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Pairing - AGB, Kündigungen, Technik (2)

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von rorathi, 27. September 2014.

Status des Themas:
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  1. Vanadium Nickel

    Vanadium Nickel Senior Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Hier liegst Du jetzt nicht ganz richtig. Ich habe Ende August erreicht, dass ich keinen Receiver bekomme.
     
  2. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik (2)

    In den neuen AGB von Sky Austria heißt es ab 01.10.2014:


    1.5 Änderung des Verschlüsselungssystems
    1.5.1 Sky ist berechtigt, das Verschlüsselungssystem jederzeit zu ändern, sofern eine solche Änderung für den Abonnenten zumutbar ist, weil sie geringfügig und sachlich gerechtfertigt ist. ...


    1.5.2 Falls eine Änderung des Verschlüsselungssystems gemäß Pkt. 1.5.1 erfolgt, ist Sky berechtigt, die dem Abonnenten überlassene Smartcard und/oder die geliehenen Empfangsgeräte auszutauschen, sofern die Änderung des Verschlüsselungssystems dies notwendig macht.

    http://www.sky.at/web/redaktion/download/AGB_A_DV.pdf


    So eindeutig ist es also vorher nicht gewesen, das Verschlüsselungssystem im laufenden Vertrag zu ändern. Eine sachliche Rechtfertigung für die Abschaltung meiner S02 im April 2014 bei Weiterverwendung der Nagravison bis 12/2015 nach Ende meines Vertrags vermag ich nicht zu erkennen, auch keine geringfügige Änderung, denn mehr als beim Umstieg von Nagra auf NDS kann sich bzgl. SC und Hardware kaum ändern.

    Daher ist es eben nicht dem Kunden zumutbar, was Sky da abzieht seit 02/2014. Da dies die neuen AGB in Österreich sind (wo man immer noch Sky komplett ohne Receiver buchen kann!), ist Sky wohl selbstkritisch genug, sich mit Anwälten oder Verbraucherschutz nicht zu sehr anzulegen.

    Also mehr Mut!
     
  3. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik (2)

    Weiter aus den nagelneuen AGB aus Österreich unter 2.1.1:

    "Weiters obliegt es dem Abonnenten, das zum Programmempfang zugelassene und kompatible Endgerät (z.B. Leih-Receiver) sowie das kompatible Empfangsgerät (z.B. Fernsehgerät) bereitzustellen."

    Also ist der Leihreceiver nur eine von mehreren Varianten, Sky zu empfangen. Eine Pflicht zum Leihreceiver widerspricht dieser AGB-Klausel.

    edit: Übrigens eine Verwechslung der Begriffe Endgerät und Empfangsgerät, auch im Vergleich zu den deutschen Sky-AGB, aber auch egal...

    9.4 Klarstellend wird festgehalten, dass Sky abweichend von den Pkt. 9.1. und 9.2 gemäß § 25 Abs 3 TKG berechtigt ist, ihre AGB und Entgeltbestimmungen zu ändern. § 25 Abs. 3 TKG bleibt von den Pkt. 9.1 und 9.2 unberührt. Im Falle von nicht ausschließlich begünstigenden Änderungen wird deren wesentlicher Inhalt dem Abonnenten mittels geson- dertem Schreiben mindestens ein Monat vor In-Kraft-Treten der Änderung in schriftlicher Form mitgeteilt. Gleichzeitig wird der Abonnent von Sky auf den Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens der Änderungen sowie darauf, dass er berechtigt ist, den Vertrag bis zu diesem Zeitpunkt kostenlos zu kündigen, hingewiesen.

    Also § 9.4 ist auch interessant, aber in meinen Augen alles andere als klar formuliert, auch wenn das einleitende Wort etwas anderes suggerieren möchte.
    Aber ein Sonderkündigungsrecht bei neuen, belastenden AGB ist wohl gemeint.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 2. Oktober 2014
  4. Lonestar

    Lonestar Senior Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik (2)

    "Also ist der Leihreceiver nur eine von mehreren Varianten, Sky zu empfangen. Eine Pflicht zum Leihreceiver widerspricht dieser AGB-Klausel."

    In Österreich kann man aber doch auch das Sky CI+ Modul bekommen, oder.

    Vielleicht fällt das Modul auch unter "kompatible Endgerät (z.B. Leih-Receiver)"
     
  5. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik (2)

    Das Sky-Modul ist sowieso in den AGB als Ersatz für den Leihreceiver benannt.
    AGB sind immer günstig für den Verbraucher auszulegen. Im Ergebnis keine klare Regelung, die den Verbraucher vermuten lässt, der Leihreceiver sei Pflicht.


