-Streit, DVB-T 2, ÖR HD, Einspeisegebühr, Entertain, Internet bei U

    ... ob es einen Rechtsanspruch auf Einspeiseentgelte gibt, wurde bislang noch nicht schlussendlich festgestellt. Die diesbzgl. Aussage des BGH bezieht sich auf das Rundfunkrecht. Beipielsweise das Telekommunikationsrecht blieb dabei unberücksichtigt ...
     
  9. mischobo

    mischobo Lexikon

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    AW: Diskussion:Sky-Streit, DVB-T 2, ÖR HD, Einspeisegebühr, Entertain, Internet bei U

    ... HbbTV wird aber nicht generell gefiltert. Kommt halt darauf an, was Sender und Unitymedia vereinbart haben.
    Die ÖR wollen bekanntlich nichts mehr für die Einspeisung zahlen. Also müssen Kompromisslösungen her.
    Aber die ÖR haben es selbst in der Hand, dass auch das HbbTV-Signal durchgeleitet wird ...
     
  10. meckerle

    meckerle Gold Member

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    :d:d