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BGH im Kabelstreit: Kleiner Sieg für Kabel Deutschland

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 16. Juni 2015.

  1. satfan

    satfan Senior Member

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    AW: BGH im Kabelstreit: Kleiner Sieg für Kabel Deutschland

    Du gibst damit selbst zu das Kabel nur 1 /5 versogt und das teilen sich dann die 5 oder mehr Kabel Anbieter .

    Ok dann rechne ich mal Moment geteilt durch wie viele Kabelanbieter ? ;)
     
    Zuletzt bearbeitet: 18. Juni 2015
  2. Hugo Armani

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    AW: BGH im Kabelstreit: Kleiner Sieg für Kabel Deutschland

    Hatten wir darüber nicht schon einmal gesprochen?

    Nenne mir doch einmal einen Alternativen Anbieter, wo eine ergleichbare Leistung, ich habe 200 Mbit Down und 10 Mbit Upload für 42 Euro, zu haben ist?

    Dann noch eine Buisness Leitung mit statischer IP und unbegrenztem Traffic für um die 80 Euro.

    Bin mal gespannt ob da einer billiger ist, obwohl ich kanns mit kaum vorstellen .:winken:
     
  3. Marc!?

    Marc!? Lexikon

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    AW: BGH im Kabelstreit: Kleiner Sieg für Kabel Deutschland

    Astra bekommt aber kein Geld von den Kunden. DIe KDG will ja beides haben und das geht nicht.

    Ich sehe nicht, dass Astra subventioniert wird im Gegensatz zu KDG.

    Stichwort absprachen. Man hätte dann alles auf die KEF schieben können.
    Nochmal natürlich haben sich ARD7ZDF abgesprochen und innerhalb der ARD auch. So ein Schritt wird immer gemeinsam getan. Was anderes macht ja auch keinen Sinn. ARD/ZDF sind nicht 100% unabhängig.

    Ja Rundfunk Gebühren wurden gerade gesenkt.

    Es wurde dir doch schon 200 mal erklärt, dass es hier einen signifikanten Unterschird gibt. Sat und DVB-T2 sind primäre Empfangswege. Der Kunde hat direkt Zugriff drauf und das Signal wird zur weiteren Einspeisung verwendet. Nur weil UM und KDG auf KCC zugreifen macht und kann das nicht jeder KNB.
    Kabel ist ein zusatzempfangsweg, der zum Teil nur aus bequemlichkeit genutzt wird. Dieses Angebot muss der einzelne Kunde eben selbst tragen.

    Der BGH hat doch eindeutig durchklingen lassen, dass er keine Basis für Entgelte sieht. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass die ÖR ihr SIgnal kostenlos zu Verfügung stellen. Das muss du begreifen. Der einzigste Strohhalm ist jz, dass die Kündigung eventuell nicht rechtens war. und wie lange es dann Rückzahlungen zu zahlen gibt muss auch erst geklärt werden, denn der nächst mögliche Termin wäre ja ein Jahr später gewesen.

    Fakt ist aber auch, dass der Streit mit allen juristischen Mitteln noch Jahre dauern wird und wird auf dem Rücken der Kunden ausgetragen.

    Aber die Zeit des Kabel läuft so oder so ab. Mit DVB-T2 steht eine kostengünstigere Alternative bereit.
     
  4. chrissaso780

    chrissaso780 Wasserfall

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    AW: BGH im Kabelstreit: Kleiner Sieg für Kabel Deutschland

    Das ist die alleinige Entscheidung von Astra wie die mit ihre Infrastruktur den Umsatz erzeugen wollen.

    Könnten auch auf Plattformbetreiber machen der mit Endkunden sein Geld verdient will.
     
  5. chrissaso780

    chrissaso780 Wasserfall

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    AW: BGH im Kabelstreit: Kleiner Sieg für Kabel Deutschland

    Das braucht nicht geklärt werden sowas ist geklärt.
    Wie bei jeder Rechnung gibt es eine 3 Jahre Verjährungsfrist bevor die Ansprüche verfallen.
     
