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Sky Pairing, Neue Hardware (IV)

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Eike, 17. Juni 2015.

Status des Themas:
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  1. EinGast

    EinGast Gold Member

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    AW: Sky Pairing, Neue Hardware (IV)


    Ich bin zum Glück raus aus dem Spiel. Aber ich würde auch nicht bei mir umbauen, um einen 2. Receiver anzuschließen, den ich gar nicht will.

    Und ich würde auch nicht auf den Komfort meiner 2. SAT-Leitung an meinem Technisat verzichten. Und immer umstöpseln schon gleich gar nicht.

    Und meiner Mutter würde ich das erst recht nicht zumuten, die zwar auch 2 SAT-Leitungen hat, aber über das kundenfreundliche Verhalten von Sky (im laufenden Vertrag) auch nur den Kopf schüttelt.

    Ich habe das Sky-Programm durchaus auch gerne genutzt, dito meine Mutter, aber so läuft es dann doch nicht.

    Das hat wohl sogar Sky kapiert in meinem Fall, denn es gab kein einziges Rückholangebot. :D
     
    Zuletzt bearbeitet: 7. August 2015
  2. Audhimla

    Audhimla Silber Member

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    AW: Sky Pairing, Neue Hardware (IV)

    Genau das habe ich gemacht, und somit seit fast einem Jahr (oder länger? Ist eh egal) einen schwarzen Bildschirm. Sky nähme ich nicht einmal mehr geschenkt.
    Ich schaue hier ab und zu rein, um zu sehen, ob es nicht doch so langsam mal zu einem Urteil kommt. Selber klagen werde ich sehr wahrscheinlich nicht (vor Gericht und auf hoher See). So harre ich denn der Dinge, die wahrscheinlich nicht kommen werden. (4 Mahnungen, 3 x Inkasso, 2 oder 3 Schreiben einer gegnerischen Kanzlei lassen mich lediglich den Kopf schütteln über diese Firma)
     
  3. Alaska

    Alaska Talk-König

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    AW: Sky Pairing, Neue Hardware (IV)

    Das kann man als Kabelnutzer genau so sehen: Einfach den Skyreceiver hinter den eigenen hängen und das Antennensignal durchschleifen.

    Bei Sat stellt sieht das anders aus, wenn zu wenig Anschlüsse vorhanden sind, durchschleifen geht hier nicht. Unter dieser Voraussetzung könnte ich verstehen, dass jemand sagt, ich verzichte lieber auf Sky als auf meinen eigenen Receiver und die Archivierungsmöglichkeiten der restlichen Sender.
     
  4. pp1809a

    pp1809a Junior Member

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    AW: Sky Pairing, Neue Hardware (IV)

    Eines vorweg, wem dieser Beitrag zu lang ist, braucht ihn nicht zu lesen! :cool:

    Zu diesem Thema kann ich euch die Antwort der Verbraucherzentrale Bayern zeigen. Dazu möchte ich anmerken, daß ich bereits seit 1996 Kunde bei Premiere/Sky bin und mir irgendwann mal die d-box 2 gekauft hatte. Zuletzt hatte ich damit - m.E. zumindest - einen Smartcard-only Vertrag, trotzdem sah die VZ keinen Handlungsbedarf...

    Von dieser Seite braucht also sicher niemand auf eine Klage gegen Sky zu hoffen...

    Wie auch immer, zum 31.12.2015 ist definitiv Schluß mit Sky! Hier nun die Antwort, die mich nebenbei noch 25,00 EUR gekostet hat:

    vielen Dank für die Übersendung Ihrer Unterlagen. Sie haben mit der Sky Deutschland GmbH einen Vertrag über den Empfang diverser Fernseh-Programme abgeschlossen, aus dem für beide Seiten Rechte und Pflichten entstanden sind. Ihre Hauptleistungspflicht aus diesem Vertrag ist die Bezahlung des vereinbarten Entgelts. Die Hauptleistungspflicht des Unternehmers besteht darin, Ihnen die vertraglich vereinbarten Fernseh-Programme zur Verfügung zu stellen.

    Sie berichten uns, dass Sky den Austausch Ihrer Smartcard und Ihres Receivers veranlasst hat und es für Sie nach dem Austausch nicht mehr möglich ist, die Sendungen, die über den Receiver empfangen werden, aufzunehmen.

    Um zu beurteilen, ob von Ihrer Seite ein vertraglicher Anspruch besteht, Ihre alte Smartcard weiter zu benutzen und damit die Sendungen, die über den Sky-Receiver empfangen werden, auch aufzunehmen, muss untersucht werden, was genau vertraglich vereinbart worden ist. Die vertragliche Leistungsverpflichtung ist in Ihrem Fall in den sogenannten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (dem „Kleingedruckten“ des Vertrags) festgelegt.

    Daher müssen die von Ihnen übersandten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) auf Ihren Regelungsinhalt überprüft werden, was genau Gegenstand der Vertrags ist, das heißt welche Verpflichtung Sky Ihnen gegenüber vertraglich übernommen hat.

