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Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Eike, 29. März 2015.

Status des Themas:
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  1. wolli_m

    wolli_m Senior Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)

    Der Richter wird sagen: Mann bist du blöd, und die Klage abweisen.

    Das Problem ist nur, das es kein Urteil gibt. Wenn es mal zu einem Urteil kommt, wird es in die Richtung gehen, das SKY Recht bekommt. Ob das Gerecht ist, steht auf einem anderen Blatt.
     
  2. jens

    jens Silber Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)

    Ich meinte "reine" Abo Bezahl Alternativ Modelle für Sky, also z.B Netflix, Maxdome etc. Festnetz ist für mich kein Abo im eigentlichen Sinn, sondern eine Gebühr für den Anschluss einer Leitung die oftmals tatsächlich noch gelegt werden muss. Bei Handy kann ich mittlerweile ebenfalls wählen ob ich eine Karte mit oder ohne Anschlussgebühr nehme. Meist bekommt man sogar noch Gesprächsminuten/Datenvolumen geschenkt.
    Es ist "meine" subjektive Meinung, dass eine Gebühr von 49.- Euro in keiner Relation zum Aufwand der Freischaltung einer Smartcard steht.
    Waren es nicht bis vor kurzem noch 29.- Euro ? Ich glaube schon...:)
     
  3. jens

    jens Silber Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)

    Jedes Unternehmen [da starke Konkurrenz] kommt den Kunden mehr entgegen als Sky Deutschland ! Wenn es bzgl. Fußball doch bloß wirklich mal Konkurrenz geben würde, bräuchten wir hier über Sky nicht mehr diskutieren.:winken:
     
  4. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)

    Wer ist blöd? Der naive Kunde, der sich nach vier Wochen freut (nach Hinweis seines Nachbarn, der gerade solo V14 als Neukunde erhielt), dass man nun doch Sky wieder mit eigenem Receiver nutzen kann, oder Sky, das trotz Mahnung des Gerichts, Kunden nicht weiter zu täuschen und den Vertrag im Mai außerordentlich beendete, im Juli wieder Verträge mit eigenem Receiver (ohne Seriennummer) anbietet? Wer ist wohl derjenige, der mehr Sorgfaltspflicht walten lassen muss, ein Milliardenkonzern, der seine Kunden täuscht (Vertrag mit eigener Hardware erst verlängert, dann kein SoKü akzeptierte, erst Gericht klären musste im Mai) oder der naive Kunde ohne Internetanschluss?


    Es gibt jetzt bald ein Urteil/Beschluss. Wie ich heute schon schrieb, nicht 100 % klar, wie es ausgeht bezüglich Vertragserfüllung mit eigenem Receiver. Aber ein Teilsieg wäre schon das Sonderkündigungsrecht, das dann der Kunde aussprechen könnte. Aber dass das Gericht hier Mitleid hat mit Sky, die Firma, die schriftlich erklärt, erst Verträge aus dem Kündigungsfenster herauskommen zu lassen, um dann den Kunden zu informieren, die weiterhin Verträge ohne Leihgerät anbietet, na ja...
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 8. Mai 2015
  5. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)

    Marc, wir bewegen uns hier im Vertragsrecht. Gerade DU solltest doch die Folgen von arglistiger Täuschung kennen. Wirst ja nicht müde, dies Buchstabe für Buchstabe Sky vorzuwerfen (bewiesen hast du ja bislang noch nichts davon).

    Dummerweise gilt das für beide Vertragspartner. Vorsätzliche Verschleierung von Vertragsinhalten, zu der auch die korrekte Adresse gehört, kann teuer werden. Und sei es nur Schadenersatz für eine untergangene Warenlieferung aufgrund der bewusst falsch angegebenen Adresse. Dann geht nämlich das Risiko auf den Kunden über. Ob das in deinen Augen "moralisch gerechtfertig" ist, interessiert niemandem. Es gilt deutsches Recht.

    Was so ein Receiver kostet, wenn er verlustig geht, hast du ja Eike mit Genuss vorgerechnet, oder? Dazu Porto, Zeitaufwand etc. pp.

    Sollte man wissen, eher man solch einer "nur so eine Idee" nachrennt...
     
  6. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)

    "Arglistige Täuschung" ist ein Begriff aus dem Zivil-/Vertragsrecht, nicht etwa Strafrecht (dort: Betrug, wenn Sky sich auch noch finanziell Vorteil erhofft).

    Rechtsfolge: Ich kann als "Opfer" den geschlossenen Vertrag 1 Jahr lang seit Kenntnis der Täuschung durch Sky anfechten.

