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Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Eike, 30. April 2014.

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  1. rx 50

    rx 50 Board Ikone Premium

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    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    Mein Anwalt hat gestern das Schreiben an die abgeschickt. U.a.:
    " Mein Mandant teilt mit , dass er die Zweitkare mt sofortiger Wirkung
    gekündigt hat ( stimmt so nicht sondern zum 30.4.15 , später wurd sie dunkel)
    weil Sie die Beziehung der Rechte aus der Zweitkarte von der Lieferung eines
    Leihreceivers abhängig machen , was diesseits als unzulässig angesehen
    werden müsste. Mein Auftrageber hat durchaus die Möglichkeit , die
    Zweitkarte in einem eigenen Receiver zu benutzen. Sie werden daher
    aufgefordert , entweder die Zweitkarte innerhalb einer Woche zu aktiveren.
    Sollte dies nicht der Fall sein , wird das komplette Vertragswerk mit sofortiger Wirkung gekündigt"
    So , nun werden wir sehen was passiert.
    Für die die es nicht gelesen haben , Vollabo bis 30.4.2015 für 79,06€/Monat.Wenn ich ab Juni die Lastschriften zurückgebe spare ich ne
    Menge Kohle.
     
  2. rx 50

    rx 50 Board Ikone Premium

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    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen


    Habe ich , sogar doppelt.
     
  3. delta9

    delta9 Neuling

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    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    Ist echt ein kompliziertes Thema, hab mir fast alles hier durchgelesen, aber eine Antwort auf folgende Frage nicht gefunden: Vielleicht weiß einer von euch Rat?
    Bin schon seit 8 Jahren fast durchgängig Premier/Sky Kunde, immer mit der gleichen mit S02-Karte. Wenn ich schon nen zertifizierten HD-Receiver habe, z.B. den Philips DSR 9005, muss ich dann wirklich noch den Sky-Leihreceiver annehmen? Der DSR 9005 kann nur Nagra-Karten, hat zwar einen CA-Schacht, aber da gehen auch keine CI+ Module, nur normale CI. Kann ich mit obiger Begründung die Annahme eine Sky-HD+ Receivers oder eines Sky-HD+ Moduls ablehnen? Oder wäre das u.U. ein Grund für eine fristlose Kündigung?
     
  4. tonino85

    tonino85 Foren-Gott

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    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    Nein, da die S02 bald nicht mehr genutzt wird. Du bekommst eine V14 und die läuft nicht mehr in anderen Receivern ausser im Sky Receiver.
     
  5. delta9

    delta9 Neuling

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    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    Aber der Philips DSR 9005 ist ja ein Sky Receiver. Naja, eigentlich ist das ein Premiere Receiver, aber ist ein zertifizierter Receiver, alles korrekt.
     
  6. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    War der Philips ein Leihgerät von Sky, kann Sky das Gerät einfach austauschen.

    Da Nagravision wohl zum Jahresende deaktiviert wird als Verschlüsselungstechnik über SAT, muss Sky Ersatz stellen, also einen neuen Sky-receiver mit V14 Karte.

    Du kannst Annahme des Receivers verweigern, wenn du eigenes Gerät besitzt, das funktioniert: CI+ oder CI - Sat-Receiver mit alternativem Modul. Solange du keinen Sky-NDS-Receiver oder Sky-Modul besitzt, sollte es vorerst kein Pairing geben, aber droht 2015 wohl endgültig.
    Solange V14 nicht gepaart ist, funktioniert sie in alternativen Modulen.
    Weitere Alternative: Sky-CI+ Modul, das mit V14 funktioniert und auch kurzfristig gepairt werden wird (dann Jugendschutz-PIN notwendig und Aufnahmen unmöglich).
     
  7. Nur_leser

    Nur_leser Junior Member

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    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    Hi,

    wenn delta9 einen Kaufreceiver hat, muss er den Leihreceiver von Sky im laufenden Vertrag nicht annehmen. Im Prinzip muss Sky bis zur Kündigung warten oder ihm ein außerordentliches Kündigungsrecht einräumen. Wogegen sich Sky aber vehement sträubt.
     
    Zuletzt bearbeitet: 20. Juni 2014
  8. Tigerle

    Tigerle Silber Member

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    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    Quark! Die V14 läuft auch in anderen Receivern. Und wenn es denn unbedingt ein Premiere/Sky-zertifiziertes Gerät sein muss, so gibt es auch ältere Kauf-Receiver dafür, z.B. den Humax PR-HD 1000.

