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Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Eike, 27. November 2014.

Status des Themas:
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  1. crazytv

    crazytv Talk-König

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Das scheint bei mir der Fall zu sein, seit Wochen lese oder höre ich beim Thema AGB von Sky nichts mehr. Mir wurde lediglich mein Widerruf der AGB bestätigt. V14 ohne irgendwas im Bestand. Seit die Webseite von next.sky.de wieder auf sky.de zurückgestellt wurde, kann ich aber meine Abo-Daten nicht einsehen. Vermutlich ist deren Datenbank gecrasht, wissen nö.
     
  2. kjz1

    kjz1 Gold Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Meine Vermutung: Sky akzeptiert 'aus Kulanz ohne Anerkennung einer Rechtspflicht' die fristlose Kündigung.
     
  3. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Die Sache ist ganz einfach. Sky schaltet zum Tag X das ECM-Pairing frei und dann nützt auch keine ungepairte Humax- oder Vodafone-Kiste mehr was. Wer dann perdu keinen Sky-Receiver oder CI+-Modul annehmen will, hat halt Pech. Muss er halt weiterbezahlen, ohne das seine Kiste in der Lage ist, das Programm zu entschlüsseln. Ohne Pairing ist die Kiste dann eben ab dem Datum faktisch veralteter Technik-Schrott. Nichts ist für die Ewigkeit. Nirgendwo hat Sky die Garantie abgegeben, dass die eigene Technik bis zum sankt Nimmerleintag funktioniert. Nur für den Tag des Aboabschluss garantieren die das.

    Wer jetzt noch mit dem Gedanken spielt, sich tatsächlich noch einen ollen Humax oder ne Vodafonekiste zu kaufen, in der Hoffnung, Pairing zu verhindern, schmeißt sein Geld sinnlos zum Fester raus.
     
  4. n0NAMe

    n0NAMe Platin Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Nachdem mir Sky den sch... Receiver aufgedrückt hat und ich aus verschiedenen Gründen keine Lust habe, mich mit denen auseinander zu setzen, wird Sky Ende nächsten Jahres nach knapp 24 Jahren einen Kunden dauerhaft verlieren, denn ich lasse mich nicht von denen verarschen.

    Besonders die Art und Weise, über die ja hier in aller Breite geschrieben wurde, verärgert mich. Wenn Sky meint, dass deren Hardware so zukunftsweisend sei, kann ich dies nach 2 monatiger Nutzung leider überhaupt nicht feststellen. Selbst mein 5 Jahre alter Topfield hat in den für mich wichtigen Kategorien (Bildqualität, Umschaltzeiten, Bedienkomfort, EPG, Aufnahmen) besser abgeschnitten. Leider werden vermutlich Gleichgültige und Süchtige bei Sky bleiben, so dass Sky mit ihrem Gebaren durchkommen wird. Aber ohne mich und das reicht mir persönlich.

    Gruß

    n0NAMe
     
  5. waldschrat54

    waldschrat54 Guest

    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Ist es eigentlich Zufall, dass zur Zeit die Kontaktseite im Kundencenter nicht funktioniert? Ich würde gerne die AGB ablehnen. :)
     
  6. TheMatrix

    TheMatrix Platin Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Wozu die Frage, wenn es doch dort steht:

    :D warum auch immer :D
     
  7. ltenzer

    ltenzer Senior Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Sofern Sky sein Vorgehen durch saubere Verträge mit allen Kunden legitimiert hat, spricht da nichts gegen. Aber vorher ist es halt mutmaßlich nicht bei jedem Kunden zulässig. Möglicherweise ist für Sky auch die rechtlich saubere Durchführung zweitrangig und man kalkuliert ein paar gerichtliche und außergerichtliche Einigungskosten mit ein. Um bei allen Kunden eine rechtliche nicht angreifbare Grundlage für Zwangshardware zu schaffen, würde vermutlich noch einiges an Zeit vergehen.


    Das mit dem "Tag des Aboabschlusses" musst Du mir aber mal erklären. Wo soll das stehen? Wenn ich ne Fernsehzeitung abonniere, können die auch nicht ohne meine Zustimmung nach der ersten Ausgabe entscheiden, mir davon zukünftig die chinesische Ausgabe zu schicken .... Wesentliche Änderungen am Inhalt eines Abonnementvertrages vorzunehmen, darf man das einseitig?
     
  8. Eifelquelle

    Eifelquelle Moderator Premium

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Mal ein blöde Frage und dann bin ich als Mod hier auch sofort wieder raus:

    Gibt es eigentlich nicht NDS Receiver die vom Hersteller tatsächlich als "Geeignet für Sky" verkauft werden?

    Ich habe jetzt ziemlich lange gesucht, aber kein einziges Gerät gefunden, dass kein NDS Receiver mit Pairingmöglichkeit ist.

    Sind alles alte "Geeignet für Premiere" Receiver, die schon lange nicht mehr produziert werden. Hätten wir es in diesem Fall nicht eher mit einer Gewährleistung des Herstellers des Receivers (oder des Händlers) zu tun? Der Kunde kauft ja seiner Hardware selber und es ist der Hersteller der die Eigenschaft im Zeitraum der Gewährleistung garantieren muss, denn er hat das Gerät ja hergestellt.

