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Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Eike, 29. März 2015.

Status des Themas:
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  1. crazytv

    crazytv Talk-König

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)

    Das kann ich mir irgendwie nicht so vorstellen, dass die dich zum Thema Pairing vollumfänglich beraten haben. Eigentlich erklären die sich dazu nicht.
     
  2. katzl

    katzl Silber Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)

    naja, mag sein, aber im Moment bin ich ja hardwarefrei;)
    beide retournierten Geräte ( 1 Modul, 1 Receiver ) wurden im Empfang bestätigt.
    Was ja nicht heißt, daß das nächste Paket bereits wieder in der Pipeline hängt:eek:
     
  3. crazytv

    crazytv Talk-König

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)

    Na ich drück die Daumen, dass es nicht überraschend doch dunkel wird :winken:.
     
  4. Teoha

    Teoha Lexikon

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)

    Kevin hat schon immer VIP Status, da er einen Vertriebler von Sky kennt.........BTW Kevin, ich warte immer noch auf deinen versprochenen Supi-Dupi Skyreceiver, den du uns für Ende letzten Jahres versprochen hattest. :winken: :eek:
     
  5. kevinallein1965

    kevinallein1965 Senior Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)

    das kam unmissverständlich herüber .
    warum sollte man auch Konzernintern Unterschiede für GB IT und DE machen ?
    erfährt ein anderer Partner davon will er dieses für sich auch , ist doch logisch .


    Das in Deutschland eine andere Struktur der Medienlandschaft und Medienkultur vorgegeben ist wird als Erklärung und Rechtfertigung der an gestreibten Maßnahmen wohl in keiner Art und Weise zum tragen kommen
     
  6. kevinallein1965

    kevinallein1965 Senior Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)

    Hallo Forum Ikone Sky Gott ,
    der Receiver kommt dieses Jahr in GB auf den Markt , wurde sogar hier im Forum und in den News gemeldet , aber Du kannst ja nicht alles lesen
     
  7. katzl

    katzl Silber Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)

    davon ist wohl auszugehen:eek:, ist nur ein Zeitgewinn, bis sie alles dicht machen.., im Moment hält die Ehe-Firewall noch;)
    Aber ich bin mir sicher, die geben nicht auf...
     
  8. zyz

    zyz Board Ikone

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)

    Und was hilft uns GB weiter? GB hat schon lange einen besseren Receiver während wir die Krüppelbox nutzen sollen.
     
  9. kevinallein1965

    kevinallein1965 Senior Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)

    stell die Krüppelbox in den Keller und hole dir ein Unicam Evo 4.0 die Software blockiert sicher die Pairingsignale und alles ist gut
     
  10. Medienmogul

    Medienmogul Großkapitalist

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)

    Mein Ziel ist nach wie vor: Sonderkündigungsrecht für alle! :winken:

    Dazu müßten wir den Bundesverband der Verbraucherzentralen aus seinem Dornröschenschlaf aufwecken. :cool:

    Mir wurde bei einem Lokaltermin vor Ort durch die Blume gesagt: die haben Wichtigeres zu tun.

    Eine Rechtsberatung bei der Verbraucherzentrale inkl. offiziellem Anwaltsschreiben an Sky kostet ca. 50 Euro.

    Bisher hat das vielfach dazu geführt, dass der Beschwerdeführer von Sky vorzeitig aus dem Vertrag entlassen wurde.

    In letzter Zeit gibt es Hinweise dafür, dass Sky auch auf Anwaltsschreiben pampig reagiert.

    Wenn ein paar von der Verbraucherzentrale beauftragte Honoraranwälte von Sky pampig abgefertigt werden, erhöht das die Chance, dass die Verbraucherzentralen auf Bundesebene aktiv werden.

    Deshalb schaue ich jeden zweiten Tag mit Interesse in diesen Thread hinein und lese jeden Beitrag. Ein paar User haben dankenswerterweise die Antwortschreiben von Sky eingescannt.

    Ich lese das alles, auch wenn ich mich nur noch sporadisch in die Diskussion einklinke.

    Ich danke allen Usern, die ihre Freizeit für diese Sache einsetzen. :love:

    Allerdings habe ich in letzter Zeit nicht mitbekommen, wie Sky auf Anwaltsschreiben reagiert und wie in den entsprechenden Einzelfällen weiter verfahren werden soll.

    Meine Meinung ist, dass Nagravisions-Bestandskunden ein Sonderkündigungsrecht haben, falls ihre Verträge regulär vor dem 31.03.2016 enden, falls diese Verträge bereits gekündigt sind, falls Sky die Solo V14 verweigert hat und falls die S02 bereits gesperrt ist.

    Das ist ja im wesentlichen meine persönliche Situation.

    Mir war es wichtig, nach der Sperre meiner Nagravisions-Karte Sky unter Fristsetzung schriftlich aufzufordern, mir eine einzelne, nicht gepairte Ersatzkarte zu schicken und sodann nach fruchtlosem Fristablauf mit einem Fünfzeiler außerordentlich bzw. fristlos zu kündigen.

    In meinem Rechtsstreit Medienmogul ./. Sky geht es vorrangig um die Wirksamkeit dieser außerordentlichen Kündigung.

    Wir wissen zwar, dass Sky behauptet, es gäbe kein Sonderkündigungsrecht. Ich verhalte mich hingegen so, als wäre diese Kündigung wirksam, und habe folgerichtig alle Zahlungen eingestellt.

    Dass dies nicht ohne Risiko ist, habe ich bereits mehrfach geschrieben.

    Ich führe hier keine Rechtsberatung durch, sondern berichte über meinen Einzelfall und gebe allgemeine Meinungsäußerungen ab, die durch die Grundrechte - hier insbesondere Artikel 5 - gedeckt sind.

    Meine Empfehlung ist, dass die betroffenen Bestandskunden eine professionelle Rechtsberatung in Anspruch nehmen sollten, zum Beispiel bei der örtlichen Verbraucherzentrale.

    Wessen Vertrag hingegen erst 2017 endet, dem räume ich deutlich schlechtere Chancen auf ein Sonderkündigungsrecht ein. Aus meiner Sicht besteht bei solchen Kunden eine gewisse "Mitschuld", weil sie die Situation, aufgrund derer sie ein Sonderkündigungsrecht geltend machen wollen, fahrlässig herbei geführt haben. :eek:

    Wer erst 2017 regulär kündigen kann, hat nach meinem Verständnis erst kürzlich um zwei Jahre verlängert - zu einem Zeitpunkt, wo hier im Forum hinreichend kommunziert worden war, dass Pairing Stufe 2 im Anmarsch ist.

    Trotz dieses Wissens um zwei Jahre zu verlängern und sich dann auf ein Sonderkündigungsrecht berufen zu wollen - das ist etwas, was ich persönlich sehr kritisch sehe. Hier muss sich der Betroffene möglicherweise den Vorwurf gefallen lassen, dass er treuewidrig handelt, weil er ja gewußt hat, dass Pairing kommt.

    Also doch kein Sonderkündigungsrecht "für alle", sondern nur für die, die unverschuldet in diese Situation hinein geraten sind.

    Das dürften aber die allermeisten sein. :winken:
     
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