    Unterschieden werden müssen bei dieser Sky-Harakiri-Aktion zwei Dinge:
    a) die Gestellung eines Leih-Receivers
    b) der Austausch der Smartcard

    a) Wenn man keinen Vertrag mit Sky über einen Leih-Receiver abgeschlossen hat, muss man diesen auch nicht annehmen. Ein Leihvertrag beinhaltet schließlich auch Pflichten, selbst wenn der Receiver kostenlos überlassen wird. Man übernimmt z.B. das Haftungsrisko, und im besonderen Fall von Sky sogar ohne die Höhe dieser Haftung zu kennen. Theoretisch kann Sky den Wert des Receivers nach eigenem Gutdünken frei festlegen.
    Eine Vertragsänderung, die die Hinzunahme eines Leih-Receivers beinhaltet, ist also konsequent abzulehnen. Die Paket-Annahme des Receivers sollte man in jedem Fall verweigern.

    b) Schon schwieriger, da Sky prinzipiell das Recht hat, ihr Verschlüsselungssystem zu ändern, was einen Smartcard-Tausch nötig machen würde.
    Außerdem ist die Smartcard das Eigentum von Sky, die sie jederzeit zurückverlangen können (im Austausch gegen eine neue Smartcard natürlich).
    Problematisch ist das aber im Zusammenhang mit dem Wechsel des Verschlüsselungssystems, sofern man einen eigenen Receiver nutzt. Würde Sky einfach eine S02-Karte gegen einen S03-Nachfolger austauschen, die im vorhandenen Receiver weiterhin funktioniert, dann wäre es keine Frage. Ein Austausch müsste hingenommen werden.
    Beim Wechsel S02 gegen V14 muss der Kunde aber evtl. seinen eigenen Receiver austauschen, was ja zum Nachteil des Kunden ist.
    Hier müsste abgewogen werden, welches Recht schützenswerter ist: das von Sky ihr System abzusichern, oder das des Kunden, der bei Vertragsabschluss bzw. Verlängerung darauf vertrauen konnte, seine Hardware über die Laufzeit nutzen zu können.
    Klar ist es für mich jedoch, solange es keinen technischen Grund für den Smartcard-Tausch gibt, nämlich dann, wenn die alte Verschlüsselung noch gar nicht abgeschaltet ist bzw. in Kürze auch nicht wird.
    Und da Sky weder einen Termin für die Abschaltung der Nagra-Verschlüsselung nennt, noch überhaupt eine Abschaltung offiziell bekannt gegeben hat, haben sie meiner Meinung nach auch nicht das Recht, die S02 gegen V14-Karte auszutauschen, da das den Kunden einseitig stark benachteiligt (neue Hardware muss gekauft werden).
    Und wenn irgendwann ein Nagra-Abschalttermin feststeht, dann müsste der Smartcard-Austausch im zeitlich nahen Zusammenhang zu diesem stehen. Mit anderen Worten: ein Austausch jetzt, wenn die Abschaltung erst in zwei Jahren passieren soll, wäre in meinen Augen auch nicht zulässig.

    Während man bei Punkt a) in jedem Fall ablehnen sollte, muss sich die Frage bei Punkt b) jeder selbst beantworten, ob es sich lohnt, sich hiergegen zu wehren.
     
    Zuletzt bearbeitet: 21. Juni 2014
  9. Fitzgerald

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    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    Mach doch einen Stufenplan:

    Die 1. und wichtigste Frage ist: willst du Sky dauerhaft treu bleiben? Bist du Sky-süchtig? Oder kannst du dir ein Leben ohne Sky vorstellen? Bist du bereit, auf Sky zu verzichten?

    Variante 1: der Sky-Sklave akzeptiert den Leih-Receiver und fügt sich.

    Variante 2: der aufrecht gehende, freiheitsliebende Mensch schickt Sky eine schriftliche Kündigung, am besten per Einschreiben:

    Wenn du für dich geklärt hast, zu welcher Gruppe du gehörst, kannst du dir in einem zweiten Schritt überlegen, wie du weiter vorgehst.

    Willst du kündigen, stellt sich die Frage, ob Sky deine Sonderkündigung akzeptiert oder ob du gemeinsam mit Sky eine Lösung findest, wie du die Restlaufzeit deines Abonnements so angenehm wie möglich gestaltest.

    @Marc: der Philips ist meines Wissens immer ein Kaufgerät. Der wurde nicht verliehen.

    @Tonino: bitte die Leute nicht falsch beraten! Bleib bei deinem Kabel und freu dich, dass du mit dem Pairing ein paar Monate später dran kommst als wir Sat-Kunden! Obwohl UPC mit RTL HD schon seit Monaten was ganz ähnliches macht. Ich traue UPC keine 5 mm weit.

    Richtig ist: Delta 9 hat jetzt ein Kaufgerät und kann damit 100% AGB-konform Sky gucken.

    Sky kann einen langjährigen Bestandskunden mit Kaufgerät nicht zwingen, einen Leihreceiver zu akzeptieren.

    Das ist rechtlich nicht möglich. Und das wissen die Jungs von Sky auch ganz genau.