    Nur als kleiner Denkanstoß.
     
  9. TheMatrix

    TheMatrix Platin Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Anderer Gedankenanstoß:

    Garantie von 1 bis 24 Monate oder länger -> Hersteller -> da alle Geräte am Markt nicht mehr vermarktet werden durch diese da: "End of Life"-> :D -> für die Katz *gg*

    Gewährleistung -> Händler -> Konsument/Kunde -> dazu gibt es verschiedene Richtlinen laut dem Gesetz in DE : Gebrauchtware/Neuware die Verkauft werden zwischen Händler und Kunden

    Und ernsthaft, kein Händler gewährleistet mehr genau diese Funktion bei Übergabe des Produktes, nicht ohne Grund wurden die "Wundermodule" ohne Software ausgeliefert und der Händler hatte den Support am Hals und musste nach BGH bzw BGB arbeiten XD

    Wenn natürlich ein "schlauer" Fuchs als "gewerblicher" Händler die "Wundermodule" programmiert verkauft hat ist er in der 24 monatigen Pflicht der Nachbesserung, da das Produkt ja bei Kauf funktioniert hat und wieder ein anderes Thema ;-) Also selber Schuld die Händler die dieses ohne "Zusatz" Verkauft haben oder Verkaufen *lol*

    Wenn ich mir die Sache Humax und PDR Icord anschaue http://www.humaxunddu.de/satreceiver/pdr-icord-hd.html, wird es sicher eine Lösung geben von Humax und Sky da diese als "Sky Zertifiziert "noch immer neu zb. Amazon oder Saturn bzw der MSH Gruppe vermarket wird, noch dazu ist das letzte Wort zu diesem "leidigem" Thema Paring ja noch gar nicht ausgesprochen wie es "Technisch vom System" aussieht oder...
     
    Zuletzt bearbeitet: 29. November 2014
  10. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Es geht nicht darum, ein altes Gerät für 40 EUR sich zu kaufen (als Zweitgerät und juristische Investition), sondern es geht um rechtliches Gedankenspiel.

    Wer sagt, sky macht einfach und gut ist, also Recht des Stärkeren, dem können natürlich Vertragsinhalte und Gesetze egal sein. Mir geht es darum, wie es ein Richter beurteilt. Dazu mein Ansatz, dass der Kunde mit mehreren zugelassenen Receivern im Haushalt nicht einfach die Abschaltung seiner V14 hinnehmen muss, obwohl er sein Abo pünktlich zahlt. Bei Veränderung der Verschlüsselung kann sky nur die Leihreceiver der Kunden austauschen, nicht deren eigene Hardware.
    Verstoß gegen eigene AGB als Lösung für sky zu bezeichnen ist Anarchie. Dann kann ich auch alles machen, wenn ich Gesetze und Verträge nicht beachten muss.
    Also wenn meine V14 dann nicht mehr funktioniert, werde ich es einklagen, und jetzt geht es um Argumente von sky und mir für den Richter, und die nennst du nicht. "Die machen es einfach so" bringt mich gedanklich auch nicht weiter, was der Richter dann wohl entscheiden würde.
    Pairing selbst ist in den AGB geregelt: mit dem Receiver des Kunden, wie Kunz es selbst ausdrückt. Frage: Welchen Receiver darf ich nutzen? Du sagst, nur den Leihreceiver. Wo liest der Richter das? Der entscheidet.

    Die Vodafone Kiste ist übrigens kein Schrott, sondern laut Vertrag mit Vodafone für Sky nutzbar. Die Frage ist daher hier nicht die Hardware, sondern die Pflicht zum Pairing eines Kunden, der bisher drei Vodafone TV Center im Haushalt abwechselnd nutzt. Muss also Sky seine eigenen Regeln zum Pairing beachten oder ist das BGB ausgehebelt und es gilt lex Sullivan?

    Und was bei Vertragsschluss gilt, kann nur gemäß AGB/Vertrag geändert werden oder mit Zustimmung des Kunden. Wo steht da etwas zur Pflicht, den Leihreceiver zu nutzen? Pairing kann sky doch machen, aber nur nach seinen eigenen Regeln. Wegen einer Regelung zur Nutzung der Smartcard ändert sich nicht das Recht zur Nutzung eigener Hardware, denn die ist vertraglich vereinbart, und eine Vertragsänderung muss mit meiner Zustimmung erfolgen oder schon vertraglich vorgesehen sein (nicht um drei Ecken gedacht, sondern unmissverständlich formuliert). Wo?

    Und jede AGB-Klausel muss auch wirksam vereinbart sein und wirksam vor Gericht bestehen. Das Urteil aus Österreich zur Unwirksamkeit von 25 der 26 geprüften damaligen AGB-Klauseln im Jahr 2012 ist ja schon benannt worden...
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 29. November 2014
Status des Themas:
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