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Kabelstreit-Urteil: ARD glaubt nicht an Umsetzung

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 30. April 2015.

  1. Terranus

    Terranus ErdFuSt Premium

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    AW: Kabelstreit-Urteil: ARD glaubt nicht an Umsetzung

    Aha jetzt so trotzig ? Über Eutelsat wurde nur das zugeführt, was es über Astra schlicht nicht gab, also nicht zuführbar war. War also auch keine spezielle Zuführung für das Kabel.

    Ändert nichts an der Tatsache - das ist nun mal einfach so - dass das Kabel viele Jahre lang nichts anderes als ein Wurmfortsatz der Satverbreitung war. Praktisch das gesamte Angebot wurde per Satellit zugeführt, mit sehr wenigen Ausnahmen. Kabelempfang war und ist es in weiten Teilen bis heute Satindirektempfang.

    Deswegen ist Kabelempfang nunmal nicht mit Sat oder Terrestrik gleich zusetzen. Macht ja auch keiner, außer die beiden Bundespostnachfolger, die du - echt konsequent - verteidigst.
    Zwei Konzerne, die gerne kommerziell Profite machen, aber noch lieber weiter die Regeln eines Staatskonzerns hätten.
     
  2. Hugo Armani

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    AW: Kabelstreit-Urteil: ARD glaubt nicht an Umsetzung

    Was wohl auch daran liegt das die Kabelanbieter viel Geld dafür verlangen, dabei würden beide davon profitieren, sky duch zufriendenere Kunden udn die Kabelanbieter dadurch, dass die sky Kabelkunden nicht alle den Drang verspüren unbedingt weg vom Kabel zu gehen.
     
  3. Hugo Armani

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    AW: Kabelstreit-Urteil: ARD glaubt nicht an Umsetzung

    Da hast du aber was verpasst, die wollen nicht zahlen, die wollen dafür Geld kassieren, und nicht erst bei DVB-T2 und auch nicht nur für HD.:winken:
     
  4. Marc!?

    Marc!? Lexikon

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    AW: Kabelstreit-Urteil: ARD glaubt nicht an Umsetzung

    Verstehe dein Argument nicht. Habe nur geschrieben, dass man von dem Normalpreis nicht ausgehen kann.
     
  5. Marc!?

    Marc!? Lexikon

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    AW: Kabelstreit-Urteil: ARD glaubt nicht an Umsetzung

    Über Eutelsat wurde zugeführt, da das Analog Signal besser war. Astra hat 27 Mhz TP verwendet und Eutelsat 36 Mhz.

    27 Mhz sind für ein sauberes analog bild eig zu schlecht. So waren aber 16 TP pro 250 Mhz möglich.
     
  6. Hugo Armani

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    AW: Kabelstreit-Urteil: ARD glaubt nicht an Umsetzung

    Hast du heute Märchenstunde?:confused:
    Bei Unitymedia, der einzige andere Grosse, sind die Privaten nicht enthalten, weder bei alten, noch bei Neukunden!!!
    Soweit kommt das noch, Kabelanschluss beinhaltet Zwang zum PayTV Abo.
    Ich warte da eh schon auf Klagen, und im Gegensatz zu den Blödsinnsklagen von Unitymedia und Kabel Deutschland gegen die Öffis, hätten die wohl eher Aussicht auf Erfolg. ;)

    Sagen wir mal so, wer behauptet bei Kabel Deutschland und Unitymedia (die Grossen), sind die Privaten in HD enthalten???

    Glashaus, Steine, Elefant und Porzellaneladen sind dir bekannt?

    Ja du, bei Kabel Deutschland liegst du ja richtig, aber von Unitymedia hast du halt keine Ahnung. :winken:
     
    Zuletzt bearbeitet: 3. Mai 2015
  7. dvb-reiner

    dvb-reiner Senior Member

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    AW: Kabelstreit-Urteil: ARD glaubt nicht an Umsetzung

    Guten Tag zusammen,

    das Prinzip der Einspeisegebühr ist schlicht und ergreifend veraltet und überholt.
    Zu Beginn der Fernsehverkabelung gab nur 3 Programme per Funk und noch kein DVB-T und kein DVB-S(2)
    Daher wurde die Möglichkeit der Programmvielfalt über Kabel mittels Einspeisegebühr von der Politik gefördert.
    Heute ist DVB-T und DVB-S die Grundversorgung für Deutschland und Europa.

