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Zweifel um Unitymedia-Fusion: Gericht vertagt Entscheidung

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 11. Juli 2013.

  1. DF-Newsteam

    DF-Newsteam Moderator Mitarbeiter

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    Es herrscht weiterhin Unklarheit über die Fusion zwischen Unitymedia und Kabel BW. Das zuständige Gericht hat die Entscheidung um den Zusammenschluss nun vertagt. Die Gründe dafür lassen Raum zur Spekulation.

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  2. LucaToni

    LucaToni Silber Member

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    AW: Zweifel um Unitymedia-Fusion: Gericht vertagt Entscheidung

    Alleine auf Grund der nicht Einspeisung von öffentlich rechtlichen Sendern und das erneute Theater mit SKY sollte man den ganzen Laden zerschlagen. Bringt mich als Kunden auch erst mal nicht weiter aber zeigt den Managern wenigstens dass die damit nicht durch kommen!
     
  3. AllBlackNZ

    AllBlackNZ Platin Member

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    AW: Zweifel um Unitymedia-Fusion: Gericht vertagt Entscheidung

    Es wäre echt irgendwie lustig, wenn der Richter als Begründung angibt, dass durch die neue Marktmacht es nicht zur Einspeisung der ÖRR-HD-Sender gekommen ist, und es deswegen als zu lasch erachtet.
    Ich glaube, die wären dann schneller drin als gedacht. Bei SKY wäre es wohl ein wenig anders, da es ja ein privates Unternehmen ist, aber über die restlichen ÖRR-HD-Sender würden sich wohl viele freuen.
     
  4. StefanG

    StefanG Wasserfall

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    AW: Zweifel um Unitymedia-Fusion: Gericht vertagt Entscheidung

    Es sieht nicht gut aus für UMKBW.

    Und das alles nur, weil diese die paar neuen ÖR HD nicht einspeisen wollten.

    Hätten diese mal auf micht gehört.
     
  5. maddin34

    maddin34 Silber Member

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    AW: Zweifel um Unitymedia-Fusion: Gericht vertagt Entscheidung

    So mal popcorn holen geht ja schon los hier
     
  6. UM-Patal

    UM-Patal Board Ikone

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    AW: Zweifel um Unitymedia-Fusion: Gericht vertagt Entscheidung

    Ich kann die lieben Forumsuser beruhigen. Auch wenn ich seit Jahren kein Zwangskunde dieses Saftladens mehr bin, war es mir nicht zu schade, das OLG Düsseldorf nochmals in dieser Sache anzuschreiben.

    Auf (acht!) DIN-A-4 Seiten habe ich dem Gericht die Position des Endkunden erläutert, samt all jener Verfehlungen, die sich Unitymedia im Laufe der Jahre meinte, leisten zu können.


    Die Rechnung über die Fusion haben die Heuschrecken von der Chefetage ohne den Endkunden gemacht. Die vorsitzenden Richter wissen über alles bescheid, Sky-HD-Weigerung, Grundverschlüsselung, Zwangsreceiver, sogar die monatliche fünf Euro "Idiotengebühr" für die Umbuchung der Sender von der UM-UM-Karte auf die Premiere-UM-Karte bleibt unvergessen.

    Hinzu kam die Kaufabsicht mit KDG, um aus dem Duopol endgültig ein Monopol zu machen.


    Der Plan ist durchschaut. UM kann doch nicht fusionieren, der Bilanztrick mit dem Verschieben des Schuldenberges muss so auch rückgängig gemacht werden, weswegen UM dann Praktiker folgen wird und schleunigst einen Insolvenzantrag stellt. Schließlich ist Insolvenzverschleppung eine Straftat.


    Es ist fraglich, ob KabelBW so weiter existieren kann, jedenfalls wird UM zerschlagen und unter die einzelnen Kommunen aufgeteilt. Sie sind der einzige potentielle Käufer, der das Netz zu einem Spottpreis übernehmen würden. Andere große Investoren wissen, dass man damit keinen müden Cent gewinnen kann.
     
  7. mischobo

    mischobo Lexikon

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    AW: Zweifel um Unitymedia-Fusion: Gericht vertagt Entscheidung

    ... warum soll es nicht gut aussehen für UMKBW ?
    Ich glaube kaum, dass sich die Telekom darüber beschwert hat, dass UMKBW keine ÖR in HD einspeisen. Wenn die ÖR in HD so wichtig sind, ist die Nichteinspeisung dieser Sender doch ein Pro für das Telekom-Angebot "T-Entertain".
    Ich bezweifele auch, dass die Telekom die Zugeständnisse im TV-Bereich moniert hat, denn immerhin profiert die Telekom durch die Kooperation mit der Deutsche Annington.

    Schaut man sich die Zugeständnisse an, hat das Kartellamt diese auf das KabelTV-Geschäft fokusiert. Breitband-Internet und Telefonie bleiben dagegen unberücksichtigt. Ich schätze mal, dass die Telekom sich aus diesem Grund beschwert hat, denn hier sieht die Telekom eine wachsende Konkurrenz, die deren Umsätze schmälern könnten.

    Mit der Einspeisung der ÖR-Sender in HD hat das Bundeskartellamt überhaupt nichts zu tun. Die Zuständigkeiten liegen hier bei Landesmedienanstalten und/oder Bundesnetzagentur.

    Sollte das OLG den Beschluss des Bundeskartellamtes kippen sollte, ist das Bundeskartellamt der größere Verlierer, denn die Glaubwürdigkeit würde darunter leiden. Und gerade wo die Übernahme der KDG durch Vodafone bevorsteht wäre das nicht gerade günstig.

    Sollte die Fusion tatsächlich für nichtig erklärt werden, würde sich das Bundeskartellamt schadensersatzpflichtig machen.
    Für Unitymediakunden in NRW und Hessen würde sich nichts ändern. Nur KBW-Kunden wären betroffen. Für KBW müsste dann ein neuer Investor gefunden werden. Ob der dann besser als Liberty Global ist, müsste sich erstmal zeigen.

    Aber das Bundeskartellamt dürfte alles daran setzen, eine Rückabwicklung der Fusion zu vermeiden. Es müssen halt nur geeigente Zugeständnisse her.

    Davon mal abgesehen gibt es noch höhere Instanzen.
    Und da gibt es auch noch die EU-Kartellwächter, die eigentlich für die Prüfung der Fusion zuständig wäre, den Vorgang aber auf Antrag an das deutsche Bundeskartellamt weitergereicht hat. Diese EU-Kartellwächter könnten zu der Ansicht kommen, dass dieses Verfahren für das deutsche Bundeskartellamt eine Nummer zu groß war.