    Täuscht Sky die Kunden arglistig? Wird wesentliches verschwiegen, um den Kunden zum Vertragsschluss zu bewegen? Ich sehe dies klar als gegeben, denn Sky sagt Kunden nach wie vor im Bestellvorgang, bei "Abo erweitern/verlängern" und in Rückholerangeboten zu, den Vertrag weiterhin (ohne Einschränkung) mit eigener Hardware eingehen zu können. Ohne eindeutige Vorgabe, welche Geräte zugelassen werden, ohne Einschränkung durch Geräteliste oder Seriennummer. Und bei einer 20jährigen Toleranz von Hunderttausenden AC in freien Receivern. (Vertrauenstatbestand und Verwirkung des Anspruchs auf pairing).

    Wenn Du meinst, Sky informiert die (auch technisch ahnungslosen) Kunden, die Sky mit eigenem Receiver buchen, ausreichend, ist das doch okay.

    Wofür möchtest du einen Beweis? Versteh ich nicht. Dass Sky Verträge ohne Hardware noch anbietet und einräumt, dabei auch "Altgeräte" noch vorübergehend hinzunehmen? Oder dass Sky extra wartet, bis Kündigungsfrist verstrichen ist, bevor Bestandskunden informiert werden? Oder dass man Rückholern Verträge "unter Verwendung Ihres Receivers" anbietet? Oder was soll noch bewiesen werden? Versteh ich nicht.

    Dass man wahrheitswidrig behauptet, das Ganze sei von VZ abgesengt? Dafür einen Beweis? Dass man 248 EUR für eine Sky-Festplatte zahlen soll, obwohl man gerade selbst eine kaufte? Dass Kunden mit Anwalt Recht bekommen, Kunden ohne Anwalt das Leihgerät nutzen müssen?
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 8. Mai 2015
  7. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)

    War mir klar, dass du das nicht verstehen willst. Du bist mir ja ein schöner Jurist... :rolleyes:

    Bin auch schon wieder raus hier, das hat keinen Zweck mit dir.
     
  8. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)

    Keine Antworten, schade, wie immer.

    Was die Sky-Leihgeräte angeht, die Sky unbestellt versendet, ohne vertragliche Vereinbarung oder Pflicht zur Nutzung des Kunden (der vielleicht Monat zuvor einen iCord 250 HD kaufte), so gehen die Geräte bei der Post nicht verloren, ist der Versand durch Sky versichert. Hattest du dazu eine Frage?

    Muss ich das Gerät annehmen, wenn ich einen iCord 250 HD schon besitze? Sky versendet Leihgeräte, ohne vorher zu fragen, einfach so, ist das nicht verrückt?

    Vielleicht findest du ja später die Kraft für diese Frage :)


    Anderes Beispiel: Ein Drücker-Kolonnen-Verlag bombardiert mich mit irgendwelchen Lexika, die ich nie bestellte. Klar, kennen wir, nach BGB hat in solch einem Fall der Versender unbestellter Ware keine Rechte, ich könnte die Bücher einfach wegwerfen. Wenn ich dem Versender mitteile, ich wohnte jetzt in Buxtehude (kann ja schön da sein), dann muss ich plötzlich die Bücher bezahlen, die der durchgeknallte Verlag mir weiterhin trotz mehrfachen Verbots durch mich verschickt? Du kannst Dinge erzählen...

    Aber wir sollten nicht abschweifen, uns auf Sky und die Leihreceiver konzentrieren. Niemandem empfiehlt hier jemand ernsthaft, falsche Angaben gegenüber Sky zu machen, bestenfalls die Telefonnummer zu löschen. Und wie die Rechtslage zu beurteilen ist, das überlassen wir in Ruhe dem Gericht.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 8. Mai 2015
  9. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)

    Ja, die rechtlich korrekten Argumente, deinen Voodoo hier zu entzaubern, hätte ich durchaus. Aber weder die Lust noch die Zeit, mit dir Ringelpiez mit Anfassen zu spielen. Du würdest sie zudem sowieso nicht verstehen bzw. verstehen wollen.
     
  10. toni66

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)

    Schon wieder! Urteil/ Beschluss, in dem festgestellt wird, dass dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt wird??? Würde mich brennend der/ dein Klageantrag interessieren. Entweder kündige ich, oder eben nicht. Wenn ja, ist die Gegenseite (Sky) am Zug. Die müssen dann dagegen vorgehen, wenn sie der Auffassung sind, die Kündigung sei ungerechtfertigt. DIE müssten sich dann den Restabobetrag einklagen. Du suggerierst, dass eine wie auch immer geartete KÜNDIGUNG zulässig ist, wenn die Gegenseite "dieses Recht einräumt". Das ist jedoch unzutreffend, für einen solchen Feststellungsantrag fehlt einfach das Rechtsschutzbedürfnis. Hier geht es vielmehr um Vertragserfüllung und Klärung, ob Sky berechtigt ist, im Rahmen bestehender Verträge so oder so zu verfahren. Solange es nicht eine rechtsverbindliche Gerichtsentscheidung gibt (die immer wieder "heraufbeschworenen" Aktivitäten irgendeiner VZ lasse ich mal aussen vor), drehen wir uns hir nur im Kreis.
     
    Zuletzt bearbeitet: 8. Mai 2015
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