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Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Eike, 29. März 2015.

Status des Themas:
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  1. onzlaught

    onzlaught Platin Member

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    eigene Satanlage
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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)

    Falsche Zeitform.

    ... macht .... tut ....

    Kann mir nicht vorstellen das die aktuellen AGB massiv geändert wurden.

    Und wer über den Tellerrand schaut, erkennt das die deutsche Fernsehlandschaft bedeutende Unterschiede zum Rest der Welt aufweist.
     
  2. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)

    http://forum.digitalfernsehen.de/forum/6948022-post2773.html

    Was ist daran Deutung und Ableitung?

    Wo steht, dass ein Leihgerät Pflicht ist? Welche AGB verdrehe ich dazu? Ein Leihgerät kann man bei Vertragsschluss (!) leihen. Oder eigenes Gerät nutzen.
    Wörtlich AGB.

    Ich deute nichts, sondern nehme die Aussage vom Link (April 2015) ernst. So steht es auch in AGB. Der Brief war Ergebnis einer Diskussion von SIIck mit Sky unter Bezug auf AGB und Vertrag und dort im Brief das Ergebnis.

    Wir sollten so schlau sein und dieses Diskussionsergebnis akzeptieren.

    Dass Sky natürlich gegenüber ahnungslosen Kunden anderes versucht, wissen wir, aber hier ist es doch eindeutig formuliert. Diskussion könnte beendet werden, wenn jeder diese Aussage von Sky akzeptiert. Schwer, oder?

    Und wer andere Meinung hat, sich dabei also gegen Sky-Schreiben stellt und gegen die User hier (die Sky-Kunden), auch okay, aber wenn dann zur Begründung auf AGB verwiesen wird und Leute mit anderer Meinung sowieso bald "rausgeschmissen und entsorgt" werden, dann darf man höflich mal nachfragen, welche AGB denn diese Pflicht zum Leihreceiver unmissverständlich formulieren. Die User wollen sich ja in einem Fachforum gut informeiren.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 4. Mai 2015
  3. Eike

    Eike von Repgow Premium

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)

    Diskutier doch nicht mit mir... Denk an Deine Punktzahl.
    PingPong mit mir, ist nicht.
    - Moderation -
     
  4. toni66

    toni66 Silber Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)

    Es wäre zu schön, wenn in D Gesetze, Verordnungen, Verträge, AGB usw. so eineindeutig wären, dass sich aus dem "bloßen Lesen" der konkrete Inhalt und die Rechtsfolgen nachvollziehen lassen könnten. Bräuchten wir keine Gerichte. Ist aber leider nicht so. Alles ist auslegungsfähig und interpretierbar. So hat sich die "Unkultur" des "Richterrechts" entwickelt, was dazu führt, dass erst ein Richterspruch entscheidet, was eigentlich gemeint und erlaubt ist. So wird es hierbei m. E. auch bei der hinreichend ausgewälzten Ziff. 1.4.4. ("Verlangen") sein. Wann und wie kann Sky das SCHON IMMER IN DEN AGB VEREINBARTE bzw. ANGEFÜHRTE RECHT DES "VERLANGENS" geltendmachen und durchsetzen. Das keine Pflicht zur Nutzung eines Leihreceivers besteht ist denke ich unstrittig. Was ist aber die Folge, wenn der Kunde mit SEINER Hardware dem Zuordnungsverlangen nicht entsprechen kann. Darf Sky dann nicht "verlangen"? Oder MUSS sich der Kunde auf seine Kosten dann neue eigene" geeignete" Empfangstechnik anschaffen? Erfüllt Sky vielleicht den Vertrag, wenn es dem Kunden, wenn der diese Technik nicht anschaffen kann/ will, "kostenfrei" einen Leihreceiver zur Verfügung stellt"? Oder bleibt (nur) das Sonderkündigungsrecht (ist meine Auffassung)? Alles offen. Ich bin/ wäre also vorsichtig, derzeit meine Auffassung als die allein richtige hinzustellen. Es ist mehr als an der Zeit, dass endlich ein Gericht dieser "Rumeierei" ein Ende setzt.:winken:
     
    Zuletzt bearbeitet: 4. Mai 2015
  5. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)

    @ toni66

    Danke für die hilfreichen Ergänzungen.
    Du gibst auch schon selbst klar die Antwort: Es wäre Deutung und Rumeierei, wenn man aus 1.4.4 etwas als Forderung nach Nutzung eines Leihreceivers ableiten wollte.
    Genau!
    Diese Deutungen sollten wir (Hinweis Moderation) einfach sein lassen, aber um es zu beantworten:
    Unklare und widersprüchliche und überraschende AGB sind unwirksam oder im Zweifel im Sinne des Verbrauchers auszulegen. Also lautet die Antwort:
    1.4.4 (im Abschnitt "Smartcard"!) ist so unklar nach deiner Ausführung, dass die Frage der Pflicht zu einem Leihgerät im laufenden Vertrag sich nicht klar ergibt. ImZweifel für den Kunden.

    Deshalb brauchen wir diese unklaren Formulierungen nicht interpretieren oder deuten, sondern können sagen: unklar, also unwirksam.

    Wer hingegen sagt, das ist alles klar, es ergibt sich aus 1.4.4 die Pflicht zum Leihreceiver, der muss einräumen, dass andere AGB das Gegenteil sagen. Auch hier: Widersprüchliche AGB zu Gunsten des Verbrauchers auszulegen. Das ist primitives Allgemeinwissen und keine Rechtsberatung. (Google: "widersprüchliche AGB" oder "unklare AGB" - jede Antwort ein Treffer...)

