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Über 80 000 neue Kunden: Sky mit starkem Abonennten-Zuwachs

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 6. August 2014.

  1. Wambologe

    Wambologe Board Ikone

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    AW: Über 80 000 neue Kunden: Sky mit starkem Abonennten-Zuwachs

    Definiere verbieten. Angenommen, du stellst deinen Laptop wöchentlich so auf einen öffentlich Platz wie den Kneipentisch, dass jeder zuschauen kann, der zuschauen will. Dann besteht durchaus die Möglichkeit, dass dich ein Gericht wegen der nicht-genehmigten öffentlichen Vorführung verurteilt. Auch wenn du ihn so hinstellst, dass nur links und rechts einer reinschauen kann, könnte es zu Problemen kommen. Sicher dann, wenn der Ton laut ist. Laut EuGH unterliegen die Hymnen auf jeden Fall dem Urheberrecht und dürfen ohne Erlaubnis nicht öffentlich wiedergegeben werden.

    Du musst das natürlich nicht als verbieten betrachten und weiterhin mit einer öffentlichen Kneipe die Bundesliga schauen. Zum entsprechenden Preis, den ein Gericht dann entscheidet.
     
  2. Schattenmann

    Schattenmann Senior Member

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    AW: Über 80 000 neue Kunden: Sky mit starkem Abonennten-Zuwachs

    Ich denke, das Gericht würde sich eher an den Wirt halten, weil der die öffentliche Vorführung duldet und das müsste er untersagen. Schließlich hat der Wirt das Hausrecht. Aber wenn der nun behauptet, er hat das mit der Übertragung auf dem Laptop gar nicht mitbekommen, dann wird's kompliziert. Auf jeden Fall eine sehr interessante Frage...:D
     
  3. Edelmax

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    AW: Über 80 000 neue Kunden: Sky mit starkem Abonennten-Zuwachs

    Naja, ein wenig einfach. So ein Gericht urteilt ja nicht, weil es ihm gerade in den Sinn kommt, sondern, weil es eine Klage verhandelt muß. Also erstmal muß mih jemand verklagen. Der Kneiper? Warum, wenn ich seine Gäste nicht belästige und rausschmeißen (vom Hausrecht Gebrauch machen) wäre einfacher. Gäste? Warum? Also ein kleiner Sky-Spitzel, der petzen will (und wie will der an meine Adresse kommen!?). Gegen Gesetze verstoße ich nicht, evt. gegen Sky-AGB. Nur sehe ich nicht, gegen welche!? Öffentliches zur Schau stellen? Nö, ich gucke SkyGo, und wenn mir jemand über die Schulter schaut, soll ich dem das verbieten? Lachhaft. Wie soll das aussehen? Schwarzer Vorhangsrahmen wie bei den Kameras vor 100 Jahren? Weltfremd. Ergo: Meiner Ansicht nach eine AGB-Lücke seitens Sky, die man ausnutzen kann, so man will. Und wenn das 4 Leute so machen (geht ja über einen SkyGo-Account) ist man eigentlich ganz gut versorgt und der WLan-Account müßte das auch leisten.
     
  4. Edelmax

    Edelmax Gold Member

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    AW: Über 80 000 neue Kunden: Sky mit starkem Abonennten-Zuwachs

    Wo steht, dass ich SkyGo nicht in Gaststätten nutzen darf!? Es ist ja gerade dazu da, um mobil Sky schauen zu können. Was will mir sky da verbieten? An der Haltestelle auf dem Handy zu schauen, weil mir ein anderer Wartender über die Schulter schauen kann? Wo steht denn, dass mein Kumpel nicht mit schauen kann? Zu Hause kann ich mit meinen Freunden Sky schauen, damit wirbt man. Auf ner Parkbank kann ich mit meinen Freunden über SkyGo schauen, wer will mir das verbieten. Und eine Kneipe ist da nichts anderes, da hat Sky wohl einfach Pech.
    Achja, und wieso muß der Wirt das Schauen verbieten? Das geht den gar nichts an, kennt der meinen Vertrag mit Sky? Kennt der meine Rechte? So nach der Taktik: Hören sie Westradio? - Machen Sie das aus oder ich hole die Stasi?
     
    Zuletzt bearbeitet: 6. August 2014
  5. LucaBrasil

    LucaBrasil Talk-König

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    AW: Über 80 000 neue Kunden: Sky mit starkem Abonennten-Zuwachs

    Der Wirt hat sicher zu stellen, dass es nicht zu einer (unerlaubten) öffentlichen Vorführung kommt. Dafür wird nämlich er zur Rechenschaft gezogen.