    1.3.1 Soweit vorrätig kann der Abonnent statt des unter Pkt. 1.2.4 genannten Leih-Receivers während der Dauer seines Abonnementvertrages von Sky bis zur Beendigung seines Vertrags ein CI Plus-Modul leihen
     
  6. Donauman

    Donauman Junior Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik (2)

    Ich schätze Deine Beiträge hier durchaus, verstehe aber trotzdem nicht warum Du so extrem den rechtlichen Aspekt in den Vordergrund bringst. Egal in welcher Konstellation, es geht effektiv in der Regel um Restlaufzeiten und eher geringe Streitwerte. Alles in jedem Fall in einem pekuniären Bereich der entweder einen eigenen Anwat müde lächeln lässt bzw. sky geht justizablen Urteilen in jedem bekannten Fall aus dem Weg. Diese Schiene bringt also maximal einen Zeitgewinn von ein paar Monaten.
    Ich kann Deine persönlichen Beweggründe durchaus nachvollziehen, Du solltest bei Deinen Tipps und Empfehlungen aber trotzdem bedenken und vll auch erwähnen dass es andere Vorraussetzungen und Bedindlichkeiten gibt. So wie Du hier oft argumentierst, könnte der eine oder andere Newbie hier durchaus den Eindruck gewinnen, es gebe einen realistischen Rechtsweg seine 'Anprüche' durchzusetzen, das stimmt so aber einfach nicht...
     
  7. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik (2)

    Alle Aspekte sind interessant, aber mit Verbraucherschutz/Anwalt muss erst einmal sichergestellt werden, dass Pairing nicht die nächsten zwei Jahre für alle aktiviert werden darf.
    Wer jetzt zwei Jahre Vertrag hat mit eigener Technik, dem kann Sky nichts reinpfuschen.
    Und mein Vertrag kann sich auch entsprechend nach alten AGB verlängern, wenn Sky ihn nicht kündigt.

    So haben die technischen Experten die Zeit, alternative Lösungen zu entwickeln.

    Wer jetzt zum Verbraucherschutz oder Anwalt geht, kann Pairing vermeiden bis Ende seines Vertrags, nicht paar Monate, sondern tw. Jahre. Ob sich das Ganze dann irgendwann noch lohnt für Sky, ist möglicherweise abzuwarten.

    Sollte Sky meine V14 paaren, geb ich Sky eine kurze Frist, dann beantrage ich einstweilige Verfügung gegen die Abschaltung meiner V14 - und den Richter interessieren rechtliche Argumente. Alle wichtigen Entscheidungen in Deutschland fällen die Gerichte.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 2. Oktober 2014
  8. mabuse205

    mabuse205 Senior Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik (2)

    Auch auf die Gefahr hin, dass ich den ein oder anderen nerve (man möge mir verzeihen aufgrund meiner technischen Beschränktheit...):
    Warum wird das Thema Unibox Eco+ hier immer nur am Rande erwähnt?
    Der Test von Satvision klingt doch phantastisch.
    Dass hier aber nicht "auf den Zug" aufgesprungen wird und die Kommentare seeehr verhalten sind, muss ja aber einen Grund haben.
    Ist dieses "Agonis-Image" nicht einschätzbar? Kann das ein temporäres Phänomen sein?
    Kann mir das jemand ganz simpel erklären (ich will jetzt nicht sagen wie einem Blinden die Farbe...;) ).
    Für mich als Laie klingt das sehr interessant und ich würde auch das Geld (die 170 € plus Festplatte) und die Zeit ( fürs "Schlaumachen" und Installieren) dafür investieren.
    Wenn sich Satvision da viel zu weit aus dem Fenster lehnt (und das als Aufmacher auf der Titelseite ) dann wäre das für mich unseriös und nur einem guten Verkauf geschuldet.
     
  9. Fitzgerald

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik (2)

    Siehe 681. Aufgrund eines technischen Fehlers stand dieser Beitrag vorübergehend doppelt im Forum. Dafür entschuldige ich mich.

    Ich wünsche allen Pairing-Verweigerern und Ex-Sky-Kunden einen schönen Feiertag. :winken:
     
    Zuletzt bearbeitet: 2. Oktober 2014
  10. fredman

    fredman Senior Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik (2)

    Das kommt auf die Ansprüche an.

    Einen Anspruch auf dauerhaften Empfang mit eigener Hardware hat man nicht. Wohl aber für die Vertragslaufzeit, wenn dieser Vertrag auf Grundlage eigener Hardware abgeschlossen wurde.

    Ob Sky sich mit dem Receiverzwang durchsetzen kann, ist eine Entscheidung der Kartellbehörde und eventueller gesetzgeberischer Anpassungen.
     
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