1. Cookies optimieren die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklärst Du dich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen
    Information ausblenden
  2. Willkommen im Forum von DIGITAL FERNSEHEN - dem führenden Portal für digitales Fernsehen, Medien und Entertainment. Wenn du hier neu bist, schau dich ruhig etwas um und melde dich an, um am Forengeschehen teilnehmen zu können.
    Information ausblenden

Negative Händlerbewertung. 70.000€ Schadensersatz?

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von suniboy, 27. April 2014.

Status des Themas:
Es sind keine weiteren Antworten möglich.
  1. suniboy

    suniboy Talk-König

    Registriert seit:
    4. Februar 2010
    Beiträge:
    6.656
    Zustimmungen:
    1.971
    Punkte für Erfolge:
    163
    Anzeige
    Hallo in die Runde,

    ein Amazon-Kunde hat eine negative Händlerbewertung bei Amazon abgegeben und nun will der Händer 70.000€ Schadensersatz haben.

    Amazon: Negativ bewertet: Händler verklagt Großaitinger auf 70.000 Euro - Nachrichten Augsburg-Land, Gersthofen, Neusäß - Augsburger Allgemeine


    Das ist die Kurzfassung der Geschichte, aber im Prinzip geht es um viel mehr: Verärgerte Kunden sollen im Web mundtot gemacht werden. Ich selbst wurde auch schon wegen negativer Bewertungen von Amazon-Händlern eingeschüchtert (Arbeitsplätze gingen verloren und tralala), bin aber immer standhaft geblieben und habe es durchgezogen.

    Bei anderen Portalen (guenstiger.de, preissuchmaschine.de) ist es noch schlimmer: Negative Händler-Bewertungen werden z.T. erst gar nicht veröffentlicht. Dabei waren die Beschwerden mit Kund.Nr. + Rechnungsnummer versehen und in einem trockenen, sachlichen Ton geschrieben -also nicht der geringste Verdacht einer Fake-Bewertung oder Verleumdung. Auf Nachfragen warum meine Bewertung denn nicht veröffentlicht wurde, bekam ich nie eine Antwort.

    Bei check24.de ist es sogar richtig fies. Eine Bewertung überhaupt, kann man nur zeitverzögert abgeben, d.h. die Bewertung wird erst nach mehreren Tagen veröffentlicht und zwar nur dann, wenn man sich zuvor für den E-Mailverteiler mit Werbung und so "entschieden" hat. Sonst läuft gar nichts. Aber der Hammer ist die Generierung der Bewertung an sich. Entscheidend für die Anzahl der Sterne ist nicht etwa der Wunsch des Kunden, sondern ein Fragen-Formular wo man mit Ja und Nein antworten kann und daraus maschinell die Anzahl der Sternen erstellt wird. Hallo?


    Das Thema "negative Bewertungen" wird immer mehr Gerichte beschäftigen und umso schneller ist hier eine Grundsatzentscheidung fällig.
     
  2. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

    Registriert seit:
    15. Januar 2001
    Beiträge:
    149.216
    Zustimmungen:
    27.218
    Punkte für Erfolge:
    273
    Technisches Equipment:
    VU+ Uno 4K SE mit Neutrino HD + VTi
  3. suniboy

    suniboy Talk-König

    Registriert seit:
    4. Februar 2010
    Beiträge:
    6.656
    Zustimmungen:
    1.971
    Punkte für Erfolge:
    163
    AW: Negative Händlerbewertung. 70.000€ Schadensersatz?

    Ich denke "negative Bewertungen" ist ein sehr ernstes Thema und stark im Kommen, als das man die Thematik mit einem Einzeiler in "Sowas ist mir echt noch nie passiert..." abhakt. Findest du nicht auch? :rolleyes:
     
  4. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

    Registriert seit:
    15. Januar 2001
    Beiträge:
    149.216
    Zustimmungen:
    27.218
    Punkte für Erfolge:
    273
    Technisches Equipment:
    VU+ Uno 4K SE mit Neutrino HD + VTi
    AW: Negative Händlerbewertung. 70.000€ Schadensersatz?

    Viele Händler löschen die Bewertung dann einfach, (ist bei meinen auch schon passiert). Wie gesagt damit kommt ein Händler nicht durch zumal es den Amazon AGBs widerspricht.
     
  5. suniboy

    suniboy Talk-König

    Registriert seit:
    4. Februar 2010
    Beiträge:
    6.656
    Zustimmungen:
    1.971
    Punkte für Erfolge:
    163
    AW: Negative Händlerbewertung. 70.000€ Schadensersatz?

    Meinst du jetzt die Amazon-Händler? Denn die haben doch kein Zugriff auf die Amazon-Software...


    Wenn du aber grundsätzlich "Händler" meinst, dann löschen die in der Tat alles was nicht Jubel ist. Mir geht es aber in erster Linie um Portale und Plattformen wo viele kaufen und verkaufen und von vielen auch die Bewertungen gelesen werden. Das ist dann ein gewaltiger Unterschied ob eine kleine Online-Seite mit 20 Besucher am Tag eine negative Bewertung löscht oder nicht. Speziell bei den von mir zitierten Vergleichsportalen vermute ich finanzielle Abhängigkeiten und Interessenkonflikte. Daher sind die dort vebliebenen "Jubelbewertungen" - so gesehen- die eigentlichen Fake-Bewertungen, da dadurch alles verdreht wird.
     
  6. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

    Registriert seit:
    26. November 2001
    Beiträge:
    22.635
    Zustimmungen:
    9
    Punkte für Erfolge:
    48
    AW: Negative Händlerbewertung. 70.000€ Schadensersatz?

    Tipp: Wenn ein Wort oder ein Satz blau unterstrichen ist, dann ist das ein so genannter Hyperlink. Dort kann man drauf klicken und wird dann zu einer anderen Seite weiter geleitet, auf der weiterführende Informationen zu lesen sind.

    In diesem Fall könnte es durchaus sein, dass es sich um einen Verweis auf einen anderen Thread handelt, in dem das Thema bereits ausgiebig diskutiert wird.
     
Status des Themas:
Es sind keine weiteren Antworten möglich.