    Sky kann einen kündigungswilligen S02-Kunden mit Kaufgerät auch nicht zwingen, jetzt und heute eine V14 zu akzeptieren.

    Sky hat kein berechtigtes Interesse, jetzt die S02 Karte weg zu tauschen, weil ja vorläufig weiterhin im Simulcrypt-Verfahren in Nagravision + NDS gesendet wird

    Wer sich als S02 Kunde der V14 Umstellung verweigert, riskiert allerdings, dass er am Tag, wo Nagra tatsächlich auf dem Satelliten abgeschaltet wird, vorübergehend ein schwarzes Bild hat.

    Wenn sein Abo aber ausläuft, bevor die Nagra-Abschaltung erfolgt, würde Sky dem S02 Kunden mit Kaufgerät unnötige Kosten und Mühen verursachen, wenn sie die Fortsetzung des Abonnements für die Restlaufzeit von der Umstellung auf eine V14 Karte abhängig machen würden.

    Eine solche Forderung von Sky sollte meines Erachtens für eine außerordentliche Kündigung reichen.

    Allerdings setzt das voraus, dass der Kunde wirklich kündigen will und entsprechend mit Sky verhandelt.

    In unserem Forum gibt es viele User, die Sky bisher ganz gut fanden und gerne Kunden bleiben würden, wenn bloß das dumme Pairing nicht wäre. :winken:

    Will Sky den Kunden nicht vorzeitig aus dem Vertrag lassen und lehnt der Kunde einen Leihreceiver ab, dann hat Sky noch die Möglichkeit, dem Kunden eine einzelne, nicht gepairte V14 ohne Receiver zuzuschicken, und der Kunde soll selber sehen, wie er damit klar kommt.

    Für die meisten, heutigen Linux-Box-User ist das eine akzeptable Übergangslösung bis zum Tag X.

    Der erfahrene Linux-Box-User installiert Oscam und befolgt die Anleitungen zum Blocken, die inzwischen in mehreren Foren kursieren.

    Der weniger erfahrene Alphacrypt User kauft sich im Juli das Linux Special der Zeitschrift Digital Fernsehen aus dem Auerbach-Verlag. :love:

    Streng genommen kann die einzeln versandte V14 gar nicht gepairt werden, da sie keinem Receiver zugeordnet ist. Aber ich würde da kein Risiko eingegen und Oscam installieren und blocken.

    Diese Oscam-Lösung ist eigentlich für heute und morgen ideal: genau das, was sich die Linux-Gemeinde wünscht.

    Einen Nachteil hat die Sache:

    Wir wissen aus England und aus Italien, dass es einen Tag X geben wird, an dem Sky anfängt, auf einzelnen HD-Sendern eine zusätzliche Verschlüsselung zwischen Box und Karte zu aktivieren.

    In England war der Tag X der 24.04.14.

    Meine Kristallkugel sagt, dass der Tag X für deutsche Satelliten-Kunden frühestens der 15.07.15 sein wird.

    Dazu hab ich keine Quellen, das ist pure Spekulation. :D

    Ab diesem Stichtag werden dann die Oscam-Blocker, deren gekündigte Abos noch nicht ausgelaufen sind, mit verpixelter SD-Qualität leben müssen. :eek:

    Erfahrungen aus England und Italien zeigen, dass die SD-Sender noch mindestens ein Jahr länger als die HD-Sender in der Dreambox funktionieren.

    Natürlich kann das in Deutschland alles ganz anders kommen, aber ich rechne damit, dass es hier bei uns genauso so ablaufen wird wie zurzeit in England.

    Alle SD-Sender von BSkyB laufen aktuell (technischer Ist-Zustand von heute) weiterhin in der Dreambox.

    Meine Voraussage ist, dass die deutschen SD-Sender noch bis 2016 laufen werden.

    Und bis dahin dürfte auch der aller letzte Linux-Boxen-Fan seine Kündigung durch haben! :winken:
     
    Zuletzt bearbeitet: 21. Juni 2014
  10. EinGast

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    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    Und die Pflicht, das Teil zurückzuschicken, was ja auch Umstände macht. Ich habe kein Auto, die nächste Postfiliale ist ein gutes Stück weg, ich kann also sehen, wie ich das Teil dort hinbekomme oder alternativ dem Paketboten auflauere .... und das wegen eines Gerätes, das ich nicht bestellt habe. Bzw. bei mir zwei, weil ich zwei Verträge habe.

    Die Smartcard kann ich (zumindest theoretisch, auch wenn es leichtsinnig ist) in einen Umschlag stecken und in den nächsten Kasten werfen. Aber auch der Weg zum Postamt ist mit zwei Smartcards in der Hand wesentlich bequemer, und daß ich die irgendwann zurückschicken muß, ist seit Vertragsbeginn klar.
     
    Zuletzt bearbeitet: 21. Juni 2014
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