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Einspeiseentgelte: Kabel Deutschland zieht vor Bundesgerichtshof

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 9. Februar 2015.

  1. satfan

    satfan Senior Member

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    AW: Einspeiseentgelte: Kabel Deutschland zieht vor Bundesgerichtshof

    das ging vielen auf dem lande genauso , von den 3 Tv kamen manchmal nur 2 oder 1.

    Gez war dennoch fällig .

    Das Ganze Land ist über Satellit abgedeckt 99 % .
    Sogar Der kabelanbieter kann es nutzen
    Freie auswahl DVBT oder VDSL Astra und mehr .


    Kabel ist der pure Luxus , aber es war der post damals wie Tv sat und Kopernikus Asta hatte eben mehr und war Günstiger .

    Ich denke wenn müste man dort ansetzen sobald ihr mit Astra begründet das ARD und ZDF auch kabel zahlen Müssen .

    Astra unterliegt ja wie mir einige hier bestätigten nicht der must carry Regelung .
    Die galt für die post und wurde an kabel Deutschland mitverkauft oder nicht das ist die eigentliche frage meiner Meinung nach
     
    Zuletzt bearbeitet: 10. Februar 2015
  2. Watchman

    Watchman Senior Member

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    AW: Einspeiseentgelte: Kabel Deutschland zieht vor Bundesgerichtshof

    Er kann jetzt nicht mehr antworten - nach 20.00 Uhr wird das Internet in der Anstalt abgeschaltet. Morgen geht es weiter mit zittrigen Händen an der Tastatur.
     
  3. chrissaso780

    chrissaso780 Wasserfall

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    AW: Einspeiseentgelte: Kabel Deutschland zieht vor Bundesgerichtshof

    Astra ist nur ein Zulieferer.
    Derjenige der die Sat Schüssel besitzt ist der KNB.
    Je nach Größe Unterliegt dieser dann auch der Must Carry Regelung.
    Je nach Größe kommen dann auch noch GEMA und VG Media gebühren hinzu.

    Da die meisten Häuser zu klein sind lässt man davon ab.
    Der Verwaltungsaufwand wäre größer als die Einnahme.
     
  4. OneOfNine

    OneOfNine Senior Member

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    AW: Einspeiseentgelte: Kabel Deutschland zieht vor Bundesgerichtshof

    erstaunlich wie die Meinungen zu diesem Thema auseinander gehen.
     
  5. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    AW: Einspeiseentgelte: Kabel Deutschland zieht vor Bundesgerichtshof

    Nein der hat sich für die Wohnung bewust so entschieden! Andere Wohnungen sind logischerweise deutlich teurer.
     
  6. mischobo

    mischobo Lexikon

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    AW: Einspeiseentgelte: Kabel Deutschland zieht vor Bundesgerichtshof

    ... konkrete programmbezogene Must-Carry-Regelungen sind i.d.R. nur dann erlaubt, wenn die Nachfrage nach analogen Übertragungskapazitäten größer ist als das Angebot.

    Digital müssen die Kabelanbieter digitale Übertragungskapazitäten bis zu einem Umfang von einem Drittel der Gesamtkapazitäten für gesetzliche bestimmte Programme vorhalten. Neben gebührenfinanzierten Programmen der ÖR sind das noch kommerzielle Programme mit Regionalfenster, im jeweiligen Bundesland zugelassene Regional- und Lokalprogramme sowie Bürgerfunk wie z.B. offene Kanäle.

    Aber die Kabelanbieter müssen die Kapazitäen vorhalten, sprich, muss entsprechende Programme bei der Belegung der Kapazitäten vorrangig berücksichtigten.
    Damit die Programme aber auch wirklich eingespeist werden können, verlangen die Landesmedienanstalten, dass die Sender und die Kabelanbieter einen Einspeisevertrag abschliessen. Die Ausgestaltung der Entgelte regelt RStV §52d, der auch auf die Bestimmtungen des Telekommunikationsgesetzes verweist ...
     
  7. chrissaso780

    chrissaso780 Wasserfall

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    AW: Einspeiseentgelte: Kabel Deutschland zieht vor Bundesgerichtshof

    Ich glaube nicht das KD als Sieger aus der Klage beim Bundesgerichthof hervor geht.

    Die ÖR haben die Verträge gekündigt und somit sind die auch nicht Vertraglich Verpflichtet Zahlungen zuleisten.

    Die ÖR haben Natürlich auch kein Leistungsanspruch mehr.

    Kann auch nicht mein Handy Vertrag Kündigen und trotzdem weiter darüber Telefonieren. Das Funktioniert nicht.

    Der KNB kann eine andere Auffassung darüber haben wie die Perfekte Sender Zusammensetzung auszusehen hat.

    Die ÖR die ihre Sender natürlich für die Besten Sender der ganzen Galaxie halten sind schnell beleidigt wenn einer anderer Meinung ist.

    Schnell auch Klagen wenn ein Sender zuviel ausgespeist werden.

    Ich glaube auch nicht das diese Must Carry Regelung mit unseren Grundgesetz vereinbar ist.

    Klar muss der Staat darüber Wachen das ein KNB nicht nur zb. Shoppingsender seinen Kunden zur Verfügung stellt. Muss das über eine Liste von Sender erfolgen um das Sicherzustellen?

    Mit der breiten Palette von Sender die wir in Deutschland haben kann man eine Ausgewogene Einspeisung auch ohne ÖR Sender hinbekommen.
     
  8. StefanG

    StefanG Wasserfall

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    AW: Einspeiseentgelte: Kabel Deutschland zieht vor Bundesgerichtshof

    Das wäre nur der Fall, wenn jedes Bit beim Kabelzuseher so ankommt, wie die ÖR es aussenden.

    Da gerade die KDG die ÖR Qualität runterrechnet, ist es bei weitem keine Primärsendung mehr, sondern eine Schummelweitersendung.
     
    Zuletzt bearbeitet: 10. Februar 2015
  9. StefanG

    StefanG Wasserfall

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    AW: Einspeiseentgelte: Kabel Deutschland zieht vor Bundesgerichtshof

    Sehr gut weitergedacht...

    Das ganze wird dadurch gerechter. :winken:

    Warum sollte die Omi, die nicht Zwangsverkabelt ist und einen DVB-T FS-Empfänger zuHause hat, bis zum Sanknimmerleinstag an der Supermarktkasse irgendwelche Kabel Einspeisegebühren mitfinanzieren?
     
  10. Dr Feeds

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    AW: Einspeiseentgelte: Kabel Deutschland zieht vor Bundesgerichtshof

    Die benehmen sich wie im Kindergarten. Kabel Deutschland soll sich lieber um den Ausbau des Kabelanschlusses kümmern. Es gibt viele TV-Sender, die man nicht empfangen kann, aber man muss trotzdem den vollen Preis bezahlen. Für mich ist das Betrug. Die Sender wie ARD und ZDF, da hat Kabel Deutschland die Bandbreite herunter gedrückt. Das ist bei allen Kabelnetzbetreibern so. Das sind alles Abzocker.