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Urteil: Zu langsames Internet kann gekündigt werden

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 20. April 2015.

  1. realGoliath

    realGoliath Senior Member

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    AW: Urteil: Zu langsames Internet kann gekündigt werden

    Also bitteschön, man kann sich im vornherein informieren welche Geschwindigkeit-Anbindung am Standort vorliegt.

    Adresse eingeben und fertig...
     
  2. Hose

    Hose Lexikon

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    AW: Urteil: Zu langsames Internet kann gekündigt werden

    Die Ergebnisse sind aber nicht bindend.
     
  3. arcade99

    arcade99 Board Ikone

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    AW: Urteil: Zu langsames Internet kann gekündigt werden

    Man muss auch mal schauen, wie der Einzelfall genau aussah und wie es die big player handhaben. Meinem Verständnis nach ging es in diesem Fall darum, dass ein Anbieter nur von bis zu XX Mbit/s gesprochen hat. Nehmen wir zum Vergleich die Telekom. Die bestätigt nach Auftragseingang nicht einfach nur bis XX Mbit/s sondern aufgrund der Leitungsdaten sehr konservativ ein Profil von XX bis YY Mbit/s und da werden sie dann in aller Regel drin liegen.Passt einem die in der AB genannte wirkliche Bandbreite nicht, kann man ja einfach widerrufen.
     
  4. realGoliath

    realGoliath Senior Member

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    AW: Urteil: Zu langsames Internet kann gekündigt werden

    Es geht nicht um bindend, wenn ich weiss wieviel möglich ist, dann bestelle ich nur das was möglich ist.

    Wer hat Schuld? Der Kunde mit der falschen Tarifoption, der Provider der
    die Ware geliefert hat?

    Wenn der Kunde ein Paket möchte dann bekommt er das Paket. Er möchte das bezahlen also bezahlt er es auch. Der Kunde muss selber schauen ob es passt, wie jede andere Jacke auch.
     
  5. UltimaT!V

    UltimaT!V Board Ikone

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    AW: Urteil: Zu langsames Internet kann gekündigt werden

    Jawoll ja! Endlich fangen die Leute mal an auch hier ihre Rechte einzuklagen. Zeit wird es, sich nicht mehr von den AGB's und der Wirtschaft verarschen zu lassen. Mit dem Gedanken spiele ich auch schon. Mal sehen wie lange mein Geduldsfaden noch hält.

    Kein einziger Anbieter ist willens dem Kunden das richtige und vollwertige Produkt zu offerieren. Die sind sehr kreativ in der Findung von Ausreden und Klauseln in AGB's. Also immer schön diese lesen, auch wenn's etwas Zeit kostet.

    Ansonsten zahlt man für eine Leistung die man nur eingeschränkt oder nur in Teilen erhält. Wer das mit sich machen lässt, dem scheint alles scheiszegal zu sein.
     
  6. TV_WW

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    AW: Urteil: Zu langsames Internet kann gekündigt werden

    Richtig. Falls man nur die Wahl hat zwischen langsamem Internet und gar keinem Internet dürften die meisten Leute sich für langsames Internet entscheiden.
    Kein Inet-Provider wird verpflichtet sich zu bemühen einen schnelleren Internetzugang bereitzustellen. Super Sache. :rolleyes:
     
    Zuletzt bearbeitet: 20. April 2015
  7. Hose

    Hose Lexikon

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    AW: Urteil: Zu langsames Internet kann gekündigt werden

    Wenn die Information nicht bindend ist hilft sie auch bei der Entscheidung nicht. Und du weißt dann auch nicht wie viel wirklich möglich ist.
     
  8. realGoliath

    realGoliath Senior Member

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    AW: Urteil: Zu langsames Internet kann gekündigt werden

    ??? Wenn Du nicht selber guckst was in der Nachbarschaft drinliegt dann bist Du selber schuld. Wie eine blinde Kuh, 50 mbit Leitung bestellen und wundern wenn nicht mal 1/3 ankommt.
     
  9. Unrockstar

    Unrockstar Junior Member

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    AW: Urteil: Zu langsames Internet kann gekündigt werden

    Die genauen Umstände wären auch mal interessant. Hier habe ich das Problem beispielsweise dass ich über Kabel BW 100 000 bekomme, nur wenn ich per Lan dran hänge. Das W Lan mit dem eigenen Kabel BW Router funktioniert nicht wirklich so richtig. Aber ich bin ja auf Verderb der Hardware ausgeliefert. Naja, abwarten was da noch kommt und ob nicht noch Berufung eingelegt wird.
     
  10. realGoliath

    realGoliath Senior Member

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    AW: Urteil: Zu langsames Internet kann gekündigt werden

    Bindend nicht, dafür ziemlich genau.
    Hat der Kunde eine Geschwindigkeitsmessung durchgeführt bevor er bestellt hat?