    Zuordnung nach 1.4.4 erfolgt laut Sky mit dem Receiver, der in den Kundendaten hinterlegt ist. So sky.de. Nix Deutung, nix Interpretation, so wörtlich Sky.

    Welches Gerät bei mir zu hinterlegen ist, das Gerät, auf das man sich bei Vertragsschluss einigte, was ich 2014 Sky nochmals als mein Gerät mitteilte (HD 1000) oder aber ein virtueller Receiver aus dem Großlager in Hamburg, das ist wieder Interpretation für manche, ich hab da meine klare Meinung, sage sie aber nicht mit Rücksicht auf Forenregeln.

    Merksatz: Wenn unklar oder im Widerspruch zu anderen Klauseln, dann umbeachtlich und zu Gunsten des Kunden auszulegen.


    Im Übrigen: Was heißt Zuordnung? Ich deute das jetzt nicht.
    Welcher Zeitpunkt? Bei Vertragsschluss oder noch 8 Jahre später plötzlich? Ein Recht von Sky kann auch verwirkt sein, wie Brillo mal drauf hinwies, durch Zeitablauf und wenn der Kunde vertrauen konnte, nicht "zugeordnet" zu werden. Müsste man Juristen fragen...
    Ich sage meine Meinung dazu nicht, deute hier nichts, aber all diese Fragen sind offen und müssen im Verbraucherrecht im Zweifel für den Kunden gewertet werden. Der noch vier Monate Restlaufzeit hat, zwei zertifizierte HD 1000 für HD, NDS, Jugendschutz in zwei Räumen abwechselnd nutzt, dies auch Sky stets mitteilte, ohne Widerspruch von Sky 2013 und 2014, der jetzt noch für letzten vier Monate getauscht werden soll. Mit Zweitkarte und Vertragsverlängerung automatisch? Sollen andere deuten...
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 4. Mai 2015
  6. kloeulle

    kloeulle Gold Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)

    Auch wenn ich deine Meinung zur nicht vorhandenen Durchsetzbarkeit des
    leihreceivers im laufenden Vertrag teile, funktioniert diese Einstellung "habe keine abweichende von mir" einfach nicht.
     
  7. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)

    Jede Meinung ist laut Forumsregeln willkommen und auch von mir gern gesehen. Ich bitte aber auch gern nach einer Quelle, wenn man mir Vertragsbruch vorwirft.

    Turbofranky verwies darauf, dass es nach seinem Gefühl so sein müsse und nicht anders sein kann, weil die Rechtsabteilung doch so kompetent sei (die vor Gericht immer verliert). Also einen AGB-Bruch konnte er nicht begründen.

    So sollten wir uns weiter herantasten, wir wollen doch auch ein Ergebnis. Das Schreiben von Sky vom April 2015, das ich verlinkte, hast du auch gelesen. Der Kunde darf eigene Hardware nutzen (nicht zertifizierte Geräte in dem Fall). Du stimmst ja auch zu.

    Ist das jetzt der Receiver, der den Kundendaten zuzuordnen ist? Oder muss man doch ein Leihgerät nutzen, Purzelbaum rückwärts?

    Sky hat es doch klar schriftlich beantwortet: Sky-Gerät muss nicht genutzt werden. Also kann Sky mit meinem Gerät paaren, bitteschön.
     
  8. toni66

    toni66 Silber Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)

    Nimm's mir nicht übel, aber mit dem vorsichtig sein meinte ich auch dich. Was du in deinen bisherigen Post's immer so schön als SICHER anführst, ist es u. U. nicht. Wie ein Gericht "schutzwürdige Interessen seitens Sky" bewerten würde, wissen wir beide nicht. Klar gilt in schöner Regelmäßigkeit der Grundsatz "zugunsten des Kunden", aber leider nicht immer. Ob Sky tatsächlich nicht darf, weiß... . Solange ein Gericht die Angelegenheit nicht abschließend klärt bzw. Sky nicht verbindlich "zurückrudert" (was ich nicht glaube), ist keine Rechtssicherheit gegeben. Die Argumente pro und contra in diesem Thread sind denke ich hinreichend erschöpfend diskutiert worden.:cool:
     
    Zuletzt bearbeitet: 4. Mai 2015
  9. nischel

    nischel Senior Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)

    Hallo MarcBush, ich wollte mal hören wie der Stand in Sachen VZ gegen Sky ist? Leider konnte ich diesbezüglich in den letzten Seiten nichts erkennen.
    Wird es bald ein Gerichtsurteil geben was eventuell für oder gegen Sky AGB lautet? Damit könnte man was anfangen und das Altmetal endgültig zu Sky zurück senden, auch mit ao Kündigung.
     
  10. onzlaught

    onzlaught Platin Member

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    eigene Satanlage
    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)

    Zuordnung nach 1.4.4 erfolgt laut Sky mit dem Receiver, der in den Kundendaten hinterlegt ist.

    Wirft ja auch einen Rattenschwanz an Rückfragen auf:

    Warum wollen die meinen VU nicht "hinterlegen"?
    Oder meinen HD 1000?

    Ist das eine technische oder buchalterische "Zuordnung"?

    Muß über den Punkt der nachträglichen Kundendatenänderung
    nicht Einvernehmlichkeit herrschen?
    Wenn nicht, darf ich auch Teile der Kundendaten ändern?
    Namensänderung : Vize Weltraum Präsident Superstar Mc Hammergeil
    hätte ich gerne als Titel vor meinen Namen.
     
    Zuletzt bearbeitet: 4. Mai 2015
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