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Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Eike, 25. Juli 2014.

Status des Themas:
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  1. Poffel

    Poffel Senior Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    @Marc, welche Referenz kann man beim eigenen lokalen Verbraucherschutz anführen, damit das Pferd nicht ständig von Neuem gezäumt werden muss?

    Ggf. per PN
     
  2. eddi40

    eddi40 Guest

    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    @Marc Superklasse Danke !!! Also die Chancen stehen gut das Sky doch einlenken muss. Daher kann ich auch nur sagen, die Betroffenen ab zum Verbraucherschutz. Je mehr das tun desto mehr bringt sich auch der Verbraucherschutz ein. Zeigen wirs Sky "SO GEHTS NICHT" !!!!
     
  3. Nappi16

    Nappi16 Talk-König

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Einlenken ist relativ :winken:.
    Denn in wie Fern ? Es gibt ja nur zwei Möglichkeiten. Sky lässt alles so weiterlaufen wie es war (was zum Teil nicht möglich scheint wenn Nagra wirklich abgeschaltet wird) oder Sky räumt ein Außerordentliches Kündigungsrecht ein.


    Und beim Thema Nagra, wird's eher um die Option Kündigen gehen.


    Was das Pairing angeht, WENN Sky hier wirklich mal was offizielles bekommt vom Verbraucherschutz o.ä. Dann ist das ganze in zwei Jahren eh durch. Dann wird bei jeder Vertragsverlängerung auf die neuen AGB verwiesen und damit sind die dann auch durch.


    Im Prinzip geht's nur darum, lässt Sky die alten Verträge solange unberührt wie es geht, oder drückt man auf teufel komm raus die "neue" Technik durch.
     
  4. Eike

    Eike von Repgow Premium

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Hab ich mich auch gefragt.
     
  5. eddi40

    eddi40 Guest

    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Das ist klar...drum schrieb ich Betroffene Abonennten. Also im laufenden Vertrag. Das Sky das Pairing durchdrückt ist klar. :winken:
     
  6. Fitzgerald

    Fitzgerald Board Ikone

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Auch von mir ein herzliches Dankeschön an MarcBush. Das ist ja großartig, was du heute geleistet hast. :love:

    Ich fasse mal den wesentlichen Punkt zusammen:

    Die VSZ MVP ist - genau wie ich - der Meinung, dass Sky Deutschland denjenigen Bestandskunden, die bisher "für Sky geeignete" Kaufgeräte benutzen, keine Leihgeräte aufzwingen kann. Wesentliches Hindernis ist, dass Sky den Verbraucher nicht vollständig von sämtlichen Kosten und Lasten des neuen Receivers freistellt, sondern dass mithin ein Gefahrenübergang auf den Kunden erfolgt. Das ist dem Kunden nicht zuzumuten. Ein weiteres Hindernis ist, dass der neue Leihreceiver Mitbewerber aussperrt, weil er keine CI-Module anderer Anbietet "frißt". Demgegenüber hat der legendäre Humax HD 1000 2 CI-Schächte und kann zusätzlich noch die Angebote der Mitbewerber entschlüsseln, sei es jetzt ein harmloser Musiksender wie VH1 oder ein Hardcore Pornokonal auf Hot Bird. Da Sky selbst Anbieter von Erotik-Videos für Erwachsene ist, ist dieser hardware-mäßige Eingriff in den Wettbewerb nicht unbedenklich.

    Habe ich das soweit richtig verstanden?

    Das ist übrigens das, was Power-User Teoha schon vor über drei Monaten heraus gestellt hat.

    Wenn der Kunde aber nicht verpflichtet ist, den Leihreceiver anzunehmen, dann handelt Sky eindeutig vertragswidrig, wenn sie die bisherige Smart Card des Kunden sperren und damit mutwillig eine Unterbrechung der Programmversorgung herbeiführen.

    Der gesperrte Kunde hat das Recht, nach 12 Tagen Programm-Unterbrechung fristlos zu kündigen.

    Es bleibt also bei meinem 7-Punkte-Plan:

    1. Leihreceiver ablehnen - diese Schrottkiste kommt mir nicht ins Haus.
    2. Sperre abwarten
    3. Abmahnung schreiben
    4. fristlos kündigen
    5. Zahlungen einstellen
    6. Nervenkrieg mit Sky aushalten
    7. Nie wieder Sky!

    Wichtig: dieser Plan gilt nur für Leute, die
    a) noch nie einen Leihreceiver hatten und
    b) im Streitfall beweisen können, dass sie entweder tatsächlich ein NDS-fähiges "geeignet für Sky" Kaufgerät zuhause habe oder ernsthaft gewillt waren, sich ein solches auf dem freien Markt zu kaufen.

    Allein gestern haben sich 2 Leute gemeldet, die gestern neu gesperrt wurden.

    Die Sperrung ist ein massiver Eingriff in das Vertragsverhältnis - das geht gar nicht.

    Mich würde noch interessieren: in welchem Umfang ist Sky dem gesperrten User schadensersatzpflichtig? Muss Sky die Anwaltskosten des geschädigten Kunden ersetzen? Was muss man tun, um Sky zur Übernahme der Anwaltskosten zu zwingen?
     
    Zuletzt bearbeitet: 24. September 2014
  7. Tigerle

    Tigerle Silber Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    @Marc:
    Was sagt der Herr W. denn zum Kontrahierungszwang, den Sky gerne für Kunden ohne Leihreceiver herstellen möchte?
    Also weil man ja schon die Smartcard geliehen hätte bestünde schon ein Leihvertrag und deswegen ändere auch die kostenlose Leihe eines Receivers nichts am Vertrag und der Kunde wäre deshalb gezwungen, dieses zusätzliche Leihverhältnis zu akzeptieren?

    Hat er sich kugelig gelacht? :)
     
    Zuletzt bearbeitet: 24. September 2014
  8. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Er fand es abwegig, und lächeln musste er auch.
     
  9. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Verbraucherschutz in Rostock, Strandstr. 98, Herr Wins
     
  10. cypher242

    cypher242 Junior Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    …Es geht munter weiter…

    Bei Sky scheint man derzeit wirklich etwas überfordert zu sein. Nachdem ich zum 30.09.2014 erfolgreich und fristgerecht gekündigt hatte hat man mir ja am Samstag ungefragt den Vertrag um ein weiteres Jahr verlängert. Dem habe ich am Montag widersprochen bzw. widerrufen. Heute bekomme ich das bekannte Schreiben „Ihre Technik“ – „Im Rahmen der technischen Umstellung können wir Ihnen kein Sonderkündigungsrecht einräumen“. Ich glaube es hakt – ich habe bereits gekündigt und so soll es auch bleiben, lasst mich mit eurem Technik quatsch in Ruhe.
     
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