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Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Eike, 25. Juli 2014.

Status des Themas:
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  1. MarcBush

    MarcBush Guest

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Genau richtig! Sky muss die Vertrage erst selbst kündigen oder der Kunde kündigt.
    Der gekündigte Vertrag verlängert sich gerade nicht automatisch, logisch.
    Wenn trotz Kündigung (durch Sky oder den Kunden) ein neuer Vertrag zustande kommt, gelten dann die neuen AGB.

    Diese Kündigung von Sky oder dem Kunden unterliegt der selben Frist: 2 Monate vor Vertragende.

    Berliner hatte mehrfach etwas anderes behauptet.

    Wenn ich nicht kündige, und Sky schweigt bis kurz vor Vertragende, verlängert sich mein Vertrag zu den bisherigen Bedingungen (Rabatte fallen weg). Will ich Abo erweitern oder bessere Konditionen aushandeln (Rabatt oder Zusatzpaket), wird ein neuer Vertrag geschlossen und es gelten die neuen AGB.

    90 % der Kunden akzeptieren sowieso die neuen AGB durch Schweigen.

    es geht immer nur um die 2 %, die sich verweigern. Da muss Sky neue AGB einführen und diesen Kunden rechtzeitig kündigen.
     
  2. italo74

    italo74 Junior Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Guten Morgen,



    ich erhielt gestern eine Mail mit der Info das ich nicht den neuesten Stand der Technik von Sky nutze und man mir in Kürze eine neue Smartcard sowie einen Leihreceiver zur Verfügung stellen wird. Genau das hatte ich mit Sky besprochen bei meiner Vertragsverlängerung ( vor 8 Wochen ), daß meine jetzige Karte weiterlaufen wird und ich keinen Sky Receiver brauche. Das sei kein Problem alles bleibt beim alten hiess es und jetzt das. Klar ich kenne die Hintergründe auch, aber möchte solange es noch geht mit meinem jetzigen Receiver und der jetzigen Karte schauen. Was kann man unternehmen, um Sky davon abzubringen, mich jetzt schon umzustellen? Ich meine ich hab mal gelesen das einige vom Euch das zunächst mal abgewehrt haben. Kann ich die neue Karte denn noch in meiner VU Duo nutzen?? Oder wird die nur noch mit Leihreceiver laufen??



    Grüsse
     
  3. Yiruma

    Yiruma Platin Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Verwarnst Du Dich eigentlich auch regelmäßig selber?
    Schließlich hältst Du Dich ja nicht an Deine selbst aufgestellten Regeln.

    Und Teoah muss ja schon einen ganzen Berg an Verwarnungen haben:D


    P:S: Ich werde mich natürlich in Zukunft in mehr Zurückhaltung üben;)
     
  4. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Du hast gestern geschrieben, dass er reinschreiben solle, sein Receiver könnte mit beiden Verschlüsselungssysteme ungehen.

    Wenn Du mit Sky erfolgreich über den iCord verhandeln kannst, ist das ja auch in Ordnung. Obwohl du ja nach eigener Aussage einen Panasonic verwendest ;) Du steckst ja auch mitten drin in der Receiver/AGB-Geschichte. Aber du musst immer bedenken, hier lesen ne Menge Leute mit, oft auch still, die nicht so tief in der Materie drinstecken und sich mit solchen Tipps dann in Teufels Küche bringen. Denn Sky kann solche Sätze auch durchaus so werten, dass illegale Softcams eingesetzt werden. In der Regel stellen die sich dann erst recht stur. So ganz ahnungslos sind die dann doch nicht. Und wir alle wissen, dass es hier auch User gibt, die nicht so redegewandt und argumentativ bewaffnet sind wie du. Soll kein Vorwurf sein, ist einfach so, wenn man nicht wirklich mit der Sacher vertraut ist.

    Ich finde deinen Einsatz nach wie vor im Grundsatz gut, aber manchmal überdrehst du einfach ein wenig.

    Mehr wollte ich eigentlich nicht sagen.
     
  5. eddi40

    eddi40 Guest

    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Widerruf / Leihrec nicht annehmen usw...schau bei MarcB in die Signatur http://forum.digitalfernsehen.de/forum/6650525-post2566.html und einfach viel lesen hier....oder die suche benutzen...
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 10. September 2014
  6. Eike

    Eike von Repgow Premium

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik


    Und wenn Du mich dann anmachst kommen noch mal Karten hinterher.
    Dann fällst Du in die Autosperre. Ich kann es dann nicht verhindern, ist das System.
     
