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Entscheidung im Kabelstreit vertagt

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 4. März 2015.

  1. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    AW: Entscheidung im Kabelstreit vertagt

    Ein Schüsselverbot gibt es nicht! Sonst wären ja ca. 50% der Haushalte "Verbrecher". ;)
     
  2. chrissaso780

    chrissaso780 Wasserfall

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    AW: Entscheidung im Kabelstreit vertagt

    Ich kann gut nachvollziehen das die Richter nochmal in Ruhe die Argument abwägen wollen. Das war bestimmt eine hitzige Verhandlung gewesen.

    Die Urteilsfindung wird nicht bis Juni dauern aber vor dem Juni ist mit Sicherheit kein Saal Frei.

    Es gibt auch andere Leute die ihre Revisionen Verhandelt haben wollen.

    Hier wird auch kein Urteil gesprochen im den Sinne.
    Es geht einzig allein darum das Kabel Deutschland eine dritte Chance haben möchte.

    Die hatten nämlich ihre zwei Urteile schon gehabt.

    Falls der BGH der Meinung ist das Urteil vom Oberlandesgericht ist für Tonne dann müssen die das auch Begründen. Oder auch umgekehrt.

    Dieses Begründung wird der Leitfaden für alle anderen Verhandlungen werden. Die oberste Ansicht von ganz Deutschland.
     
  3. NURAM

    NURAM Junior Member

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    Wenn ihr den ärger nicht mehr haben wollt dann holt euch eine Schüssel vorausgesetzt ihr dürft das fragt euren Vermieter denn einige Vermieter wollen das nicht dann seit ihr den ärger los.
     
  4. mischobo

    mischobo Lexikon

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    AW: Entscheidung im Kabelstreit vertagt

    ... der BGH wollte schon am 3.3.2015 eine Entscheidung treffen. Allerdings haben sich in der Verhandlung noch sehr viele offene Fragen ergeben, die der BGH zu klären hat.
    Ich finde es auch interessant, dass der BGH nun auch verfassungsrechtliche Aspekte ins Spiel bringt (vgl. BGH wägt Grundsatzentscheidung zum Kabelfernsehen ab - Wirtschaftsticker - FOCUS Online - Nachrichten ).

    Ob der BGH nun eine abschliessendes Urteil fällt oder ob sie die Sache an die Vorinstanzen zurückverweisen, bleibt abzuwarten.

    Aber offensichtlich folgt der BGH nicht uneingeschränkt den Urteilsbregündungen der Vorinstanzen, denn sonst hätte das BGH schon letzten Dienstag eine Entscheidung treffen können.

    Sollte der BGH feststellen, dass KDG einen Anspruch auf Einspeiseentgelte hat, dann gilt das auch für kleinen Kabelanbieter, die der Definition einer Plattform im Sinne des RStV entsprechen ...
     
  5. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    AW: Entscheidung im Kabelstreit vertagt

    Dann bekommst du nur eine "dumme" Antwort. :rolleyes: Nicht fragen einfach machen!
     
  6. NFS

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    AW: Entscheidung im Kabelstreit vertagt

    Was heißt hier "die"? Zur Hauptstation wird alles digital zugeführt!
     
  7. Bernd Wurmer

    Bernd Wurmer Guest

    Wenn KD meine 18,90 Euro im Monat nicht mehr reichen, um mir eine vollständige Öffentlich-Rechtliche Programm-Palette bieten zu können, dann ist es wohl an der Zeit, diesem Wucher ein Ende zu setzen und doch auf eine gute Sat-Schüssel umzusteigen. Oder wie viel darf´s denn in Zukunft monatlich sein? 20 Euro? Oder 30 Euro? Oder...?
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 6. März 2015
  8. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    AW: Entscheidung im Kabelstreit vertagt

    Die sind auch in HD.
     
  9. Ditmar

    Ditmar Junior Member

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    AW: Entscheidung im Kabelstreit vertagt

    Ja, aber nicht bei Kabel Deutschland. Ich habe ja HD+.
     
  10. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    AW: Entscheidung im Kabelstreit vertagt

    Doch die gibts sehr wohl bei Kabel Deutschland.
    HD+ gibts nur in Netzen die nicht am Glasfaser-Backbone angeschlossen sind. Aber auch dort sind selbst verständlich die ÖR in HD drin. Mit HD+ hat das rein garnichts zu tun!