  6. chrissaso780

    chrissaso780 Wasserfall

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    AW: BGH im Kabelstreit: Kleiner Sieg für Kabel Deutschland

    DVB-T2 ist für die ÖR Kostengünstiger als die Kabeleinspeisung.
    Bin ich im falschen Film?

    60 Mio sollen günstiger als 0 sein.
    Da muss ich wohl in der Schule nicht aufgepasst haben

    Was unser Geldbeutel angeht oder den der KNB das interessiert die ÖR nicht.
     
  7. StefanG

    StefanG Wasserfall

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    AW: BGH im Kabelstreit: Kleiner Sieg für Kabel Deutschland

    Selbstverständlich läuft der Vertrag dann nur bis zum nächsten Kündigungstermin.

    Wenn überhaupt.

    Oder, denkst du mischobo, das die ÖR, nachdem fiktiv 'juristisch ungünstig' gekündigt wurde, diese beim fiktiven nächsten Mal das nicht wasserdichter hinbekommen?

    Was macht UM dann?

    Dann fängt für UM wieder alles von vorne an.

    - Dürfen die ÖR wasserdichter kündigen?
    - Darf das ÖR Signal abgeschalter werden trotz 'MustCarry' ohne 'MustPay'?
    - ...

    Das dauert dann nochmals Jahre.

    In der Zwischenzeit wird UM von ÖR DVB-T2 HD überholt...ach was: UM wird mehrfach überrundet werden. **Peinlich**

    Wie du siehst die ÖR sitzen, egal wie kommt, am längeren Hebel.

    UM schneidet sich tief in das eigene Fleisch, egal wie kommt..

    Einziger Ausweg aus der Eigenverstümmelung ist: UM wird mal Demütig und akzeptieren denn jetzigen Status-Quo und kümmert sich zur Abwechselung um die modernität ihrer DVB-C Einspeisung; sprich alles was mit guter bis sehr guter Zuschauerrsonanz und was kostenfrei in HD angeboten wird in das UM DVB-C Free-TV Kabel zu lassen ohne zu zicken.
     
    Zuletzt bearbeitet: 19. Juni 2015
  8. mischobo

    mischobo Lexikon

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    AW: BGH im Kabelstreit: Kleiner Sieg für Kabel Deutschland

    ...wer sind denn die Kunden von Astra? Das sind TV-Sender, die Kapazitäten buchen und hier kassiert Astra sehr wohl von ihren Kunden.
    Mit Endverbauchern unterhält SES-Astra lediglich via der HD+ Plattform Kundenbeziehungen.
    Bei der KDG werden die Verbreitungskosten auf Sender und Haushalte aufgeteilt ...
    ...wovon zahlen denn die ÖR die von Astra berechneten Entgelten? Aus den Abgaben, die jeder Haushalt in Deutschland zu leisten hat und das völlig unabhängig davon, welchen Verbreitungsweg der jeweilige Haushalte nutzt...
    ... die KEF hat ein genau definiertes Aufgaben Gebiet. Zu entscheiden, welche Übertragungswege die ÖR zu nutzen haben und welche Entgelte dafür zu zahlen sind, obliegt nicht der KEF. Das wäre verfassungsrechtlich auch zumindest äußerst fragwürdig, wenn es anders wäre...
    ... aber nicht aufgrund der Einstellung der Zahlung von Entgelte bei der Verbreitung via Kabel, sondern aufgrund von Mehreinnahmen im Rahmen der Umstellung von GEZ auf Haushaltsabgabe ...
    ... auch Kabel ist heutzutage ein primärer Verbreitungsweg und ist unabhängig von der Satverbreitung.
    Insbesondere in den zentralversorgten Kabelnetzen wie beispielsweise von KDG, Unitymedia, Deutsche Telekom (sowohl Kabel auch als IPTV), Netcologne u.a. wird auf die leitungsgebundene Zuführung gesetzt.
    Betreiber von dezentralen setzen dagegen i.d.R. auf eine Durchleitung von Sattranspondern.
    Es ist auch nicht nur ein Signal die Sender. Z.B. verlassen das Playout Center des WDR mehrere Signale:

    1. WDR Köln an ARD-Stern zur Vebreitung über einen ARD-Sat-Transponder
    2. WDR inkl. Lokalzeiten an Uplink in Langenberg zu den vom WDR angemieteten Satkapazitäten
    3. WDR Lokalzeiten an diverse Kabelnetzbetreiber in NRW
    4. WDR Lokalzeiten an die eigenen DVB-T-Sender bzw. Media Broadcast
    ... der Kartellsenat des BGH ist der Ansicht, dass gem. Rundfunkrecht keinen Kontrahierungszwang gibt. Aber nicht nur das Rundfunkrecht spielt hier eine Rolle, sondern auch u.a. das Telekommunikationsrecht. Letzteres blieb in der Entscheidung des BGH unberücksichtigt, da es in den Verfahren primär um die Wirksamkeit der Kündigung des Kooperationvertrages zwischen KDG und ÖR, im speziellen SWR und BR.
    Und die ÖR stellen mitnichten ihr Signal kostenlos zur Verfügunung. Unitymedia (noch ohne Kabel BW) hat gem. dem seitens der ÖR gekündigten Kooperationsvertrag jährlich 2,8 Mio. Euro gezahlt, um die ÖR-Programme einspeisen zu dürfen.
    Sollte sollte sich die Wirksamkeit der Kündigung herausstellen, stehen natürlich auch diese Entgelte zur Disposition.
    In den Niederlanden müssen die dortigen ÖR afaik unentgeltlich eingespeist werden. Könnte man in Deutschland auch einführen, aber auch nur, wenn es die gleichen Rahmenbedingungen wie in den Niederlanden gibt. Das sind: 1. in den Niederlanden gibt es keine Rundfunkgebühr bzw. Haushaltsabgabe und

    2. sind dort die ÖR als gemeinnützige Stiftungen und Vereine organisiert. Plattformbetreiber haben damit dort die Möglichkeit die Verbreitungskosten als Spende deklarieren und somit ihre Steuerlast zu senken. Das gilt dort übrigens für alle Verbreitungswege. Die dortigen ÖR zahlen auch keinerlei Verbreitungskosten und somit sind dort alle Verbreitungswege gleichgestellt.

    Würde man das in Deutschland einführen wollen würde das bedeuten, dass:

    1. die derzeitigen ÖR zerschlagen werden und dafür Stiftungen und Vereine der verschiedenen Interessengruppen gründen
    2. die vollständige Abschaffung der Haushaltsabgabe
    3. keinerlei Zahlung von Verbreitungskosten
    Von letzterem dürfte Astra nicht begeistert sein, denn sie werden nicht einfach so auf 82,5 Mio. Euro (Quelle: 19. Bericht der KEF) verzichten wollen und ohne die Angebote der deutschen ÖR würde die Attraktivität von Astra 19° Ost erheblich geschmälert werden.
    Die terrestrische Verbreitung ihrer Angebote lassen sich die ÖR stolze 284,5 Mio. Euro kosten.
    ... das bleibt abzuwarten. Aber wie schon der Präsident des Bundeskartellamtes äußerte: "Beide Parteien sollen sich einfach einigen".
    Einigung bedeutet aber auch beiderseitige Kompromissbereitschaft ...
    ... DVB-T2 ist eine billige Alternative. Im Vergeich zu Sat werden via DVB-T auf einem Kanal mit der halben Bandbreite eines Sattransponders mehr als doppelt soviele HD-Programme verbreitet werden. Ohne Qualitätseinbußen ist das auch mit HEVC nicht möglich.
    Im Kabel dürften die Preise in den nächsten Jahren deutlich sinken, vor allen bei Verträgen mit der Wohnungswirtschaft.
    Die Kabelanbieter benötigen um ihre Breitbandprodukte vermarkten zu können Zugang zu den Endkunden. Im großen Umfang gibt es die bei der Wohnungswirtschaft.
    Da KDG bzw. Unitymedia kein Monopol haben, wird sich hier der Wettbewerb deutlich verschärfen. Nicht umsonst ist die Telekom wieder ins Kabel-TV-Geschäft eingestiegen, denn wenn die Telekom mit der Wohnungswirtschaft exklusive Kabel-TV-Verträge abschliesst, ist dort die Telekom die Konkurrenz anderer Kabelanbieter, die der Telekom auch das Festnetzgeschäft verderben können, los.
    Und natürlich werden dabei auch die kommunalen Kabelversorger, den sogenannten City Carrier, eine maßgeblich Rolle dabei spielen.
     