  7. EinGast

    EinGast Gold Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Ruf doch mal bei Sky an, vorsichtshalber so 3-5 Mal, damit du ein paar unterschiedliche Antworten bekommts. wegduck

    ;)
     
  8. Berliner

    Berliner Lexikon

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Nein. Weil wir unterschiedliche Aufassungen haben.

    nachfolgend meine Laien-Meinung:

    AGB können jederzeit geändert werden. Das ist schon mal Punkt 1. Die Konsequenzen daraus sind unterschiedliche. AGB sind nebenvertragliche Regelungen und im Normalfall nicht vom Spruch" verlängert sich der Vertrag zu denselben Konditionen" unter "denselben Konditionen" erfasst.
    Sie sind im Prinzip gesonderte Regelungen.

    Deine Argumentation baut mE ein wenig darauf, dass man bei Sky einen unbefristeten Vertrag abschließt, der 1x im Jahr oder alle 2 Jahre 1x irgendwie "besprochen" werden kann...oder auch nicht. Nein. Die Verträge bei Sky haben immer Laufzeiten..entweder 12 Monate oder 24 Monate. Im Zeitpunkt des Ablaufs haben beide Parteien die Möglichkeit, den Vertrag ohne Anwalt oder sonstiges Hickhack sauber zu beenden oder zu ändern.

    Nehmen wir den vermeintlich schweren Fall. Ein Vollpreisler kündigt nicht und der Vertrag läuft weiter, da keine Kündigung ausgesprochen wurde. Sky hat hier die Möglichkeit, die neuen AGB zum Zeitpunkt der Verlängerung zu übersenden, mit dem Hinweis, dass diese ab dem 1. Verlängerungstag gelten. Dies ist rechtmäßig. Der Kunde hat nun 2 Möglichkeiten...er nickt die AGB ab (dazu gehört auch Nicht-Reaktion) oder er widerspricht diesen AGB. Nun hat Sky 2 Möglichkeiten. Erstens...sie belassen es beim Verlängerungsvertrag bei den alten AGB, da der Kunde den neuen widersprochen hat oder....Sky kündigt den Vertrag auf den Zeitpunkt des 1. Verlängerungstages, da die AGB - wenn auch nebenvertraglich - Bestandteil des Hauptvertrages sind und Sky diesen Hauptvertrag nicht ohne Anerkenntnis der neuen AGb fortführen will. Auch dieses ist ein Recht was Sky zusteht. Gleiches gilt für den Fall, dass ein Rabattler entweder einen Anschlussvertrag mit Rabatt aushandelt oder durch Verpennen oder Absicht in Vollpreis rutscht.

    Richtig ist deine Ansicht, dass die alten AGB grundsätzlich weitergelten, wenn der Kunde den neuen widerspricht. Du vergisst aber dabei, dass dann auch Sky Rechte hat, nämlich den Hauptvertrag zu beenden, wenn der Kunde den neuen AGB widerspricht. Seriöse Unternehmen versenden neue AGB mit solch sauberen Texten. Sprich...da steht dann drin, das sind die neuen AGB, gültig ab Tag X. Stimmen sie denen zu, müssen sie nichts unternehmen. Widersprechen sie den neuen AGB, werden wir ihr Vertragsverhältnis zum Tag X auflösen. Das ist meiner Meinung nach 100% sauber.

    Vielleicht habe ich den falschen Eindruck, aber ich glaube dass Du aus dem Widerspruch gegen dei neuen AGB ableitest, dass damit die Sache durch ist und der Kunde nun dauerhaft die alten AGB behält. Das ist eine der zwei Optionen. Ja. Aber Sky kann wie gesagt bei Widerpruch den Vertrag direkt kündigen. Somit bliebe für den Kunden nur übrig, Sky zu verlassen oder den Anschlussvertrag mit den neuen AGB abzuschließen.
     
  9. Teoha

    Teoha Lexikon

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Sorry, aber dann muss Berliner das auch so schreiben. Denn wie er es schrieb, war es definitiv falsch. Und das die Mehrzahl der User/Kunden wie auch immer ein Rabattabo haben, ist möglich, aber irrelevant. Wenn man sich zu AGB-Gültigkeiten äussert, dann muss das "ordentlich" sein und nicht mit der groben Kelle gestrickt.
     
  10. Floddinho

    Floddinho Senior Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Aber ich dachte man muss die neuen AGB doch ausgehändigt bekommen, oder nicht ? Jedenfalls wurde sowas vorher geschrieben. Weil dann hätte ja jeder Rabattler immer die neuen AGB.

    Das bisschen Jura was ich studiert hab war vor der Schuldrechtsreform, daher bin ich da nicht firm und frag nach
     
    Zuletzt bearbeitet: 10. September 2014
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