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Sky Pairing, Neue Hardware (IV)

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Eike, 17. Juni 2015.

Status des Themas:
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  1. Teoha

    Teoha Lexikon

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    AW: Sky Pairing, Neue Hardware (IV)

    Wozu ? Wegen der paar bockigen Widerständler und Maulhelden lohnt das nicht. Die x-prozentige Gefahr, das ein für Sky falscher Richter eine ungünstige Entscheidung trifft, ist zu groß.
     
  2. nu_81

    nu_81 Senior Member

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    Mein Receiver, in Form eines zertifizierten Receivers funktioniert perfekt bei meiner Ausstattung. Ändert Sky etwas so muss dies laut Sky für den Kunden zumutbar sein. Nun ist es dies jedoch nicht sobald ich Geld für Umbaumaßnahmen bezahlen muss um Sky weiter schauen zu können.
    Sky fragt jedoch nicht ob es zumutbar ist, nein sie weigern sich sogar zu akzeptieren dass es manchen Kunden unzumutbar ist!
    Das alles hat auch nichts mit Jugendschutzpin zu tun, denn ich muss Sky nicht einmal mitteilen welchen zertifizierten Receiver ich habe.
    Geht die nichts an.
     
  3. Mama007

    Mama007 Senior Member

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    AW: Sky Pairing, Neue Hardware (IV)

    Die VZ Bayern zitiert sich selber, denn wer anderes, als die VZ Bayern, hätte sky die viel zitiere "Absprache" mit der VZ attestieren können???

    Ist noch Ländersache und etwas naiv dieses als rechtswirksame Äußerungen abzufeiern. Oder haben einige nur drauf gewartet?
     
  4. EinGast

    EinGast Gold Member

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    AW: Sky Pairing, Neue Hardware (IV)

    YMMD. Sky sieht sich im Recht, aber die Gefahr ist mit ihren Anwälten, die sie im Hintergrund haben, zu groß. Herrlich.
     
  5. Medienmogul

    Medienmogul Großkapitalist

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    AW: Sky Pairing, Neue Hardware (IV)

    Nein, das hat die Verbraucherzentrale nicht festgestellt.

    Das ist deine Bewertung eines völlig anders gelagerten Falles.

    Du hast in deinem Zitat von pp1809as Beitrag eine ganz entscheidende Information weggelassen:

    pp1809 ist seit 1996 Bestandskunde und hat als offiziellen, Premiere-zertifizierten Receiver eine d-box 2.

    Die Verbraucherzentrale hat jetzt festgestellt, dass pp1809a kein Recht hat, von Sky den Weiterbetrieb einer Nagravisions-Karte (in einer d-box 2) zu verlangen.

    Das ist hier im Forum seit wie vielen Monaten Konsensus? :confused:

    Die d-box 2 kann kein Videoguard und kein DVB-S2. Wenn Sky in wenigen Wochen auf DVB-S2 umstellt, ist mit der d-box 2 objektiv kein Empfang von Sky mehr möglich.

    Deswegen überwiegen in diesem speziellen Fall die Interessen von Sky.

    Es ist seit Monaten in unserer Community allgemein anerkannt, dass Sky von Nagravision auf Videoguard umstellen darf.

    pp1809a hat aber nicht vorgetragen, wie er AGB-konform Videoguard nutzen würde. Mit einer Dreambox ist das nicht AGB-konform, weil das darin verwendete Softcam in einer rechtlichen Grauzone liegt (um es mal freundlich zu formulieren). Wer mit Softcams vor Gericht zieht, ist blöd. Ich hoffe, dass niemand auf diese Idee kommt.

    Siehe dazu meinen Beitrag 2673 auf Seite 268.

    Der Humax HD 1000 ist ein fester Teil der Elektronik-Ausstattung in meinem Haus. Ehrlich gesagt habe ich ihn an einen analogen Röhrenfernseher angeschlossen. Der Humax hat 2 CI-Schächte und ist bestens geeignet, verschlüsselte Musiksender wie VH-1 auf einem Röhrenfernseher darzustellen.

