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Pairing - AGB, Kündigungen, Technik (2)

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von rorathi, 27. September 2014.

Status des Themas:
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  1. Berliner

    Berliner Lexikon

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik (2)

    kleine Ergänzung ;)
     
  2. Silvercirclesrf

    Silvercirclesrf Silber Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik (2)

    Einfach so nicht zahlen, halte ich persönlich auch für den eher falschen weg.
    Dann sollte man entweder seine Rechtsschutzversicherung dazu befragen.
    Oder eine Monatsgebühr die man Sky nicht zahlen möchte zur VZ bringen.
    Wenn Sky die Leistung eingestellt hat und man dadurch seine Gebühren zurückfordern kann, sollte man das sammt Zinsen auch tun.
    Einem Dauerschuldverhältniss auch wenn sich SKY falsch verhält, gleiches mit gleichem zu vergelten ist imo nicht so tolle.

    Das Problem ist ja, Sky erkennt die Kündigungen regelmäßig nicht an.
    Schickt dann Mahnungen und Mahnbescheide.

    Wenn man sich sicher ist, das die Gebühren zu unrecht erhoben wurden.
    Dann kann man im Übrigen auch, sollte man einen Mahnbescheid erhalten, selbst die Gerichtskosten einzahlen.
    Das sind dann nochmal ca etwas über 40€ wenn ich mich nicht irre.
    Auch dann, wird der Mahnbescheid in ein Strittiges verfahren umgewandelt.
    Dann MUSS SKY erst einmal beweisen das die Forderungen rechtmäßig waren.
    So kann sich ein Mahnbescheid auch mal ganz schnell nach hinten um drehen sollten die Forderungen unberechtigt sein.

    Aber auch hier, sollte jeder wissen was er macht und das Recht haben und Recht bekommen nicht identisch sind.
     
    Zuletzt bearbeitet: 8. Oktober 2014
  3. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik (2)

    Kleine Ergänzung ;)
     
  4. Poffel

    Poffel Senior Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik (2)

    kleine Ergänzung ;)
     
  5. Poffel

    Poffel Senior Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik (2)

    Boah, Zeitgleich!
     
  6. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik (2)

    Zahlung unter Vorbehalt ist eine gute Vorgehensweise, habe ich auch hier schon mal empfohlen; im Begleitschreiben den Vorbehalt gegenüber Sky aussprechen und nochmals mit Verweis auf die fristlose (hilfsweise ordentliche) Kündigung begründen.
    Und ja, eine Feststellungsklage ist notwendig, ich warte ja schon zwei Wochen auf meine V14, um es mal durchzuziehen mit Sky, aber Sky traut sich nicht...
     
  7. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik (2)

    Zwei Doofe, ein Gedanke!
     
  8. AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik (2)

    "Einfach so nicht zahlen" trifft es ja nicht.

    Vorher hat man natürlich außerordentlich gekündigt. Und Sky akzeptiert die Kündigung nicht.

    Im Rahmen des Prozesses würde dann geklärt werden, ob der Kunde rechtmäßig außerordentlich gekündigt hat. Und ich bin sicher, dass Sky an einer gerichtlichen Überprüfung dieser Frage eher nicht interessiert ist.

    Hier wird immer wieder relativ glaubhaft geschrieben, dass Sky bei Schreiben von Rechtsanwälten einknickt.

    Und wenn ich denen schreibe, wird der Textautomat angeschmissen. Da fühle ich mich als Kunde einigermaßen verarscht.

    Ich habe keine Lust, mein Geld einem Anwalt oder der Verbraucherzentrale zu zahlen, die dann auf ihrem Briefpapier das schreiben, was ich den Abzockern auch schon geschrieben habe.

    Insofern ist die außerordentliche Kündigung und die Einstellung der Zahlung der einzige Weg, mit dem ich mich gegen Sky behaupten kann. Ist für mich der geringste Aufwand und ich komme zum Ziel. Nämlich diesen Abzockern keinen Cent mehr zu bezahlen.
     
  9. eksim

    eksim Silber Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik (2)

    Sky wird nicht vor's Gericht ziehen und einen Präzedenzfall erwirken der nicht in Ihrem Sinne ist.
    Wie war das noch mit dem Teufel und dem Weihwasser.

    Gruß an alle Experten und Insider. Moin Moin :cool:
     
  10. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik (2)

    Wichtig halt, der ersten Mahnung von Sky nochmals entgegenzutreten, rechtliche Klärung zu fordern, und bei gerichtlichem Mahnbescheid fristgerecht zu widersprechen, aber das nur für alle anderen, die vielleicht zufällig mitlesen.
     
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