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Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Eike, 29. März 2015.

Status des Themas:
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  1. struppiac

    struppiac Neuling

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)


    Mein Vertrag läuft bis Nov. 2015. Wer hält Sky davon ab, meinen Vertrag so zu ende zu führen, wie er eins abgeschlossen wurde? Sky spricht ständig davon, Nagra bis Ende 2015 abzuschalten. Also bin ich noch in der Zeit. Alternativ hab ich auch einen Receiver von Philips DIS 2221. Was spricht nun dagegen, mir meine S02 Karte bis zum Ende frei zu halten oder mir eine V13 oder V14 Karte alternativ zu schicken?
     
  2. baltimore

    baltimore Senior Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)


    Und wenn im KC, seit es das gibt, immer drinsteht: Smartcard only (und das seit dem ersten Vertragsabschluss noch zu Premierezeiten (D-Boxen waren Privateigentum)).

    Welcher Receiver ist es denn dann, nach der Lesart von Sky.
     
  3. Teoha

    Teoha Lexikon

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)

    "Organisatorisch-Abwicklungstechnische Gründe des Umstellungsprozesses" oder ist das zu detailliert. :confused: ;) Im Ernst, Einzelschicksale sind uninteressant, es zählt das große Ganze. Und die Begründung wird auch erstmal überall Bestand haben.
    Die Lawine rollt bei 4 Mio Kunden und da wird niemand Sky ernsthaft zumuten wollen, das Schicksal einzelner Schneeflocken zu berücksichtigen. Zumal sich für dich ja gar keine vertragsrechtlich relevanten Änderungen ergeben. Zumindest aus Skysicht.

    So und jetzt sei artig und stell nicht mehr solche egozentrischen Forderungen. :D
     
  4. Brillo

    Brillo Silber Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)

    Falls Sky vor Gericht gehen und gewinnen sollte, lässt sich ein Schufa-Eintrag recht einfach dadurch vermeiden, idass man die als berechtigt festgesstellte Forderung erfüllt.

    B.
     
  5. toni66

    toni66 Silber Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)

    Haben wir hier schon lang und breit erörtert. Deine Auffassung ist eigentlich die meine. Sky ist jedoch der Auffassung, logistisch nicht ALLE Karten zum Stichtag (wann der auch immer sein wird) tauschen zu können und das deshalb stufenweise erfolge. Da der Kunde keinen Anspruch auf eine bestimmte Verschlüsselung habe (sehen wie gesagt auch einige User hier so), halten sie diese Vorgehensweise für gerechtfertigt und begründet.

    Genau mit dieser Begründung verneint Sky in seinen Standardschreiben das Recht einer außerordentlichen Kündigung, da sich der Vertrag "nicht ändere". Leider hat Sky bis zum heutigen Tage keine VZ und kein Gericht diese Rechtsauffassung ausgetrieben (die Kulanz-Entscheidungen lasse ich mal außen vor).
     
  6. toni66

    toni66 Silber Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)

    Da beißt sich ja die Katze in den Schwanz, was sie ja auch für sich selbst mit der AGB-Novelle 11/15 nicht in den Griff bekommen haben. Der Kunde hat zwar nach wie vor in erster Linie für ein geeignetes Empfangsgerät zu sorgen. Der EINZIG geeignete Receiver, und das hat Sky wohl nun in jahrelanger intensiver Forschungsarbeit für zukunftssichere Technik festgestellt (Ironie aus), ist der Sky+ Receiver. Es gibt KEINE IM KUNDENEIGENTUM STEHENDEN RECEIVER (mehr), die alle diese Anforderungen, die Sky an sie stelllt, "SICHER" erfülen. Deshalb meint Sky berechtigt zu sein, diese Receiver Zug um Zug auszusperren. Wem das nicht passt, der kann ja CI+ Modul und Karte (als Einheit) nutzen, weil er dann trotzdem sein Equipment weiter nutzen kann (vorausgesetzt, es besitzt nicht die "rückständige" CI-Schnittstelle), und Sky trotzdem wie gewünscht "gängeln" kann.
     
    Zuletzt bearbeitet: 26. Mai 2015
  7. baltimore

    baltimore Senior Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)

    Deine Aussage stimmt aber so nicht ganz.

    Ich würde gerne mal wissen wer schon mit der Begründung: "Ich bin mit dem Verschlüsselungswechsel aber nicht einverstanden" ausserordentlich gekündigt hat.

    Das Ablehnen der ausserordentlichen Kündigung durch Sky erfolgte bisher meines Wissens nur im Zusammen mit der Ablehnung der Zwangsleihhardware bzw. Probleme beim Empfang durch Ablehnung der Zwagsleihhardware und der darauf durch den Kunden erfolgten ausserordentlichen Kündigung.

    Denn hier prallen zwei unterschiedliche Meinungen aufeinander und zwar:
    a) ist ein nicht vertraglich vereinbarter Zwangsleihreceiver eine Vertragsänderung
    oder
    b) ist ein nicht vertraglich vereinbarter Zwangsleihreceiver keine Vertragsänderung

    Ich sage Punkt a) ist korrekt
    Sky sagt Punkt b) ist korrekt
     
  8. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)


    Und das ist eben dein Irrtum

    h.
     
  9. baltimore

    baltimore Senior Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)

    Wo stehen all die Anforderungen die Sky wünscht. Vielleicht kan mein Receiver das alles erfüllen was Sky sich wünscht.

    Angenommen mein Receiver kann alles was sie wünschen, was dann?

    Ein Tip an Sky, die müssen in die Anforderungen nur reinschreiben, dass der Receiver mindestens einmal am Tag abstürzen muss und man den Receiver mindestens zweimal am Tag vom Strom trennen muss, dann braucht Sky sich um gar keine anderen Anforderungen mehr zu kümmern

    Ironie off


    PS. Ich habe immer noch einen Sky+ Receiver mit Festplatte im Keller stehen, der mein privates Eigentum ist.
     
    Zuletzt bearbeitet: 26. Mai 2015
  10. Silvercirclesrf

    Silvercirclesrf Silber Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)

    Wegen "unbestellter Lieferung"? (Rechtlich auch ungeklärt)

    Oder hast du tatsächlich so ein Gerät käuflich erworben?
     
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