    Der Sky-Leihreceiver kann das nicht. Die Smart Card, die in meinem Humax steckt, würde der Leihreceiver nicht fressen.

    Ich habe nie bestritten, dass Sky ECM-Pairing scharf schalten wird. Im Gegenteil, ich bin doch derjenige, dessen Kristallkugel ein konkretes Datum berechnet hat. Hast du das vergessen? :D

    Nein, Sky hat nicht gewonnen.

    Die Bayerische Verbraucherzentrale hat lediglich feststellt, dass die d-box 2 ein technisch veraltetes Gerät ist.

    Das bestreitet ja auch keiner. Im Vergleich zur d-box 2 ist der Sky-Leihreceiver tatsächlich das bessere Gerät.

    Du brauchst nicht für einen schwarzen Bildschirm zu zahlen. Hast du einen Humax HD 1000 (oder bist du ernsthaft gewillt, dir einen zu kaufen), kannst du Sky auffordern, dir eine V14 Solo zu schicken. Wenn sie das (erwartungsgemäß) ablehnen, sind nach meiner Rechtsauffassung die Voraussetzungen für eine außerordentliche Kündigung weiterhin sehr gut.
     
  6. Eike

    Eike von Repgow Premium

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    AW: Sky Pairing, Neue Hardware (IV)

    @medienmogul, aus meiner Sicht ist es völlig egal ob es sich um eine D-Box handelt oder einem Humax 1000 (beides mittlerweile ungeeignete Geräte für die neue Verschlüsselung wo Pairing Bestandteil ist).

    Die Frage ist nur, ob es für den Kunden zumutbar ist den Receiver zu tauschen um das Programm von Sky zu entschlüsseln.
    Man schließt mit Sky einen Vertrag ab um deren Programme zu entschlüsseln und Sky ist aufgerufen dies Sicherzustellen wenn Änderungen seitens der Verschlüsselung vorgenommen werden.

    Was Du sonst zu Hause noch für Geräte betreibst, welche Pay-TV-Programme Du noch nutzt hat Sky nicht zu interessieren. Die will Dir keiner wegnehmen. Auch kannst Du den Humax 1000 für diese Zwecke weiternutzen.

    Im Kern geht es darum ob Sky ein Interesse haben darf die Verschlüsselung so zu sichern, dass sie nur mit deren Geräten/Modulen entschlüsselt werden kann und ob es dem Kunden zumutbar ist. Es geht da auch nicht um Restlaufzeiten oder sonstiges. Ist es zumutbar während Deiner Sky-Vertragslaufzeit einen Receiver zu nutzen den Sky kostelos stellt weil Sky die Verschlüsselung "dicht" macht und auf DVB-S2 umstellt?

    Wenn ich meinen Rechtsbeistand dazu befrage sagt der, und der hat mit Sky nichts am Hut, ja ein Richter würde wohl, so gefragt, Zumutbarkeit attestieren. Es fragt nur keiner.
    Und exakt so hat auch die VZ die Lage eingeschätzt.
    Es ist aus meiner Sicht auch völlig egal ob da D-Box steht oder Receiver "geeignet für Premiere" oder ob es um die Verschlüsselungsmigration von Nagra auf NDS oder von NDS auf NDS geht.
    Mit solchen Kleinigkeiten belasstet man nur unnötig unser Rechtssystem damit würde sich wohl kein Richter befassen. Aber ihr könnt es ja versuchen.

    Wenn überhaupt kann man nur das Ding aufrollen bezüglich der Haftungsfrage weil es ja Leihgeräte sein sollen.

    Bislang wurde diese Frage nur in meinem Haushalt geklärt. (was die Veröffentlichung in diesem Forum angeht) Ich bin für die Geräte haftbar. Aber eben nur weil ich die Geräte im Vorfeld freiwillig geordert hab und ich so doof war sie mir stehlen zu lassen.
    Ob sich das auf die von Sky initierten "Austauschgeräte" übertragen lässt - ist bislang gar nicht geklärt.
    Geklärt ist nur das der Kunde darauf ja keinen Einfluss hatte wenn kostenfrei neue Geräte kommen. Nicht geklärt ist ob dies den Vertrag mit Sky beeinflusst. Ich persönlich denke nicht.
     