  9. StefanG

    StefanG Wasserfall

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    AW: BGH im Kabelstreit: Kleiner Sieg für Kabel Deutschland

    Sagen wir es mal so.

    Spätesten ab DVB-T2 ist in einem Ballungsraum jenes tatsächlich kostengünstiger als wie bei DVB-C im gleichen Gebiet.

    Nehmen wir mal das RheinMain Gebiet.

    Das kann man mit drei DVB-T2 Sender in Gleichwelle Grundversorgen.

    Der Randsaum braucht dann nochmal 3-4-5 Sender, im Kreis um das Zentrum, wo koordinierten DVB-T2 Frequenzen benötigt werden.

    Wenn man den Geldwerten Kostenpunkt der Frequenzennutzung inkl. der möglichen Bandbreitnutzung (HD Programme pro Tranponderfrequenz) gegenrechnet gibt sich wohl beides nichts mehr.

    DVB-C: Bandbreitenutzung mit Mitteleffizienten H.264/MPEG-4, Frequenzkoordination nicht nötig.
    DVB-T2: Bandbreitenutzung mit Höchsteffizienten H.265/HEVC, Frequenzkoordination nötig.

    D.h. es bleiben nur noch **platt gesagt** die Strom und Erhaltungskosten zur Unterscheidung übrig.

    Und tja.

    Abertausenden DVB-C Kabelverstärker inkl. Stromverbrauch und Techniksupport gegen max. acht DVB-T2 Sender inkl. Sendeenergiestromverbrauch und eben nur achtfach Techniksupport.

    Da schneidet doch DVB-T2 um das zigfach in den Betriebskosten günstiger ab als DVB-C in dem gleichen Ballungszentrum.

    Man lese sich einfach mal ein. Z.B.

    http://dvb-t2hd.de/ FAQ.

    Das obige ist ein Indiz zur Hocheffizienz und letzendlich Kosten.


    Es ist glatt eine verdoppelung der Sendervielfalt zum jetzigen DVB-T; obwohl ja dann alles HD sein wird.
     
    Zuletzt bearbeitet: 19. Juni 2015
  10. chrissaso780

    chrissaso780 Wasserfall

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    AW: BGH im Kabelstreit: Kleiner Sieg für Kabel Deutschland

    0€ bleiben 0€ für die ÖR bei der Kabeleinspeisung.
    Nach meiner Auffassung ist das Gratis für die ÖR.

    Mit den Strom und Erhaltungskosten im Kabelnetz haben die ÖR nichts mit zutun. Da die nicht Eigentümer vom Kabelnetz sind.

    Klar kostet der Betrieb was und da die ÖR nichts zahlen muss ein anderer dafür Aufkommen. Irgendeiner muss die Zeche zahlen.

    DVB-T2 kostet den ÖR nur viel Geld und ist auch mit viel Aufwand verbunden. Das sind viele Sendetürme die gewartet werden müssen.

    Das ist eigentlich nicht Lukrativ für die ÖR.
    Nicht umsonst geben die 65 Mio dafür aus.

    Ich weis nicht wohin es geht in der Zukunft und welche Verbreitungsweg die Dominate sein wird.

    Kabel hat gute Chancen da dies ein Vielkönner ist. Haben ja auch noch das Internet und Telefon wo auch noch durch Querfinazierungen einige möglich vorhanden sind.

    Ich würde das Kabel nicht unbedingt Abschreiben.