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Kabelstreit: Kabel Deutschland scheitert auch in zweiter Instanz

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 22. November 2013.

  1. Winterkönig

    Winterkönig Guest

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    AW: Kabelstreit: Kabel Deutschland scheitert auch in zweiter Instanz

    Ist bei mir genauso. Mein Vermieter hat es auch jeden selbst überlassen ob er Kabel oder Sat nutzen möchte. Dementsprechend sind in der Miete auch keine Kabelgebühren enthalten.

    Ich nutze mit den Mieter unter mir zusammen einen Satschüssel. Hat den Vorteil das nur eine Schüssel verwendet werden muss. Mit den reden macht man es aus.

    Kabel Deutschland verdient aber trotzdem an mir Geld, weil ich von denen Internet und Telefon habe.
     
  2. goto2

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    AW: Kabelstreit: Kabel Deutschland scheitert auch in zweiter Instanz

    das ist es eben kuck mal was du bei der Telekom nur für Telefon bezahlst 17.95 €
    alles zusammen für das Geld bekommst 45 € dafür bald schon 2 x Kabel mit Telefon und Internet und TV

    KDG hat meiner Meinung nach einen sehr großen Fehler gemacht die hätten alle ÖR freiwillig einspeisen sollen also alle HD Sender im Vollem 1080 und dann erst Klagen, das hätte weniger Ärger gegeben und vor Gericht einen besseren Eindruck gemacht aber so wird das nichts werden.
     
    Zuletzt bearbeitet: 30. November 2013
  3. Winterkönig

    Winterkönig Guest

    AW: Kabelstreit: Kabel Deutschland scheitert auch in zweiter Instanz

    Das war auch der Grund, wie ich umgezogen bin, nicht mehr Kunde von der Telekom zu werden. Habe für DSL 6000 und Festnetz fast 40€ bei den Telekomikern bezahlt.

    Jetzt zahle ich für eine 16.000er mit Festnetz bei KD ca. 26€ .
     
  4. goto2

    goto2 Board Ikone

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    AW: Kabelstreit: Kabel Deutschland scheitert auch in zweiter Instanz

    das mit der Telekom habe ich auch schon durch 2 Jahre binden und das Modem selber bezahlen und dann noch sehr hohe Gebühren für eine langsame Leitung nee :eek:
    von TV nur über Internet halte ich eh nix wenn das Internet überlastet ist kannste kein TV kucken oder es ruckelt .
     
    Zuletzt bearbeitet: 30. November 2013
  5. digifreak

    digifreak Gold Member

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    AW: Kabelstreit: Kabel Deutschland scheitert auch in zweiter Instanz

    ZDF lehnt Entgelt für Programmverbreitung über Kabel ab - Kabelnetzbetreiber klagen

    Drei Kabelbetreibergesellschaften haben beim Verwaltungsgericht Mainz Klage gegen das ZDF erhoben. Sie fordern vom ZDF den Abschluss eines Vertrages über die entgeltliche (analoge und digitale) Verbreitung des Programms über ihre Kabelnetze. Hilfsweise beantragen sie die gerichtliche Feststellung, dass die Klägerinnen nicht verpflichtet sind, das Programm des ZDF in ihre Netze einzuspeisen oder über die Netze zu verbreiten, solange hierüber kein Vertrag geschlossen worden ist. Die Klägerinnen sind der Auffassung, ihre Pflicht zur Verbreitung der Programme über ihre Kabelnetze („Must Carry-Regelung“) müsse mit der Verpflichtung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt zur Zahlung von Entgelten für die Verbreitung ihres Angebotes korrespondieren. Die öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt müsse sicherstellen, dass ihr Programmangebot auch durch die wichtigste Infrastruktur - knapp 50 % der Fernsehhaushalte würden über Kabel erreicht - transportiert wird. Auch da müsse sich die Fernsehanstalt aber – ebenso wie bei den Kosten der Programmverbreitung über Satellit und Terrestrik – kostenmäßig beteiligen. Das beklagte ZDF ist der Auffassung, die Klägerinnen seien aufgrund der „Must Carry-Regelung“ des Rundfunkstaatsvertrages zur Verbreitung des ZDF-Programms verpflichtet. Dagegen ergebe sich eine Verpflichtung des ZDF, einen Vertrag über Einspeiseentgelte abzuschließen weder aus zivilrechtlichen noch öffentlich-rechtlichen Normen. Das ZDF sei zur sparsamen und wirtschaftlichen Mittelverwendung verpflichtet und habe daher den bisherigen Vertrag mit den Kabelbetreibern über eine entgeltliche Verbreitung des Programmes, der bis 2012 bestanden habe, gekündigt.
    4 K 632/13.MZ

    Welche drei Kabelnetzbetreiber haben Klage vor dem Verwaltungsgericht Mainz gegen das ZDF eingereicht? Gab es schon einen Verhandlungstermin bzw. eine Entscheidung?
     
  6. Terranus

    Terranus ErdFuSt Premium

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    AW: Kabelstreit: Kabel Deutschland scheitert auch in zweiter Instanz

    Wahrscheinlich KDG, UM und Kabel BW. Die Bundespostnachfolger halt, die ihre Subvention behalten wollen.
     
  7. rabbe

    rabbe Wasserfall

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  8. Mangels

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    AW: Kabelstreit: Kabel Deutschland scheitert auch in zweiter Instanz

    Und auf die nächten 4 Jahre sinnloses Klagen und Kundengelder verschleudern...wie mich das Ganze ank....
     
  9. chrissaso780

    chrissaso780 Wasserfall

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    AW: Kabelstreit: Kabel Deutschland scheitert auch in zweiter Instanz

    Da klagen die nicht auf das Geld sondern auf die befreiung der Must Carry Pflicht von den ZDF Sendern.

    Diese Klage müsste auch nicht gegen das ZDF gerichtet sein sondern gegen die Landesmedien anstalten.

    Genauso das der NDR beim Verwaltungsgericht Düseldorf erfolgreich auf Must Carry für das Grenzgebiet NRW/ NDR Gebiet beim anbieter UM geklagt haben.

    Auch das ging nicht gegen UM sondern gegen die Landesmedienanstalt NRW.
     
  10. ElimGarak

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    AW: Kabelstreit: Kabel Deutschland scheitert auch in zweiter Instanz

    Aber was will man von den Blockheads bei den KNB auch
    anderes erwarten? Die haben sich alle auf den "Endsieg"
    (die ÖRR müssen zahlen, ihrer Meinung nach sic:eek:) versteift.

    Die Realität das sie damit nur Zeit und Geld verschwenden ist
    ihnen egal! Das sie als bezahlter! Dienstleister eigentlich ihren
    Kunden die bestmögliche Auswahl an Sendern in bestmöglicher
    Qualität liefern sollten kommt ihnen als Quasi Monopolisten
    natürlich nicht in den Sinn. Wozu auch die depperten Kunden
    müssen eh zahlen!

    Und mit dem Ausbau der Netze hat es schon gar nichts zu tun,
    sonst wären die Netze deutlich besser ausgebaut vor allem
    bei KD mangelt es da immer noch.

    Oder wo sind die hunderte Millionen Euro der vergangenen Jahre
    geblieben? Im Netzausbau wohl kaum!