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Diskussion:Sky-Streit, DVB-T 2, ÖR HD, Einspeisegebühr, Entertain, Internet bei UM

Dieses Thema im Forum "Unitymedia (Kabel BW)" wurde erstellt von billyboy9999, 10. April 2012.

  1. Kritiker

    Kritiker Senior Member

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    AW: Diskussion:Sky-Streit, Monopol, ÖR HD, Einspeisegebühr, Entertain, Internet bei U

    Es gibt einige Städte die den Weihnachtsmarkt bis zum 30.12. verlängert haben. Ja, das stimmt, Weihnachtsmarkt und Schnee ist eine seltene Kombination, die sollte man durchaus nutzen.
     
  2. zyz

    zyz Board Ikone

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    AW: Diskussion:Sky-Streit, Monopol, ÖR HD, Einspeisegebühr, Entertain, Internet bei U

    Eh, nein. Gibt genug Märkte, die noch auf haben:

    Weihnachtsmarkt Termine 2014
     
  3. Sense

    Sense Gold Member

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  4. Larswi

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  5. zyz

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    AW: Diskussion:Sky-Streit, Monopol, ÖR HD, Einspeisegebühr, Entertain, Internet bei U

    Heute an der Hotline hat man wir wieder Stein und Bein geschworen, dass es zwichen Unitymedia-Sky und Sat-Sky keinen Unterschied geben würde. Der CC würde es bei UM ja selber nutzen, es gäbe keinen Unterschied. Unfassbar.
     
  6. ash1

    ash1 Senior Member

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    AW: Diskussion:Sky-Streit, Monopol, ÖR HD, Einspeisegebühr, Entertain, Internet bei U

    Ich sags mal so:An der Hotline ist es wie im Forum hier.Die Bezahlschreiber machen immer Freitags 1500 Feierabend.Ab Montag gibt es dann keine Unterschiede zwischen Sat und Kabel.Schöne Arbeitswoche an alle.

    ash
     
  7. mischobo

    mischobo Lexikon

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    AW: Diskussion:Sky-Streit, Monopol, ÖR HD, Einspeisegebühr, Entertain, Internet bei U

    ... wenn es nach Unitymedia Kabel BW ginge, dann würde man das in etwa wie bei der Schweizer Schwestergesellschaft. Leider machen das die deutschen ÖR nicht mit.

    UPC-Cablecom speist viele deutsche ÖR in HD ein. Refinanziert wird das damit, dass ZDFneo und Phoenix in ein Pay-TV-Paket packt. Desweiteren können upc-cablecom-Kunden die Programme diverse deutschen ÖR-Sender in HD bis zu 30 Stunden zurück anschauen.

    Auch letzteres ist in Deutschland nicht möglich, weil dass die Nutzerzahlen der ÖR-Mediatheken negativ beeinflussen könnte ...
     
  8. berry

    berry Gold Member

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    AW: Diskussion:Sky-Streit, Monopol, ÖR HD, Einspeisegebühr, Entertain, Internet bei U

    Das ist in Deutschland nicht möglich, weil hier die Zuschauer Gebühren für die öffentlich rechtlichen deutschen Programme zahlen, die Schweizer zahlen für die deutschen Programme keine GEZ. Es wäre in Deutschland eine Mehrfachfinanzierung der Zuschauer für die Kabelbetreiber, einmal durch die Kabelgebühren und dann durch die Einspeisegebühren (Geld der ÖR, die auch Einnahmen aus der GEZ sind).
    Ich denke, dass das Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs im Juni auch Auswirkungen auf UnitymediaKabelBW haben wird.
     
  9. mika_van_detta_

    mika_van_detta_ Gold Member

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    AW: Diskussion:Sky-Streit, Monopol, ÖR HD, Einspeisegebühr, Entertain, Internet bei U

    Jedesmal, wenn ich denke "verrückter wird es heute nicht mehr"... Die ÖR HD Sender in ein Pay-TV Paket packen zu wollen und die Kabelkunden in Deutschland somit doppelt löhnen zu lassen. Unfassbar, sollten sie wirklich darüber wirklich nachdenken und auch noch daran glauben dies würde auf Begeisterung stoßen.

    Ich kann dir versichern, da machen außer den ÖR auch die UMKBW-Kunden nicht mit. Zweimal für das gleiche zahlen? Ein garantiertes Erfolgsmodell mit dem jede Kundenzufriedenheits-Studie gewonnen wird, ganz ganz sicher.

    Unitymedia, und plötzlich ist alles so viel besser...
     
    Zuletzt bearbeitet: 4. März 2015
  10. mischobo

    mischobo Lexikon

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    AW: Diskussion:Sky-Streit, Monopol, ÖR HD, Einspeisegebühr, Entertain, Internet bei U

    ... wenn die ÖR keine Einspeiseentgelte zahlen, dürfen allle Kabelkunden doppelt löhnen.
    Als Kompromiss könnte man die gesetzlich bestimmten OR-Sender unverschlüsselt in HD einspeisen. Die gebietsfremden Dritten könnte im Rahmen der HD-Option angeboten werden. Die Umsatzbeteiligung, die sonst die Sender erhalten, dient dann der Refinanzierung der Einspeisung der SD-Sender und der unverschlüsselten HD-Sender. So würden dann auch nur die Kunden zusätzlich belastet, die die Sender unbedingt in HD sehen wollen.

    Wie gesagt, ein Kompromiss.

    @berry

    ... was macht dich so sicher, dass das BGH ein Grundsatzurteil fällt und das Verfahren nicht zurück an die Landgerichte bzw. Oberlandesgerichte verweist?
    Kein Gesetz verbietet es, ÖR-HD-Sender in bestimmten Paketen zu vermarkten?
    Den ÖR ist nur nicht erlaubt, sich aus Aboentgelten zu finanzieren ...