    Aus den uns vorliegenden AGB ergibt sich unter Punkt 1.1.1, dass das Unternehmen dem Abonnent das vereinbarte Programmangebot sowie den Zugang zu den verfügbaren Zusatzdiensten zur Verfügung stellt.

    Unter Punkt 1.3.1 steht geschrieben, dass dem Abonnent für den für die Laufzeit des Abonnements eine Smartcard überlassen wird, die den Abonnenten nur zum Empfang des vertragsgemäßen Programmangebots an der von ihm bei Vertragsschluss angegebenen Adresse berechtigt.

    Nach Punkt 1.2.4 kann der Abonnent von Sky bis zur Beendigung seines Programmabonnement einen Digital-Receiver leihen. Der Leih-Receiver wird dem Abonnent dabei unentgeltlich zum Gebrauch überlassen, die Auswahl des Geräts wird von Sky bestimmt.

    Aus diesen Regelungen ergibt sich ein rechtlicher Anspruch des Abonnenten, die vereinbarten Programme zu empfangen. Jedoch ergibt sich aus diesen Bedingungen nur der Anspruch auf Empfang, ein Anspruch auf Benutzung einer bestimmten Smartcard und auf Aufnahme der jeweiligen Sendungen ergibt sich daraus jedoch nicht. Auch aus den übrigen Bedingungen lässt sich ein solcher Anspruch nicht herleiten.

    Sie berichten, dass Sky Ihnen eine neue Karte sowie einen neuen Receiver zur Verfügung stellen wird. Hierdurch kommt Sky seiner oben dargelegten Leistungsverpflichtung nach, Ihnen Zugang zu den vereinbarten Programmen zu gewähren. Da sich aus dem Vertrag auch kein Anspruch auf einen bestimmten Receiver oder eine bestimmte Smartcard herleiten lässt, kann ein Receiver mit Aufnahme-Funktion auch nicht im Rahmen dieses Vertrags eingefordert werden.

    Nach dem oben Gesagten erfüllt Sky seine vertraglichen Verpflichtungen, da das Unternehmen Ihnen eine Smartcard sowie einen Receiver zur Verfügung stellt und somit vertragsgemäß Zugang zu den vereinbarten Programmen gewährt. Daher besteht in Ihrem Fall auch kein außerordentliches Kündigungsrecht.


    Wir möchten Ihnen dennoch Informationen zum Recht auf außerordentliche Kündigung geben:

    Ein solches Recht besteht dann, wenn es dem Unternehmer nicht gelingt, im laufenden Vertrag die vertraglich zugesicherte Leistung zu erbringen. In diesem Fall hat der Verbraucher das Recht, den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Dieses Kündigungsrecht ist im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Es berechtigt jeden Vertragsteil aus wichtigem Grund den Vertrag zu kündigen.

    Ein wichtiger Grund liegt jedoch nur dann vor, wenn dem kündigenden Vertragspartner unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.

    Allerdings wird im Gesetz auch geregelt, dass, wenn der wichtige Grund in der Verletzung einer Pflicht aus dem Vertrag besteht, die Kündigung erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten Frist zulässig ist. Das heißt, der Verbraucher muss dem Unternehmer zunächst eine Frist setzen, bis deren Ablauf der Unternehmer die Möglichkeit erhält, die Leistung tatsächlich bereitzustellen. Wird die Leistung bis zum Ablauf dieser Frist nicht erbracht, hat der Verbraucher das Recht, den Vertrag außerordentlich zu kündigen.

    Wichtig ist hier, dass eine solche Fristsetzung immer nachweisbar, am besten per Einschreiben, erfolgt. Ansonsten kann sich der Vertragspartner im Falle eines Rechtsstreits darauf berufen, dass ihm kein solches Schreiben zugegangen ist. Den Nachweis des Zugangs muss der Verbraucher erbringen, da vor Gericht jede Partei die für sie günstigen Tatsachen beweisen muss.


    Auf Ihren Fall bezogen bedeutet dies nun folgendes:

    Ein vertraglicher Anspruch auf Benutzung einer bestimmten Smartcard und auf Aufnahme der empfangenen Sendungen besteht nach dem oben Gesagten nicht. Es besteht lediglich der Anspruch auf Empfang der vertraglich zugesicherten Leistung. Diese erfüllt das Unternehmen, indem es Ihnen eine Smartcard und einen Receiver zur Verfügung stellt.


    Wir raten Ihnen nun folgendes Vorgehen:

    Wenden Sie sich trotzdem noch einmal schriftlich und nachweisbar, am besten per Einwurf-Einschreiben an die Geschäftsführung des Unternehmens und stellen Sie den Sachverhalt noch einmal dar. Legen Sie insbesondere dar, dass Sie durch den Austausch der Smartcard und des Receivers eine deutliche Einbuße hinnehmen müssen und dass Sie nach dem Austausch keine Sendungen mehr aufnehmen können. Fordern Sie das Unternehmen auf, Ihnen innerhalb von 14 Tagen eine schriftliche Stellungnahme zukommen zu lassen und Ihnen eine kundenfreundlichere Lösung vorzuschlagen. Dabei sollten Sie das Datum des Fristablaufs konkret bezeichnen.