    DVB-C besteht nur aus Inseln und stellt damit keine flächendeckende Grundversorgung dar.
    Allerdings haben die Kabelanbieter heute die Möglichkeit Internet und Telefon in den Versorgungsinseln anzubieten und haben dadurch zusätzliche Einnahmen.

    Es ist daher nur logisch, dass das veraltetet Prinzip der Fernsehverteilung mittels Kabel durch die Einspeisegebühr nicht mehr gefördert wird.
    Die Umstellung der Sateliten von analoger auf nur noch digitale Signalverteilung war der endgültige Auslöser zur Einstellung der Zahlungen.
    Zumal ja auch nur KD und UM die Einspeisegebühren erhielten, was eine Wettbewerbsverzerrung gegenüber an anderen Kabelnetzbetreibern und der Telekom darstellt.

    mfG
     
    Zuletzt bearbeitet: 4. Mai 2015
  8. BrainKoeln

    BrainKoeln Guest

    AW: Kabelstreit-Urteil: ARD glaubt nicht an Umsetzung

    Das Geschäftsmodell eines größeren Kabelnetzbetreibers in Deutschland zieht zwei Einnahmequellen vor: 1. die Kabel-TV-Entgelte der Nutzer und 2. die Einspeisseentgelte der Sender. Die Finanzierung durch Einspeiseentgelte ist historisch erwachsen und dauert bis heute an. So erhält bspw. Unitymedia für die SD-Verbreitung eines Sender 0,0454 € pro Haushalt und Jahr, dass den Sender unverschlüsselt empfängt - dieser Preis wurde im Kartellverfahren Unitymedia ./. KabelBW festgelegt. Die Kabelnetzbetreiber sind aber gem. § 52d RStV zur Gleichbehandunglung gesetzlich verpflichtet, sprich entweder der Kabelnetzbetreiber nimmt von allen Sendern (das gleiche) Geld oder gar nichts. Deswegen kann auch nicht jeder Sender eingespeist werden weil nicht jeder Sender zahlen will oder kann.
     
  9. Hugo Armani

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    AW: Kabelstreit-Urteil: ARD glaubt nicht an Umsetzung

    Also wenn sie endlich Abstand davon nehmen sich doppelt bezahlen zu lassen, dann kann auch jeder Sender eingespeist werden und dem Kunden, der ja dafür bezahlt, auch eine grosse Programmvielfalt geboten werden.

    Jetzt läuft es doch so, es gibt eine kleinere Programmvielfalt und der Grund dafür ist wohl das die Sender zahlen sollen, also wäre es für Kabelkunden besser wenn kein Sender für die Einspeisung bezahlt.
    Probleme gibt es deswegen ja nicht nur mit den Öffis, sondern auch mit sky, durch ein abgespecktes Angebot an Sendern und da ist Unitymedia zB. so unverschämt und verlangt die volle sky Gebühr, obwohl haufenweise Sender nicht vorhanden sind, oder den sky Kunden einfach nicht frei geschaltet werden obwohl die Sender sogar da sind.
    Die Zahlungen sollten per Gesetz verboten werden, dann ist der Weg frei, für eine grössere Programmvielfalt.
     
  10. mischobo

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    AW: Kabelstreit-Urteil: ARD glaubt nicht an Umsetzung

    @BrainKoeln
    Die Preise wurden schon 2007 im Rahmen einer Regulierungsverfügung der Bundesnetzagentur von Unitymedia als Standardangebot kalkuliert. Dieses Standardangebot wurde dann von der Bundesnetzagentur im Rahmen der post-Regulierung genehmigt.

    Afaik stellt Netcologne auch Einspeiseentgelte in Rechnung, bekommt nur von den ÖR nichts. Netcologne hat deshalb vorsichtshalber geklagt. Afaik gibt es dazu moch kein rechtskräftiges Urteil.

    Netcologne ist wie Unitymedia von der Landesmedienanstalt angehalten Einspeiseverträge abzuschliessen. Daraus ergibt sich dann ein Kontrahierungszwang, den die Gerichte bislang noch nicht agemessen berücksichtigt wurde. Andererseits haben die Gerichte festgestellt, dass die Kabelnetzbetreiber ein Anspruch auf Einspeiseengtelte haben, wenn ein Kontrahierungszwang besteht. Das Problem für Unitymedia und Netcologne: der Kontrahierungszwang besteht nicht im Rahmen des RStV, auf den sich die Urteile der Gerichte stützen, sondern im Rahmen einer Satzung der Landesanstalt für Medien NRW, die jedoch für Kabelnetzbetreiber wie Netcologne und Unitymedia bindend ist ...