    Zuletzt bearbeitet: 8. August 2015
  7. Teoha

    Teoha Lexikon

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    AW: Sky Pairing, Neue Hardware (IV)

    Im Hinblick auf Kunden ohne bisherigen Leihreceiver ist Deine Meinung zur Zwangsreceivergestellung (und die deines "Rechtsbeistandes") bekannterweise sehr, sehr exclusiv.
     
  8. Eike

    Eike von Repgow Premium

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    AW: Sky Pairing, Neue Hardware (IV)

    Darum hab ich ja zum Schluss den Beitrag editiert und gesagt, es ist nicht geklärt.

    Würde ich in Haftung genommen werden wenn der Diebstahl mit einem "Austauschgerät" passiert wäre, und da würde ich mit Dir eine Wette eingehen, würde ich das Ding mit meinem Anwalt gewinnen. ;) Vermutung, Spekulation. Weil ich (wir) eben denke das diese Geräte ohne Zutun versendet wurden damit Sky seiner Verpflichtung nachkommen kann und somit den laufenden Vertrag nicht beeinflussen.

    Bezeichend ist aber, das dies noch keiner so rechtlich durchgesetzt hat. Und so wird es wohl auch bleiben.

    Fakt ist hingegen das Sky seine Programmdienste sichern kann und es für den Kunden zumutbar sein muß diese zu entschlüsseln. Das ist mit einer kostenlosen Dreingabe der Hardware gesichert.
     
    Zuletzt bearbeitet: 8. August 2015
  9. tomcologne

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    AW: Sky Pairing, Neue Hardware (IV)

    Wirklich geklärt wurde es glaube ich nicht, oder? Es wurde einfach bezahlt, obwohl lt. AGB die Haftung auf Verschulden des Kunden begrenzt ist, also Vorsatz oder Fahrlässigkeit. Zum Rest stimme ich weitestgehend zu.
    Was mich etwas wundert (oder eher nicht ;-)), ist die "Tatsache", dass der Fall Sky ja bereits beim Bundesverband der VZ angesiedelt sein sollte und nun hier plötzlich doch ziemlich pro Sky geschrieben wurde - was ich auch so erwartet habe.
    Was ich aber nicht eindeutig daraus lese ist eine Einschätzung ob Sky den Vertrag auf Leihhardware erweitern darf... Ist das dann eine wesentlich Änderung oder nicht. Der Rest war aus meiner Sicht schon immer ohne Substanz.
    Da mein Vertrag mit Leihreceiver ist, ist es für mich aber eh irrelevant. Ich blocke so lange es geht und hoffe bis Dezember damit durchzukommen. Dann ist vermutlich Schluss. Pairing ist daran aber nicht ausschliesslich Schuld. Die Sehgewohnheiten haben sich auch geändert.
     
  10. nu_81

    nu_81 Senior Member

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    Im Sky Forum wurde diese Frage gestellt und eindeutig beantwortet, dass der Kunde immer haftet. Also, dein Argument ist ein alter Hut.
    Niemand ausser dir würde es zumutbar empfinden ein neues Kabel ziehen zu müssen.
    Wie gesagt, dann lass dich doch demnächst zwingen auf Sat umzusteigen.
    Auch zumutbar? Diese Frage ignorierst du ?!

    Niemanz zwingt dich übrigens den Receiver anzunehmen. Tust du es doch, dann hast du es auch freiwillig getan und warst damit einverstanden. Und jedem sollte klar sein, dass wenn man sich auf Leihgeräte einlässt man diese nicht haftungsfrei vom Balkon schmeissen darf.
    Wer kein Haftungsrisiko möchte muss die Leihhardware ablehnen. Da hilft ansonsten auch kein Anwalt wenn man es sich freiwillig zu Hause in den Keller stellt und stehlen lässt.
     
    Zuletzt bearbeitet: 8. August 2015
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