    Wir hoffen, dass wir Ihnen mit unseren Ausführungen weiterhelfen konnten.
     
  5. Berliner

    Berliner Lexikon

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    AW: Sky Pairing, Neue Hardware (IV)

    Das was ich, Eike, horud und noch 2 oder 3 andere hier stetig runterbeten.

    Aber warten wir weiter auf den großen Schlag der dt. Justiz gegen Sky. Die VBZ haben eh keine Ahnung.
     
  6. Eike

    Eike von Repgow Premium

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    AW: Sky Pairing, Neue Hardware (IV)

    Das sagt im Grunde auch jeder brauchbare Anwalt. Alles andere ist im Bereich des Wunschdenkens einzuordnen, ist aber haltlos.

    Übrigens wieder OT. Hab das mal aber so stehen gelassen um die Klarheit für alle wirken zu lassen.
     
  7. finsterling

    finsterling Junior Member

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    AW: Sky Pairing, Neue Hardware (IV)

    Wunderbar. Ein VZ Brief, der ja auch durchaus dem gesunden Menschenverstand entspricht.
    Auch wenn mir das nicht gefällt.
    Allerdings verzichte auch ich in Zukunft auf Sky und sollte je mal die Karte gepairt werden, dann gibt es eben bis zum Laufzeitende Fußball mit dem Pace und danach geht alles zurück.

    Schlimm ist das nicht.
     
  8. EinGast

    EinGast Gold Member

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    AW: Sky Pairing, Neue Hardware (IV)

    Wer genau wartet denn auf den großen Schlag? Gib doch mal Butter bei die Fisch und zähle alle die Zahlreichen auf, die darauf warten.

    Ich zum Beispiel habe nie darauf gewartet. Und die meisten anderen, die seit mehr als einem Jahr hier mitschreiben und die aus ihrer Sicht einseitige Vertragsänderung ablehnen, auch nicht.

    Die wollen ihren abgeschlossenen Vertrag in Ruhe zu Ende bringen und dafür bezahlen. Alternativ das Abo beenden und dann eben nicht mehr bezahlen.

    Und einige von denen wären sogar bei einem wirklich innovativen Receiver bereit, dabei zu bleiben. Wozu sie eben nicht bereit sind, ist, sich bei einem zu bestimmten Konditionen abgeschlossenen Vertrag über Zwangshardware im Funktionsumfang zu verschlechtern. Nicht mehr, und nicht weniger.

    Die Verträge, die Sky jetzt anbietet, hätte ich zur Kenntnis genommen, aber nicht unterschrieben. Programm wäre für mich noch akzeptabel, vor allem wegen BuLi. Preis wäre auch noch akzeptabel, Zwangshardware mit all den gegebenen Einschränkungen, z.B. auch Aufnahmen der ÖR weg bei Aboende, ist für mich allerdings völlig unakzeptabel.
     
    Zuletzt bearbeitet: 7. August 2015
  9. black rider

    black rider Silber Member

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    AW: Sky Pairing, Neue Hardware (IV)

    Also hat Sky gewonnen? Bedenklich.

    Nun gut, die S02 steht derzeit mit Ablaufdatum 28.09. im WebIf und noch wurde der Schrotthaufen nur angedroht, aber nicht verschickt. Werde also wahrscheinlich noch bis Oktober Galgenfrist haben. In der Zeit kann ich ja zumindest mal fleißig loggen, vielleicht wird ja doch noch ein gutes Aktivierungs-EMM gesendet.:(

    Ansonsten werde ich wohl zähneknirschend in einen Linux-Receiver mit CI+Slot investieren müssen. Den Elektronikschrott stelle ich mir nicht hin. Da zahl ich lieber für einen schwarzen Bildschirm.:wüt:
     
  10. Eike

    Eike von Repgow Premium

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    AW: Sky Pairing, Neue Hardware (IV)

    Das ist das was ich seit langem rate wenn man bei alternativer Hardware bleiben will. Alles andere ist Zeitverschwendung.

    Die VZ hat klar gestellt das Sky auch einen Leihreceiver zudenden darf.
    (und sogar muß um den Programmauftrag zu erfüllen)

    Also lasst Euch lieber ein CI+ zukommen, wer dabei bleiben will aber nicht den Sky-Receier nutzen möchte.

    Aber auch da sage ich: Achtung, ihr verstößt gegen die AGB. Aber das wissen wir ja.
    Das ist unser privates Risko - auch nicht einklagbar... ;)
     
    Zuletzt bearbeitet: 7. August 2015
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