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Ohne rechtliche Grundlage? VPRT kritisiert Pläne für ARD Alpha

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 11. Juni 2014.

  1. BarbarenDave

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    AW: Ohne rechtliche Grundlage? VPRT kritisiert Pläne für ARD Alpha

    Nix für ungut, aber ein Bildungskanal ist der Tod für das heutige Privatfernsehen. Is doch klar, dass der VPRT da auf die Barrikaden geht. :winken:
     
  2. zypepse

    zypepse Wasserfall

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    AW: Ohne rechtliche Grundlage? VPRT kritisiert Pläne für ARD Alpha

    Vermutlich haben die Verantwortlichen vom VPRT es verpasst, früher öfters einen Bildungskanal anzuschauen.
     
  3. waldschrat54

    waldschrat54 Guest

    AW: Ohne rechtliche Grundlage? VPRT kritisiert Pläne für ARD Alpha

    Der Sender wird weiterhin vom BR betrieben und ändert nur seinen Namen. Wo soll da jetzt das große rechtliche Problem sein?
     
  4. NFS

    NFS Institution

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    AW: Ohne rechtliche Grundlage? VPRT kritisiert Pläne für ARD Alpha

    Haben die Verschlüsselungsversprechen der Privaten vielleicht eine rechtliche Grundlage?
     
  5. AW: Ohne rechtliche Grundlage? VPRT kritisiert Pläne für ARD Alpha

    Auf welcher rechtlichen Grundlage basiert eigentlich diese Vereinigung Primitiver Rundfunk Terroristen?
     
  6. mischobo

    mischobo Lexikon

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    AW: Ohne rechtliche Grundlage? VPRT kritisiert Pläne für ARD Alpha

    ... und öffnet den Sender für Inhalte anderer Rundfunkanstalten. Damit macht der BR nichts anderes als beispielsweise der WDR mit EinsFestival.
    Der Rundfunkstaatsvertrag erlaubt der ARD aber nur den Betrieb von 3 digitalen Spartenkanäle. ARD alpha in der geplanten Form wäre ein 4. Spartenkanal der ARD und somit illegal.

    Davon mal abgesehen gehören Bildungsangebote zum gesetzlichen Programmauftrag einer jeden Landesrundunfunkanstalt. Da die Dritten immer mehr zu Vollprogrammen mutieren, wenn auch mit regionalem Schwerpunkt, bleibt kein Platz mehr für Bildung. Also muß ein neuer Spartenkanal her, in den man das Bildungsangebot outsourcen kann ...
     
  7. Datenwiesel

    Datenwiesel Talk-König

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    AW: Ohne rechtliche Grundlage? VPRT kritisiert Pläne für ARD Alpha

    § 11b Absatz 2 Nr. 2 sieht vor, dass einzelne oder mehrere der in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten nach Maßgabe des Landesrechts (u.a.) das Spartenprogramm BR alpha mit dem Schwerpunkt Bildung veranstalten dürfen. Im Prinzip könnten also weitere (alle anderen) Landesrundfunkanstalten der Veranstaltung von BR alpha beitreten, da wird die zukünftig beabsichtigte Überlassung einzelner Inhalte aus den Archiven noch viel weniger ein Problem sein.

    Man sollte mal einen Blick in den besagten Staatsvertrag werfen, das ordnet die Gedanken. Der neue Name deutet darauf hin, dass jemand nachgeschlagen hat. Daher ARD alpha und nicht Eins alpha.

    Im übrigen halte ich es im Interesse einer wirtschaftlichen Haushaltsführung sogar geboten, dass die öffentlich-rechtlichen Anstalten die Produktion von Inhalten sowie ihre Verbreitung besser aufeinander abstimmen. Es muss ja nicht jeder Apparat seinen landeseigenen Englischkurs verfilmen oder Anleitung zur Rückengymnastik entwickeln. Vielleicht wird die Struktur was günstiger, wo doch überall sonst auch Effizienz gehoben wird.

    Tagesschau24, EinsFestival und EinsPlus als "Besitzstand" der koordinierenden Anstalten NDR, WDR und SWR zu sehen, das mag ein anderes Kapitel sein. Ob "ARD alpha" in der Praxis klappt - in der ARD ist das Gegeneinander statt Miteinander gerne gelebte Wirklichkeit.
     
    Zuletzt bearbeitet: 12. Juni 2014
  8. Martyn

    Martyn Institution

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    AW: Ohne rechtliche Grundlage? VPRT kritisiert Pläne für ARD Alpha

    Sehe ich genauso.

    Wenn allerdings EinsFestival und EinsPlus zugunsten des Jugendkanals aufgegeben werden, ginge es wieder.
     
  9. Datenwiesel

    Datenwiesel Talk-König

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    AW: Ohne rechtliche Grundlage? VPRT kritisiert Pläne für ARD Alpha

    Schön, dass hier zwei Experten mit Kompetenzanmaßung vertreten sind. Ihr solltet beim VPRT anfangen, fehlender Sachverstand scheint dort Einstellungsvoraussetzung zu sein.

    Im Rundfunkstaatsvertrag sind in der Anlage zu § 11b Abs. 1 Nr. 2 die Programmkonzepte wieder gegeben. EinsFestival wird dort in III Nr. 1 a bereits als "ein innovatives, kulturell orientiertes Angebot mit jüngerer Ausrichtung" definiert, so dass EinsFestival im Zweifel heute eher am Programmauftrag vorbeisendet und durch Umwandelung in einen Jugendkanal die Vorgaben des Rundfunkstaatsvertrags dann endlich genauer umsetzen würde.

    Allerdings ist in der gleichen Anlage auch ein Auftrag für EinsPlus festgeschrieben, der nicht nach Belieben der ARD-Intendanten einfach aufgehoben wird. Und von der aus Kreisen der ARD gewünschten Beteiligung des ZDFs am Jugendkanal ist dort auch nichts zu lesen.

    Also, liebe Experten, scheint doch die Erweiterung der Programmzulieferung bei BR alpha vom Rundfunkstaatsvertrag gedeckt, da die Ausrichtung als Bildungskanal erhalten bleibt, und die Aufgabe eines Digitalkanals dagegen nicht und erfordert einen Änderungs-Medienstaatsvertrag, der zur Rechtskraft durch alle 16 Landesparlamente anzunehmen wäre (weswegen das Projekt offenkundig hängt). Man sollte den Vertrag mal gesehen haben einschließlich seiner Anlagen. Von maximal drei Stück je Verbund (ARD bzw. ZDF) steht da kein Satz, jeder einzelne Kanal ist individuell aufgeführt und mit Programmauftrag definiert, damit die Anstalten keinen Unfug treiben.

    Wollt Ihr Eure persönliche Wünsch-mir-was-Meinung bitte als solche sehen und klarer davon trennen, was tatsächlich rechtlich vorgesehen ist und nicht so tun, als wäre Eure persönliche Meinung im Einklang mit dem Rundfunkstaatsvertrag?
     
    Zuletzt bearbeitet: 12. Juni 2014
  10. gigablue

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    AW: Ohne rechtliche Grundlage? VPRT kritisiert Pläne für ARD Alpha

    Wenn es nach der VPRT geht müssten eh alle ÖR Spartensender sofort dich machen !
    Es dürfte nur noch ARD/ZDF geben + Das jeweilige Dritte.
    Diese dürften nicht in HD Senden sondern in SD in der Qualität wie es im Kabel üblich ist.