    Ob nun über Sky Go oder direkt über TV ist unerheblich.
     
    Zuletzt bearbeitet: 6. August 2014
  6. baer

    baer Talk-König

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    AW: Über 80 000 neue Kunden: Sky mit starkem Abonennten-Zuwachs

    Warum sollten die auch jetzt schon entgegen kommen? Erst mal muss geschaut werden bei sky wie sich die Sache entwickelt und je nach Ergebnis kommen dann die Angebote oder nicht
     
  7. Edelmax

    Edelmax Gold Member

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    AW: Über 80 000 neue Kunden: Sky mit starkem Abonennten-Zuwachs

    Na dann kannst Du mir doch sicherlich die rechtliche Grundlage deiner Aussage liefern!?
    Ich halte mich daran:
    1. Legaldefinition der Öffentlichkeit
    Nach der Legaldefinition des § 15 Abs. 3 ist die Wiedergabe eines Werkes grundsätzlich öffentlich, wenn sie für eine Mehrzahl von Personen bestimmt ist. Für diese Bestimmung gibt es jedoch eine Ausnahme: Eine Vorführung ist dann nicht öffentlich, wenn "der Kreis dieser Personen bestimmt abgegrenzt ist und sie durch gegenseitige Beziehungen zum Veranstalter persönlich untereinander verbunden sind". (§15, Abs. 3. UrhG)


    Wenn die Personen, die mit mir am Tisch sitzen, mir bekannt sind und meine Kumpels sind, was dann!? Wird schwer für Sky!
     
  8. bolero700813

    bolero700813 Wasserfall

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    AW: Über 80 000 neue Kunden: Sky mit starkem Abonennten-Zuwachs

    Das kann man auch auf Sky übertragen: "Wenn Sky nur mit Bundesliga überleben kann, hängt da eindeutig was schief."

    Auch Wenn Sky weiterhin Richtung Erfolg schwimmt, ist das schön für die Verantwortlichen, aber sich an eine einzige Sache so zu klammern, ist immer gefährlich.
     
  9. Wambologe

    Wambologe Board Ikone

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    AW: Über 80 000 neue Kunden: Sky mit starkem Abonennten-Zuwachs

    Also mit den AGB von Sky hat es Null zu tun. Die AGB müssen nichts regeln, was bereits durch allgemeingültige Gesetze geregelt ist, in dem Fall das Urheberrecht. Und da kommt es, wie ich durch meinen Beitrag versuchte anzudeuten, letztlich auf den Einzelfall an.

    Wenn du den Laptop so hinstellst, dass bewusst alle Besucher zuschauen können, kannst du dich wohl schwer mit "ich habe nur für mich selbst Sky Go geschaut" rausreden (und so klang das ursprüngliche Posting). Wenn mal links und rechts einer reinschaut, und das auch insbesondere dir bekannte Personen sind, dann bist du selbst durchaus auf der sicheren Seite - das ist am Ende eine unbedeutende Menge, die auch laut EuGH nicht relevant ist. Schwierig wirds dagegen wiederum, wenn der Ton laut ist (und mit laut ist hier lauter als normal gemeint, nicht das grundsätzliche an sein) Ein Gericht muss im Zweifelsfall prüfen, ob das Absicht war. Wir können hier nicht eine allgemeingültige Grenze ziehen, weil es die nicht gibt.

    Relevant ist zum Beispiel auch die Frage, wie viele Gäste überhaupt in der Kneipe sind, die sich auch tatsächlich dafür interessieren. Aber all das ändert nichts an der grundsätzlichen Möglichkeit, dass dich ein Gericht wegen öffentlicher Aufführung ohne Genehmigung verurteilt, wenn es der Ansicht ist, dass du nicht vorhattest, nur für dich zuschauen. Und ja, in dem Fall müsste ein Sky-Spitzel tätig werden, der vor Gericht sicher auch seine Meinung schildert. Aber auch da können wir nicht über einen allgemeinen Fall urteilen.

    Anstatt da mit nem Laptop hin und her zu tun, würde ich der kleinen Gartenkneipe - ich nehme an, dass das letztlich eine kleine Stammkundschaft bedeutet - wohl eher empfehlen, die Buli privat auf einem Fernseher zu zeigen.

    Übrigens wäre das eine alternative Antwort auf deine Frage "Kann mir eigentlich jemand verbieten, in ner Kneipe über Sky Go und nem 20 Zoll Laptop Buli zu schauen?"
     
    Zuletzt bearbeitet: 6. August 2014
  10. LucaBrasil

    LucaBrasil Talk-König

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    Wozu geht ihr dann in eine Kneipe und damit in einen öffentlich zugänglichen Raum?