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In der Schweiz droht selbst Rettungskräften Haft bei zu hoher Geschwindigkeit

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von Gast 140698, 22. April 2014.

  1. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: In der Schweiz droht selbst Rettungskräften Haft bei zu hoher Geschwindigkeit

    Ich kenne das vom Rettungsdienst. Wenn eine Sondersignalfahrt von der Leitstelle angefordert wird, dann nutzen die Fahrer dies nach eigenem Ermessen. Denen geht das Getröte nämlich selbst auf die Nerven und schalten das Horn daher auch nur dort ein, wo sie vom Wegerecht Gebrauch machen müssen – nämlich um sich den Weg freizuräumen und andere Verkehrsteilnehmer zu warnen. Ansonsten bleibt das Ding einfach aus.

    Ja, solch eine starre Vorschrift führt leider dazu, dass sich bei dichtem Verkehr die Straße urplötzlich zu einem Parkplatz verwandelt und die Rettungsfahrzeuge überhaupt nicht mehr voran kommen.

    Deshalb gibt es diese Regelung bei uns nicht, sondern eben nur die Anweisung, dass du Platz machen sollst – wie, bleibt dir überlassen.
     
  2. Gast 140698

    Gast 140698 Guest

    AW: In der Schweiz droht selbst Rettungskräften Haft bei zu hoher Geschwindigkeit

    Das gilt auch tagsüber für die Polizei, wenn "Gefahr im Verzug" ist und bei einer Straftat noch am Tatort befindliche Täter nicht gewarnt werden sollen ... ich war mal beruflich 12 Stunden in HH mit einem Team "auf Streife" dabei, da wurde mir das genau erklärt.
     
  3. Gast 140698

    Gast 140698 Guest

    AW: In der Schweiz droht selbst Rettungskräften Haft bei zu hoher Geschwindigkeit

    Yep, wir wohnen keine 800 Meter vom Gelände der Uniklinik entfernt und der "Hochschulstadtteil" ist eine Einflugschneise für den Rettungsdienst ... aber hier sind nie die Tröten an ... das können die Fahrer selbst entscheiden ... auch ob das Stadthorn oder das lautere Landhorn notwendig ist ...
     
  4. Schnellfuß

    Schnellfuß Guest

    AW: In der Schweiz droht selbst Rettungskräften Haft bei zu hoher Geschwindigkeit

    Was passiert im Schadensfall, wenn ein Einsatzfahrzeug ohne Horn, nur mit Blaulicht, bei Rot über die Kreuzung fährt und ein anderes Fahrzeug "abschießt"? In D, wohlgemerkt.

    Liest man sich mal den letzten Absatz des eingangs verlinkten Artikels durch, werden mit der schweizer Gesetzeslage praktisch die Einsatzkräfte geschützt.
    Eigenes Ermessen, welches im Schadensfall zur Last gelegt wird, gibt es nicht mehr. Alles eine Frage der Abwägung.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 23. April 2014
  5. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: In der Schweiz droht selbst Rettungskräften Haft bei zu hoher Geschwindigkeit

    Weder Sonder- noch Wegerecht geben einem Fahrer einen "Freifahrtschein", erst Recht keine "Erlaubnis", andere Verkehrsteilnehmer zu gefährden. Im Gegenteil: der Fahrer ist verpflichtet, eine Gefährdung auszuschließen.

    Kommt es zu einem Unfall, wird wie in jedem anderen Fall die Schuldfrage geklärt.
     
  6. Andy77

    Andy77 Gold Member

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    AW: In der Schweiz droht selbst Rettungskräften Haft bei zu hoher Geschwindigkeit

    Wird so auch bei angekündigtem Suizid gemacht, um die betreffende Person nicht weiter unter Druck zu setzen.
     
  7. Andy77

    Andy77 Gold Member

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    AW: In der Schweiz droht selbst Rettungskräften Haft bei zu hoher Geschwindigkeit

    Zum Thema 'Freifahrtschein' noch eine Nummer die so hier im Landkreis passiert ist:
    Eine Ortsfeuerwehr befand sich mit ihrem Mannschaftstransportfahrzeug auf dem Rückweg zum Standort. In der Nachbargemeinde haben die Kameraden dann Blaulicht und Martinshorn angemacht, um einen langsamer vorraus fahrenden Verkehrsteilnehmer zu überholen.
    Blöd für die Kameraden war allerdings, daß ausgerechnet in dem Moment wo sie die Sonderrechte mißbraucht haben, ein Einsatzfahrzeug der Polizei die Szenerie beobachtete und erstaunt im eigenen Funk nachfragte ob denn für die betroffene Ortswehr überhaupt ein Einsatz vorliegt. Was natürlich nicht der Fall war. Fahrer und Fahrzeugführer (der, der vorn rechts sitzt- i.d.R. Gruppenführer/Einsatzleiter) haben dafür dann ein hübsches Paket geschnürt bekommen.
     
  8. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: In der Schweiz droht selbst Rettungskräften Haft bei zu hoher Geschwindigkeit

    Ohne niemanden zu nahe treten zu wollen, aber insbesondere bei der freiwilligen Feuerwehr findet man leider viele "blaulichtgeile" Vollpfosten.
    Wenn du irgendwo in der Ferne über eine weite Strecke ein Martinshorn durchgehend tröten hörst, dann kannst du dir eigentlich zu 100% sicher sein, dass das ein Feuerwehrfahrzeug ist. Polizei oder Rettungsdienst machen das Horn nur an, wenn sie es brauchen.

    Und am schlimmsten finde ich immer noch, dass die Feuerwehr auch gerne mit Sondersignal zu Übungen heizt.
     
  9. Andy77

    Andy77 Gold Member

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    AW: In der Schweiz droht selbst Rettungskräften Haft bei zu hoher Geschwindigkeit

    Wenn wir zu einer Übung 'heizen', wissen wir zumeist nicht dass es sich um eine solche handelt. Ergo wird vom Ernstfall ausgegangen und das in der Regel von der Leitstelle auch so angesagt, also mit Sondersignal.

    Ich bin schon des öfteren vorn links gesessen. Wenn ich fahre, ist das Blaulicht ständig an und die Tröte (ist praktischerweise mit der Hupe gekoppelt) wird nur im Anflug auf Kreuzungen oder um Überholvorgänge anzukündigen, benutzt. Eben zur Warnung anderer Verkehrsteilnehmer. Hätte ich ständig die Tröte an, würde mir der Gruppenführer spätestens nach 100m den Funkhörer über die Rübe ziehen, weil er nämlich weder sein eigenes Wort noch das aus der Leitstelle versteht.
    Allerdings habe auch ich auch schon öfter wahrgenommen, daß die Tröte gern angelassen wird.
     
  10. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: In der Schweiz droht selbst Rettungskräften Haft bei zu hoher Geschwindigkeit

    Glaube mir, ich war schon bei vielen Übungen dabei, die auch von vornherein als Übung angekündigt wurden. Nur dass ich nicht in einem roten, sondern in einem weißen Auto sitze. ;)